Muss Beamter kündigen um in Vollzeit zu studieren?
Hallo zusammen,
ich bin Bundesbeamter auf Probe im gehobenen Dienst und möchte gerne einen Master in Vollzeit machen (2 Jahre) um anschließend ggf. im höheren Dienst weiter zu arbeiten.
Ist in diesem Fall eine Beurlaubung bzw. Freistellung möglich?...
Wenn ja, muss ich weiterhin die private Krankenversicherung zahlen bzw. sollte ich finanziell gesehen in die Gesetzliche wechseln? Hätte ich Anspruch auf Bafög? Dürfte ich einen 400€ Job annehmen?
wenn nein, könnte ich nach der Kündigung wieder Beamter (höherer Dienst) werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe vorab.
Grüße Marten
3 Antworten
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__95.html
§ 95 BBG Beurlaubung ohne Besoldung
... wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.....
und die dürften wohl entgegenstehen .. man bildet schließlich nicht den Nachwuchs nicht aus, weil man ihn eigentlich nicht braucht ...
wenn Deine Fortbildung aber im dienstlichen Interesse steht - also im Interese des Dienstherren, nicht in Deinem - dann ist grundsätzlich alles möglich ...
das heißt Du wirst die Genehmigung vermutlich nicht bekommen - Du bist schließlich noch ind er Probezeit (hast also die Ausbildung zum gehobenen Dienst gerade erst abasolviert)
wenn Du den Dienstherren verlässt (auf Deinen Wunsch) soltest Du Dich auch informieren inwieweit der Dienstherr von Dir Ausbildungskosten zurück verlangen kann ....
wenn Du gekündigt hast und das Studium erfolgreich absolviert hast, kannst du Dich natürlich für den höheren Diesnt bewerben (genauso wie alle anderen, die die passende Ausbildung haben)
der Wechsel zurück in die gesetzliche KV dürfte nicht möglich sein .. Anspruch auf Bafög könnte bestehen (siehe Bafög-Rechner)
diese diversen "Einzelheiten" wären vielleicht erwähnenswert gewesen .... aber nunja ...
ich bin jedenfalls davon ausgegangen, dass Du die Ausbildung für den gehobenen Dienst bei Deinem jetzigen Dienstherren asolviert hast (so ist das nämlich normalerweise) ....
frag also am Besten bei Deinem Arbeitgeber nach - bzw. der Personalverwaltung desselben
und das sie jemanden im gehobenen Diesnt benötigen heißt noch lange nicht, dass auch entsprechender Bedarf im höheren Dienst besteht ... "das heißt dienstliche Belange" .....
Du kannst dich von deinem Dienstherrn für die Zeit des Studiums freistellen lassen, kündigen mußt du nicht. Näheres mußt du mit deinem Vorgesetzten besprechen.
nur wenn das Ganze im "dienstlichen Interesse" ist .... es ist auch anders zu sehen, ob man eine Vollzeit- oder eine Teilzeitfreistellung beantragt ...
Hallo Marten,
ich stelle mir aktuell die gleiche Frage und wäre sehr daran interessiert, wie Du dich damals entschieden hast bzw. ob du dich entlassen lassen hast?
Von meinem Dienstherrn (oberste Bundesbehörde) weiß ich bereits, dass eine Beurlaubung für ein Studium nicht gemacht wird, das Studium kann nur als Grund für Teilzeit anerkannt werden. Das ist für mich aber aktuell keine Lösung, da die Uni an der ich studieren möchte nicht in der Nähe meiner aktuellen Behörde ist.
Wäre sehr dankbar für eine Antwort:)
Danke für dein Kommentar.
".. wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen..... und die dürften wohl entgegenstehen .. man bildet schließlich nicht den Nachwuchs nicht aus, weil man ihn eigentlich nicht braucht ... wenn Deine Fortbildung aber im dienstlichen Interesse steht - also im Interese des Dienstherren, nicht in Deinem - dann ist grundsätzlich alles möglich ... das heißt Du wirst die Genehmigung vermutlich nicht bekommen - Du bist schließlich noch ind er Probezeit (hast also die Ausbildung zum gehobenen Dienst gerade erst abasolviert)"
Ich würde schon einen Studiengang belegen, der meiner jetzigen Tätigkeit weiterhilft. Von daher müsste eigentlich dienstliches Interesse vom Dienstherrn gegeben sein. Schließlich kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber eine unbezahlte Weiterbildung eines Angestellten nicht unterstützt. Das ist doch nur von Vorteil für den Arbeitgeber.
"wenn Du den Dienstherren verlässt (auf Deinen Wunsch) soltest Du Dich auch informieren inwieweit der Dienstherr von Dir Ausbildungskosten zurück verlangen kann ...."
Also erstmal habe ich an einer Hochschule einen Bachelor gemacht, den ich selbst bezahlt habe. Anschließend habe ich mich im öffentlichen Dienst beworben und führe dort nun meinen Job aus. Von daher hat der Dienstherr keinerlei Forderungen an mich zu stellen. Ich bin in der Laufbahn des gehobenen Dienst als Beamter auf Probe beschäftigt. D.h. ich war Angestellter und nun drei Jahre Beamter auf Probe bis die Lebenszeitverbeamtung auf mich warten würde... Wenn ich jetzt nicht studieren sollte.
Trotzdem vielen Dank!