Selbständig machen mit Babymassage / Steuern? KV?

4 Antworten

Bei diesem Betrag zahlst du keine Steuern, zumindest keine Einkommenssteuer. USt. musst du natürlich anrechnen.

Theoretisch musst du ein Gewerbe anmelden und kannst loslegen. Bei der Massage von Babys bin ich mir jedoch nicht sicher, ob dazu eine bestimmte Qualifikation notwendig ist um das Betreiben zu dürfen.

Zur KV: Ja, ganz so teuer wirds mit dem Einkommen nicht, aber den Mindestsatz musst du bei der GKV in jedem Fall zahlen. Eine private Rentenvorsorge usw. darfst du auch nicht vergessen. Nebenher z.B. als Nebengewerbe ist sowas okay, aber als Haupttätigkeit rechnet sich das absolut nicht.

ErsterSchnee  25.03.2009, 13:23

Aber der Mann verdient doch, also ist ihr Einkommen doch auch zu versteuern.

Hallo und danke für eure Antworten!

Also, ich bin nicht arbeitslos gemeldet oder so, sondern bin ganz normal Hausfrau und Mutter. Unsere Kinder sind 2,5 Jahre und 10 Monate alt und ich möchte einfach nebenher etwas dazuverdienen. Eine Ausbildung auf diesem Gebiet habe ich natürlich, denn gerade bei Babys kann man viel "falsch" machen. Ich brauche auch kein Startkapital oder Ähnliches, da ich ja vor den Kindern in diesem Beruf (angestellt) tätig war und alles noch da habe, Matten etc. Ich suche bereits seit 6 Monaten nach einer Anstellung in diesem Bereich aber das sieht echt mau aus bei uns in der Gegend, ich wäre fast die Einzige, die sowas anbietet.... Wie ist das denn mit dem Nebengewerbe, wo kann ich mich da erkundigen, beim Finanzamt??? Oder bei der Stadt??? Ähm, ist es richtig, daß ich steuern bezahlen muß, weil mein Mann berufstätig ist? Ist die Höhe seines Einkommens dafür wichtig?

Vielen Dank und liebe Grüße,

Fischi

ErsterSchnee  25.03.2009, 20:10

Bei Zusammenveranlagung werden (wie oben schon geschrieben) Eure Einkünfte zusammengerechnet und dann gemeinsam versteuert. Wenn Dein Mann also bisher schon Steuern zahlt, dann wirst Du auf alle Fälle ab dem allerersten Euro Gewinn auch Steuern zahlen müssen.

Das Gewerbe wird bei der Gemeinde/Stadt angemeldet, die können Dir dann auch weitere Fragen dazu beantworten.

Naja, Steuern werden schon fällig, wenn Du weiterhin mit Deinem Mann zusammenveranlagt werden willst. Dann werden nämlich die Einkünfte zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. KV wird auch fällig, frag mal bei der Kasse an, wie hoch der Mindestsatz ist (ich glaube, so um die 130 Euro).

Achso, einen Freibetrag gibt es nicht, es ist halt abhängig davon, wieviel Dein Mann verdient.

Du würdest Steuerlich unter die Untergrenze fallen somit als Kleinunternehmer gelten, du brauchst somit keine Einkomenssteuerzahlen. KV kann unter umständen richtig sein, aber bist du mom vom Amt abhängig, die würden dir dann ein sogenanntes Überbrückungsgeld geben (nach Antrag und Prüfung und wenn du Glück hast) Bei gering verdiener wirst du dann weiter vom Staat unterstützt auch wenn du selbständig bist und sir werden auch weiterhin (sicherlich nach genauer Prüfung) deine KV bezahlen.

Wenn du ein Busisessplan benötigst fürs Amt oder banken oder so, dann melde dich bei mir da kann ich dir gerne bei helfen.

ErsterSchnee  25.03.2009, 13:24

Sie ist verheiratet und der Mann verdient, also muß sie dann auch Steuern zahlen.