Kann mir mein Haus gepfändet werde,wegen Kindesunterh. an meine 17jährige Tochter?Lebe z.Z.von Hartz
Wer weiss Bescheid? War noch nie arbeitslos, bin 50Jahre und habe nun das Problem, meine Firma abmelden zu müßen, wegen unrentabilität. Als ehemaliger Selbstständiger bekommste dann gleich Hartz4 mit monatl. Bezügen in Höhe von 359,-€ Meine Tochter fordert über ihre Mutter, weiterhin den Mindestunterhalt in voller Höhe von € 340,- Eine Unterhaltsabänderungsklage läuft, die männerfeindliche Richterin läßt mich nun schon zum 2.mal abblitzen, obwohl ich € 202,-vom Amt und aus Untervermietung meines Hauses € 200,-, also zusammen nur 402,-€ zur Verfügung habe, in diesen Einnahmen sind sogar noch € 42,- für Heizkosten enthalten, die ja nunmehr dank Oma Merkel wegfallen sollen. Das 2. abschlägige Urteil wurde am Donn. den 18.06. verkündet, die Begründung warum? bekomme ich noch zugesand. Weiss jemand zuverlässig, ob ich mein Haus (das war für meine Altersvorsorge gedacht, da nur € 79,- an Rente zu erwarten) gepfändet bekommen kann und gezwungen werden kann es auch mit Verlust zu verkaufen, nur um viell. für 1-2 Jahre mit dem Erlöss meinen Kindestunterhalt zu bestreiten? Habe in der letzten Zeit schon, mehrmals mein Haus verkauft um Schulden abzubauen, wo ich Geschäft noch hatte, hoffte auf Aufschwung, leider vergebens, so wuchsen die Schulden, ich mußte Haus verkaufen, kaufte mir neues, billigeres und war so schon 3 oder 4 mal gezwungen zu verkaufen! Im Sept.wird Tochter 18J.
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Grundsätzlich ja, falls ein Titel vorhanden ist. Um genau es zu beantworten brauche ich mehr Information. Ich war in ähnlicher Situation. Ohne Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht kommst du nicht raus.) Ein Trost. Die Tochter wird in paar Monaten 18 J, rette die Situation bis dahin. Ab 18 J sind beide Elternteile verantwortlich. Und ganz wichtig. Ab 18 J muß die Tochter gegen dich vorgehen. Die Mutter und das Jugendamt sind nicht mehr zuständig. Frage: Hast du ein Titel? Wie viel hast du vorher bezahlt? Hast du abrupt aufgehört zu zahlen oder nur gemindert? Was macht die Tochter? Schulbesuch? Was verdient die Ex? (Wichtig wenn die Tochter 18 J wird.) Läuft bereits ein Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung
Meine Ex hat mein Haus, schuldenfrei, hat gerade erst 180000,-€ geerbt und wie von mir gelernt in mehreren Eigentumswohnungen angelegt.Meine Tochter geht aufs Gynasium, verdient als Lerncouch € 120,- im Monat und will studieren bis 25Jahre müßte ich da wohl noch bezahlen.Wieviel?keine Ahnung?Das schlimmst ist das wir uns jede Woche sahen, sie bei mir übernachtete und top-Kontakt mehrmals die Woche hatten und seit Okt.2009 will sie mit mir nichts mehr zu tun haben, total von Mutter wohl aufgehetzt!
Ich habe €310,- bis Okt.2009 gezahlt, dann eine Unterhaltsabänderungsklage auf Anpassung angestrengt, jedoch schon 2x hat die Richterin mich abblitzen lassen. Ab Okt.2009 hatte ich ne Stelle wo ich € 940,- netto verdiente und belegbare Ausgaben in Höhe von € 1200,- ohne Essen und Kleidung zu rechnen ect.! Also fehlten noch 250,-€ nur allein für die Fixkosten, zum Essen u. Trinken hatte ich nichts mehr übrig, da meinte mein Anwalt, ich müßte nichts bezahlen, wovoan auch! Die Richterin verurtielte mich zur vollen Höhe von sogar nunmehr 340,-€ statt wie bisher 310,-€. Ich sollte rückwirkend ab Okt.bis Mai2010ca. € 950,- nachzahlen, dies setzte meine Ex mit dem Gerichtsvollzieher um, dem ich monatlich seidem ca. 100,-€ im Monat abdrücke! Den Monat konnte ich nur 59,70€ ihm bezahlen.So nun seit 2 Monaten arbeitslos und Hartzer mit bewilligten € 202,-da noch Mieteinnahmen von Untermieter in Höhe von € 200,-, dachte jetzt muß die richterin doch ein Einsehen haben, sollte mich gefälligst mehr bewerben. Habe ich in den letzten 6Wochen getan, ca. 45 Bewerbungen bis hin zum Toilettenmann u. Geschirrspüler, leider nur Absagen.Mit diesen ging ich zum Gericht und die hat mir wieder ne Absage erteilt,keine Gerichtskostenhilfe u. Unterhaltszahlung wie gehabt in Höhe von €340,- rückwirkend. Die Begründung bekäme ich noch schriftlich, die gab mir nicht mal die Hand zur Begrüßung, ist einfach an mir vorbei in den Gerichtssaal um mir das Urteil vorzulesen, ich war geschockt, ne Erklärung wollte die nicht geben, die käm schriftlich, die ist voll Männerfeindlich, die Kuh!
Frage doch wirklich besser mal Deinen Anwalt. Der müsste Deine komplette Situation besser kennen, wird ja schließlich bezahlt dafür. Ich weiß allerdings, dass, wenn deine Tochter noch Schule, Studium oder Ausbildung macht, hat sie bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Unterhalt, welcher allerdings ab dem 18. Lebensjahr von beiden Elternteilen gezahlt werden muss, da der Betreuungsunterhalt ab diesem Zeitpunkt wegfällt. Falls das Verfahren noch laufen sollte, sollte Dein Anwalt dieses Kriterium mit einfließen lassen, damit du nicht in 3 Monaten wieder prozessieren musst. Viel Glück
grundsätzlich kann man sich garnicht vorstellen wie weit die mit ihren pfändungsaktionen gehen können inmobilien eingeschlossen. hinzu kann kontopfändung kommen. unterhalt musst du doch aber bis zum 21 lebensjahr zahlen oder (bin mir grad selbst nich ganz sicher). zumindest solange deine tochter etwas macht. also ausbildung etc.
oha gut habe selbst keine kinder aber mich da mal mit nem guten kumpel drüber unterhalten. ist aber ausnahme zwecks studium oder? also haus&kontopfändung kann aber definitiv passieren.
schreibt man lenger nicht mit einem "ä" ^^ okay das dann aber zwecks studium oder? also haus&kontopfändung kann auf jeden fall passieren.
soweit kenn ich micht da nicht aus. da aber selbst im studentenleben daheim, weiß ich das mit dem unterhalt mit ziemlicher sicherheit.
sry war kurz eingeschlafen. btw. ich kenn da sone geschichte ausm bekanntenkreis. mann und frau trennen sich, sorgerecht geht zur frau ( sie immer hausfrau gewesen) und mit dem sorgerecht wird ihr das gemeinsame haus zugesprochen. tadaaaaaaaaa
sorry einiges doppelt gemoppelt .... ja denn wenn die normale ausbildung läuft dann bis 21 soweit ich weiß.
ob es sich aber in seinem fall um ein gemeinsammes haus handelt wäre die andere frage....
da bin ich mir aber sowas von sicher..
aber er hat sich ja schon alleinstehend ein kleineres billigeres haus gekauft.... wahnsinn in welch .... situationen man menschen bringen kann.
manche dinge sind einfach nur superkrass.
seh ich auch so. traurige gesellschaft.
Antwort für Darkmaster265: Nein! bin schon seit 11 Jahren geschieden, die hat unser gemeinsames Haus behalten. Ich habe dies mir erst im April 2009 angeschafft. Zahle auch Unterhalt, z.Zeit nur Teilbeträge um mir den Gerichtsvollzieher vom Halse zu halten und als zahlungswillig zu gelten, damit die Aasgeier mir nichts pfänden können!
Richtig gemacht, so halte ich es auch, habe gerade mein Auto verkauft um meiner lieben Ex 1900,-€ überweisen zu können, aus Unterhaltsrückstände. Nun älteres billigeres Auto, geht auch!! So nun noch den Monat Sept.€334.- überweisen und am 1.09.2010 Unterhaltsabänderungsklage einreichen, da sie am 28.09.2010 endlich 18Jahre alt wird. Hoffe dann mal das der Unterhalt entscheident geringer ausfällt. Sollte Tochter mit dem 18.Lebensjahr nunmehr gegen mich gerichtlich vorgehen ,um mir weiterhin Unterhalt abpressen zu wollen, obwohl hartzer, dann verkaufe ich halt auch mein letztes Haus, damit erbt sie auch keines! Kurzfristig gewonnen, aber spätestens i n einem Jahr ist Kohle verbraucht, dann bekomm auch ich endlich was mir zusteht,,nämlich meine mir zustehende Mietzuschuss, schließlich treibt der Staat einem ja auch an die Armutsgrenze! Die sind so dumm und bringen sich um 2 Häuser und haben vielleicht mit ihren Aktionen € 5000,- erzwungen! Wie blöd doch manche Mütter sind!! Spätestens in 15 Monaten habe ich die Kohle vom letzten Hausverkauf verbraucht, dann gibts nichts zu pfänden mehr, was für ein Segen, dann wohn ich bei Freundin in Miete, in dem Haus wo ich ihr voriges Jahr verkaufte. So bekommt sie die Miete vom Amt, wenn der Staat mich Pleite gemacht hat!
genau, solange die studieren, muß gezahlt werden, nur wieviel? das werde ich wissen, wenn ich am 1.09. die Abänderungsklage einreiche und entschieden wurde. Mir wurde gesagt, bis 27 Jahre kann das gehen!
was lernen wir daraus? Heirate nie und bekomme keine Kinder, solange die Gesetzeslage so Männerfeindlich und Existensvernichtend ist. Mein Job, meine Frau,mein Kind, mein Haus! Dann kommt: mein neuer Freund!mein blöder Exmann und wie zocke ich den ab, ohne die nächsten 20 jahre arbeiten zu müßen? Genau, Kinder kriegen,selbst nicht arbeiten gehen und schon bekommt Frau Wohnung, Haus und Geld, egal ob Schuldig oder unschuldig, wie g... ist das denn!! Hätten das die Männer mal in der Schule gelernt, die hätten sich sterilisieren lassen!:-)
ich bin seit 12 jahren geschieden, habe ihr unser gemeinsames Haus damals schon überlassen, dem Kindeswohl zu liebe, damit die nicht ihr Umfeld verliert.Die anderen Häuser kamen nach der Scheidung, also nicht gemeinsam erworben. Mußte nur verkaufen, wegen schlechter Wirtschaftslage und auch um Kindesunterhalt aufbringen zu können.
So nun habe ich die Begründung vom Amtsgericht Mainz erhalten, warum ich weiterhin € 334,- zahlen muß und insgesamt seit 11/2009 - 08/2010 rückwirkend € 3265,- aufbringen muß! Begründung wie folgt: Da ich im eigenen Haus Mietfrei wohne, rechnet man mir einen Wohn/Mietwert in höhe von 500,-€ an. außerdem hätte ich bei meinem letzten Shop als Friseur € 940,- verdient und das könnte ich bei anständigen Bemühen um eine neue Arbeitsstelle in etwa verdienen, zuzügl. dem Hartzergeld in Höhe von € 202,- hätte ich dann einfiktives Einkommen von ca. € 1600,- und dies nahm die Richterin als Berechnungsgrundlage zur Hilfe. Meinen Einwand, das ich ja tatsächlich nur € 202,- im Monat erhielte, ließ die nicht gelten. Schlißlich hätte ich ja keine Einnahmen in dieser Höhe? Das wäre ja nur fiktiv, wenn ich denn Arbeit finden würde? Interessierte die nicht, verurteilt ist verurteilt. Außerdem schrieb sie in ihrem Urteil, ich hätte mich nicht genügend beworben in den letzten 5 Wochen! Ich hatte ihr 45 Bewerbungen geschickt, vom Toilettenmann bis Immobilienhändler und Besteckreiniger war alles dabei, nur damit ich in den 5 Wochen meinen Willen bestärkte und soviele Shops überhaupt fand. 45 in 5 Wochen war ihr wohl zu wenig ? Tatsächlich denke ich,hätte ich ihr auch 100 Bewerbungen geschickt, es ihr nicht genug gewesen wären, die haben eben narrenfreiheit! Die gab mir nicht mal die Hand zur Begrüßung die ich ihr entgegenstreckte, das sagt wohl alles, die ist einfach nur Männerfeindlich gewesen. Nun bereite ich eben die neue Abänderungsklage vor dem Oberl.-Gericht vor, da Tochter am 28.09. 18.Jahre alt wird, da soll es ja dann endlich weniger werden?! Zu meinen Ungunsten, habe ich ab 01.09.2010 einen Shop gefunden. Besser wäre hartz4 zu beziehen, bis Urteil vorbei, da dann weniger Geld und vielleicht dann mal Gerechtigkeit siegen würde. Werde 1300,-€ brutto verdienen, bin gespannt, was dann herauskommt? Mit Wohnwert, dürften es dann 1800,-€ Einkommen sein, das wird wohl die Grundlage der Berechnung werden? mal gespannt!
Nur wer unterhaltsfähig ist muß Unterhalt bezahlen. ALGII reicht nicht zum Unterhalt zahlen und ein normales Haus in dem du selber wohnst wird auch nicht versteigert werden. Wende dich doch mal an das Jugendamt, da bekommst du evtl. kostenlose Auskünfte oder schau mal im Internet nach der Düsseldorfertabelle.
21 ? lääääääääänger. soweit ich weiß bis man 25 ist oder 26. sofern im studium.