Selbstanzeige Fahrerflucht - Wie geht es weiter?

2 Antworten

Nein, wenn sich kein Geschädigter meldet kann es auch keine Strafe geben.

hängt die Strafe von der Schadenshöhe ab

Wo hast Du denn diesen Unsinn her?

Ozganma 
Beitragsersteller
 26.06.2018, 09:03

Das habe ich auf diversen Seiten zu diesem Thema so gelesen, dass es zumindest eine Grenze gibt, ab der es anders betrachtet wird. Die liegt wenn ich es richtig verstanden habe bei 1300€ Sachschaden. Bin aber natürlich absolut kein Experte auf dem Gebiet.

Artus01  26.06.2018, 10:45
@Ozganma

Der § 142 StGB gibt keinen Betrag an, nachdem die Strafe zu erteilen ist. Das wäre auch nicht richtig, es geht um Tatbestände die bei 100 € Schadenshöhe genauso vorliegen wie bei 10 000 €.

Es gibt so nichtbindende Vorgehensweisen bei geringen Schäden, in etwa so wie die kleinen Mengen nach BtMG. Das ist aber alles nicht zwingend, die Entscheidung trifft letztlich dann meist ein Gericht.

Warum solltest du denn eine Strafe bekommen wenn dich die Person nicht anzeigt?
Wo kein Kläger da kein Richter.

WhiteTiger1306  26.06.2018, 07:23

Wie gesagt so lange kein Schaden bekannt ist wird auch nichts passieren.

WhiteTiger1306  26.06.2018, 07:17

Wenn kein Schaden bekannt ist? Er weiß ja selbst nichtmal ob er einen Kratzer verursacht hat oder nicht😂 also nein in dem Fall gibt die Polizei mit Sicherheit keine Anzeige auf.

alarm67  26.06.2018, 07:11

Auch die Polizei kann die Anzeige aufgeben! 😎

Ozganma 
Beitragsersteller
 26.06.2018, 07:21
@alarm67

Beziehungsweise in diesem Fall hab ich das ja sogar selbst übernommen. Jetzt ist mir aber absolut unklar, wie in so einem Fall das Strafmaß aussieht. Bei Fahrerflucht ist ja sehr viel möglich, von Geldstrafe über Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu Freiheitsentzug. Kann man da eine Aussage treffen, wie das im Fall "Selbstanzeige und man weiss nicht, wie hoch der Schaden ist bzw. ob es einen gab" aussieht?