Familienversicherung für mich und meine Schwester?
Hallo, ich lebe mit meiner Schwester zusammen in einer Wohnung. Ich kümmere mich um sie und bezahle auch für sie, da sie auf grund psychischer erkankungen nicht in der Lage ist für sich selbst zu sorgen (sie geht auch nicht arbeiten). Ich zahle jedoch jeden Monat etwa 180 Euro für ihre Krankenversicherung. Nun meine Frage: Ist es möglich das ich meine Schwester bei mir mitversichern lassen kann (Familienversicherung), da wir ja zusammen in einer Wohnung leben und sie auch finanziell abhängig von mir ist. Gibt es vielleicht eine Krankenversicherung bei der man Angehörige (also nicht nur Ehepartner, Kinder etc.) bei sich mitversichern lassen kann?
Danke!
4 Antworten
Deine Schwester kann nur über eure Eltern oder über einen Ehemann kostenlos familienversichert werden.
Aber vielleicht hat sie ja einen eigenen Sozialhilfeanspruch. Dann wäre sie selbst auch krankenversichert.
Geschwister sind einander aber auch nicht zum Unterhalt verpflichtet. Sie kann also durchaus einen normalen Regelsatz plus die hälftigen Kosten der Unterkunft beanspruchen. Incl. der kostenlosen Krankenversicherung wären das über 800 € monatlich
Die kostenfreie Familienversicherung bezieht sich nur auf die Eltern-Kind (ggf. auch Enkelkind) Beziehung. Oder Ehepartner homo-oder heterosexuell.
Wenn deine Schwester das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat sie weiterhin Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung bei eueren Eltern, wenn diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Ihr solltet klären, ob sie keinen Anspruch beim Sozialamt hat, welches dann auch die Beiträge für die Zukunft übernehmen würde, wenn sie anspruchsberechtigt ist. Dazu müsst ihr zum zuständigen Sozialamt gehen.
Du bist deiner Schwester nicht zum Unterhalt verpflichtet, bürde dir nicht mehr auf als nötig. Lass dir helfen!
Familienversicherung kann über die Eltern oder den Ehegatten abgeleitet werden, nicht über die Schwester.
Es muss vor dem 18. Geburtstag bereits eine Schwerbehinderung vorgelegen haben, damit die Schwester Anspruch auf FamV über o.g. Personen haben kann.
§ 10 SGB V.
Nein - dies ist nicht möglich.
Möglich - nur über die Eltern, oder über den Ehemann, bzw. Lebenspartnerin.
Ist es nicht seltsam, das Familie unterschiedlich definiert wird? Geschwister sind doch genauso Famiie wie kinder und Eltern. Da wäre es in der heutigen Zeit doch wirklich sinnvoll, diese "Familienversicherungsoptionen" zu überdenken. LG Inkonvertibel