DEVK will von meinem Sohn Nachweis für begleites Fahren und Anfänger-Zuschlag?

6 Antworten

Das Ausstellungsdatum des Führerschein ist ja kein Beweis dafür,dass er Fahrpraxis hat.Solange nicht der Beweis,dass er bereits in Begleitung gefahren ist ,angetreten wird gilt er als Fahranfänger und wird auch dementsprechend eingestuft.Steht alles in den Unterlagen der DEVK und soweit ist das auch korrekt.

cronaldo777 
Beitragsersteller
 10.12.2014, 15:00

Ok, wo bekomme ich den her? Mein Sohn ist jetzt 22 und den Nachweis hat er nicht mehr. Nur die Karte und da steht nur das Datum als er 18 wurde und es ausgestellt bekam

Peter501  10.12.2014, 15:07
@cronaldo777

Woher er das abhandene Dokument bekommt,weiß ich nicht.Vielleicht seine damalige Fahrschule oder Führerscheinstelle - keine Ahnung.

Das verstehe ich nicht. 1. Es sind doch bei den Chekckern rd. 50 meist günstigere Versicherungen gar nicht gelistet, weil sie die üppigen Provisionen zu Lasten der Kundenbeiträge nicht bezahlen wollen. 2. Das Kind kann ja lt. Frage nicht begleitend gefahren sein, er hatte ja gar keine Fahrerlaubnis, oder? 3. Wenn doch, gibt es ja von der Straßenverkehrsbehörde eine Zweitschrift. 4. Wurde bestimmt auch die Eltern Kind Regelung geprüft, in der die Kinder seöbst und meist günstiger Versichert werden. 5. Wurde die ZF-Regelung geprüft, wenn die Fahrer schon 23 sind? 6. Die Versicherung erhöht ja gar nicht die Beiträge, sie sind aktuell ja noch nicht verfügt, sie werden ja noch ermittelt. ... und es fehlen Nachweise. 7. Prüfe den Wechsel zu anderen, Beispiel: Zur HUK Coburg. Die DEVK ist für die meist kein Problem, leistungs- und beitragstechnisch. Viel Glück.

Das kommt halt davon, wenn man eine möglichst billige Versicherung im Internet ohne entsprechende Beratung abschließen will, nur um ein paar Euro zu sparen.

Du möchtest gerne gewisse Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Somit musst du auf Aufforderung der Versicherung auch beweisen, dass du dazu auch berechtigt bist. Machst du das nicht, kannst du auch die entsprechenden Vergünstigungen nicht bekommen.

So war es laut Check 24 nicht ausgemacht?

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Dann hast du wohl auch diesen Satz im Check24-Vergleich nicht gelesen!?!

Gruß siola

Ich gehe davon aus, dass du die Versicherungsbedingungen nicht gelesen hast. Und das stand da drin.

cronaldo777 
Beitragsersteller
 10.12.2014, 14:51

Also ich habe mir den Endbetrag angeguckt. Mir wurde nicht darauf hingewiesen das ein Nachweis verlangt wird für begleites Fahren und von Zuschlag war nicht die Rede bei Check24

peterobm  10.12.2014, 15:07
@cronaldo777

Da hat jemand seine persönlichen Daten eingegeben, nicht die des Sohnes, blöd! Fahranfänger grundsätzlich mit SF 0; mit 3jährigem FS ist da schon mal SF 1/5-3 drinn.

schleudermaxe  11.12.2014, 06:24
@peterobm

Bist Du dir sicher? Bei uns Einstufung bei Fahrer unter 23 mit SF 1/2 und 75% Beitrag und über 23 mit SF 4 und 48% Beitrag und Nachlass für Teilnahme am begl. Fahren rd. 200 EUR im ersten Jahr.