Muss ich meinen Paypal (Nebenverdienst) versteuern?
Hallo, GF Community.
Wie ihr dem Titel schon entnehmen könnt, geht es um Steuern. Und zwar habe ich vor Art Commissions (Kunstaufträge) anzubieten, da ich in letzer Zeit vermehrt darauf angesprochen wurde. Jetzt möcht ich mich mal darüber schlau machen, bevor ich nichtsahnend Steuern hinterziehe oder sonstiges!
Ich weiß dass Einnahmen die direkt auf meinem Giro Konto landen, automatisch versteuert werden. Wie sieht das ganze aber mit Paypal aus? Krallt sich das Finanzamt dort auch was weg?
Beispiel: Jemand möchte von mir dass ich Zeichnung XY anfertige, für die ich nach fertigstellung "entlohnt / bezahlt" werde. Ich bin diesbezüglich (noch) nicht gewerblich tätig, dachte nur an einen kleinen netten Nebenverdienst.
Ich hab das Internet durchforstet und konnte keine Antworten auf meine Fragen finden, und mittlerweile bin ich mit meinem Latein auch am Ende, da jede Website, diverse Foren und Paragraphen irgend was anderes behaupten.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen.
Cheers
4 Antworten
Sofern Sie sich mit Gewinnerzielungsabsicht (Anfangsverluste in den ersten Jahren schaden nicht) und nachhaltig (d.h. mit Wiederholungsabsicht) wirtschaftlich betätigen und Ihre Einkünfte weder dem land- und forstwirtschaftlichen noch dem freiberuflichen Bereich zugeordnet werden können, gehen Sie einer gewerblichen Tätigkeit nach.
Einnahmen müssen dem Finanzamt gemeldet werden!
Völlig egal, ob du die Einnahmen über Paypal oder über irgendeinen anderen Weg bekommst.
Wenn du diese Einnahmen nicht meldest, ist das Steuerhinterziehung.
Übrigens:
Selbstverständlich ist das, was du da machst, eine gewerbliche Tätigkeit, denn du willst damit Gewinne erzielen! Nur das - die Gewinnerzielungsabsicht - ist entscheidend
Jap, ist mir jetzt auch klar aber trotzdem danke. Ich habe schon eine Änderung der Frage eingereicht. Muss nur noch akzeptiert werden. War etwas schusselig bei der formulierung.
Du gibst bei deiner Einkommensteuererklärung die "Anlage S" ab.
Mehr in:
??? Du arbeitest gegen Geld und mit Auftrag - was daran ist nicht gewerblich ?
Dann solltest Du das schleunigst nachholen, bevor es empfindlich teuer für Dich wird.
Ich habe ja noch nichts verkauft oder dergleichen. Ich wollte mich, wie schon in der Frage erwähnt, erst darüber informieren.
Ich hab mich vielleicht doof ausgedrückt. Ich korrigier das fix. Was ich damit meinte ist, ich habe kein Gewerbe angemeldet oder sonst was in die Richtung.