Arbeitszimmer im Eigenheim der Freundin: was ist steuerlich möglich?
Hallo, ich werde angestellter Aussendienstmitarbeiter mit home-office (Arbeitgeber ist 300km entfernt und zahlt keunen Zuschuss zum home-office). Ich selbst wohne mit meiner Freundin in IHREM Einfamilienhaus (130qm2/160.000€ Kaufpreis) zusammen und zahle hierfür eine pauschalierte Warmmiete.
In diesem Haus gibt es ein z.Zt. nicht genutztes Zimmer (15qm2) im Dachgeschoss. Dieses wūrde ich gerne zum Arbeitszimmer machen. Hierbei müssten aber vorab die beiden Dachfenster ausgetauscht werden (ca. 2.500€).
Wie gehe ich am besten vor? - Mietvertrag mit meiner Freundin? - könnte sie dann die Fensterkosten in ihrer Steuererklärung absetzen? - welchen Betrag könnte ich als Miete für das Arbeitszimmer ansetzen? - kann ich alle Aufwendungen (Bodenbelag, Schreibtisch, PC ...) in meinen Werbungskosten geltend machen?
Wie würdet ihr vorgehen, was ist alles möglich? Danke für eure Antworten.
4 Antworten
Als erstes kann sie die Fenster einbauen lassen. Dafür bekommt sie von niemandem Geld. Außer von dir dann irgendwann die Miete.
Du schließt mit ihr einen Mietvertrag für die 15 m² ab. Ob das Finanzamt das Arbeitszeitzimmer allerdings anerkennt, hängt von anderen Kriterien ab. Wo ist deine regelmäßige Arbeitsstätte, benötigst du überhaupt ein Arbeitszimmer zur Ausübung deines Berufes, stellt dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung, den du nur nicht nutzt usw.
Hier mal ein kleines Zitat, was fast auf deinen Fall zutrifft:
Lebensgemeinschaften, nichteheliche Mieten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Wohnung, in der jeder der Partner ein häusliches Arbeitszimmer einrichtet, empfiehlt es sich, dass jeder der beiden Partner die Miete anteilig bezahlt. Jeder der Partner kann die Aufwendungen, die für das jeweilige häusliche Arbeitszimmer entstehen, als Werbungskosten bei der Ermittlung seiner Einkünfte abziehen. Zahlt nur einer der Partner die Miete, dürfte beim anderen Partner hinsichtlich der auf sein Arbeitszimmer entfallenden Miete ein nicht abziehbarer Drittaufwand anzunehmen sein, mit der Folge, dass ein Abzug seiner Aufwendungen als Werbungskosten entfällt. Es empfiehlt sich, Mietabrechnungen und Zahlungsbelege aufzubewahren.
Dann das Problem, das Mietverhältnis (Wohnung zwischen dir und deiner Freundin) wird ja vom Finanzamt nicht anerkannt (s.u.a. BFH-Urteil vom 30.1.1996, IX R 100/93, BStBl. 1996 II S. 359; BFH-Beschluss vom 16.11.2001, IX B 55/01, BFH/NV 2002 S. 345). Das gilt auch für an den Lebensgefährten vermietete Wohnräume im eigenen Einfamilienhaus (FG Nürnberg vom 4.5.2006, IV 311/2003).
Ob es da noch einen "Trick" gibt, weiß ich nicht.
Das müßte alles gehen. Trotzdem würde ich einen Steuerberater fragen nach den Einzelheiten , damit nichts schief läuft.
frag das doch mal einen steuerberater