Selbstanzeige Fahrerflucht - Wie geht es weiter?
Hallo zusammen,
ich habe gestern Abend beim Ausparken möglicherweise ein Auto touchiert. Habe mir dann sowohl meim Auto als auch das andere Fahrzeug angeschaut und konnte nichts erkennen. Habe dann noch kurz gewartet, allerdings nicht die angegorderte Zeit für den Vorfall und bin gefahren. Ich weiss, ich hätte dkrekt die Polizei rufen müssen, ich ärgere mich auch sehr über mich, dass ich das nicht getan habe. Jedenfalls habe ich dann eine halbe Stunde später bei der Polizei angerufen und den Vorfall gemeldet.
Bis dahin hatte sich von der Gegenseite noch niemand gemeldet gehabt und ich habe gestern auch nichts mehr gehört.
Nun die Frage: Sollte sich der Fahrer des Wagens nicht melden, muss ich dann trotzdem mit Strafe rechnen und wenn ja, wie würde die ausfallen? So wie ich das verstanden habe, hängt die Strafe von der Schadenshöhe ab, die könnte man ja aber dann nicht ermitteln?
Gruß und Danke für Infos.
2 Antworten
Nein, wenn sich kein Geschädigter meldet kann es auch keine Strafe geben.
hängt die Strafe von der Schadenshöhe ab
Wo hast Du denn diesen Unsinn her?
Der § 142 StGB gibt keinen Betrag an, nachdem die Strafe zu erteilen ist. Das wäre auch nicht richtig, es geht um Tatbestände die bei 100 € Schadenshöhe genauso vorliegen wie bei 10 000 €.
Es gibt so nichtbindende Vorgehensweisen bei geringen Schäden, in etwa so wie die kleinen Mengen nach BtMG. Das ist aber alles nicht zwingend, die Entscheidung trifft letztlich dann meist ein Gericht.
Warum solltest du denn eine Strafe bekommen wenn dich die Person nicht anzeigt?
Wo kein Kläger da kein Richter.
Wie gesagt so lange kein Schaden bekannt ist wird auch nichts passieren.
Wenn kein Schaden bekannt ist? Er weiß ja selbst nichtmal ob er einen Kratzer verursacht hat oder nicht😂 also nein in dem Fall gibt die Polizei mit Sicherheit keine Anzeige auf.
Auch die Polizei kann die Anzeige aufgeben! 😎
Beziehungsweise in diesem Fall hab ich das ja sogar selbst übernommen. Jetzt ist mir aber absolut unklar, wie in so einem Fall das Strafmaß aussieht. Bei Fahrerflucht ist ja sehr viel möglich, von Geldstrafe über Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu Freiheitsentzug. Kann man da eine Aussage treffen, wie das im Fall "Selbstanzeige und man weiss nicht, wie hoch der Schaden ist bzw. ob es einen gab" aussieht?
Das habe ich auf diversen Seiten zu diesem Thema so gelesen, dass es zumindest eine Grenze gibt, ab der es anders betrachtet wird. Die liegt wenn ich es richtig verstanden habe bei 1300€ Sachschaden. Bin aber natürlich absolut kein Experte auf dem Gebiet.