Seghorn Inkasso Bremen "Einziehungssache gegen Sie..."
Hallo Community,
Habe heute einen Brief von o.g. Inkassounternehmen bekommen mit folgendem Text:
"Einziehungssachen gegen Sie, siehe vorherige Mahnung
Sehr geehrter Herr XY, wir haben versucht Sie zu erreichen. Leider ohne Erfolg. Wir benötigen Ihre Mithilfe! Bitte rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0421 4391 75752 0678 an."
Nun bin etwas verunsichert, ob das einer dieser fake-Briefe ist oder ähnliches... Ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass ich von denen mal eine Mahnung bekommen hätte...
Hat jemand schonmal Erfahrung mit denen sammeln können. Handelt es sich dort um ein seriöses Unternehmen?
Danke und Gruß, Timmy
8 Antworten
Ganz einfach. Wenn du keine offene Rechnungen hast, keine Mahnschreiben usw. musst du auf so etwas nicht reagieren.
Aber du kannst da trotzdem anrufen, dann weißt du worum es geht.
Ok, ich habe, zum Glück, nichts mit Inkassounternehmen zu tun. Und das soll auch so bleiben.
Ganz einfach. Wenn du keine offene Rechnungen hast, keine Mahnschreiben usw. musst du auf so etwas nicht reagieren.
Das kann durchaus was älteres sein, was der Fragesteller nicht mehr weiß.
Aber du kannst da trotzdem anrufen, dann weißt du worum es geht.
Nicht kann, sondern unbedingt schnell reagieren.
Also, ich weiß welche Rechnungen ich wann zu bezahlen habe.....
Also, ich weiß welche Rechnungen ich wann zu bezahlen habe.....
Schön für Dich, aber vielleicht der Fragesteller nicht.
Warum wohl gibt es wohl so viele Inkassounternehmen?
Ach, man weiß doch, was noch offen ist. Man bezahlt es nicht, weil man es nicht zahlen kann. Aber man weiß es...
Wirklich? Na, vielleicht kommt das bei mir auch noch, bisher kenne ich alle meine Rechnungen. Auswendig.
Nur keine Panik.
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Ein Inkassobüro ist keine Behörde. Die haben überhaupt keine Sondervollmachten.
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Wenn das Inkassobüro ernsthaft was will und wirklich eine Forderung wegen eines gerechtfertigten Anspruchs zu vertreten hat, dann soll es gefälligst - so, wie das ansonsten überall üblich ist - eine Forderungsaufstellung schriftlich schicken.
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Man telefoniert grundsätzlich überhaupt nicht mit Inkassobüros. Der Effekt davon entspricht regelmäßig dem Aufsagen eines Adventsgedichts vor einer Parkuhr. Was da am Telefon besprochen wurde, das ist hinterher nie mehr beweisbar. Das Telefon ist das absolut am meisten ungeeignete Mittel, um Streitigkeiten auszutragen. Da kann gelogen werden, bis sich die Balken biegen, da können Aussagen gemacht werden, die in dieser Form schriftlich niemals schwarz auf weiß geäußert würden - und Du kannst hinterher nichts davon beweisen. Nie Telefongequatsche bei Streitereien anfangen! Es gibt dazu keine Rechtspflicht, und das ist im übrigen kontraproduktiv.
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Bevor das Inkassobüro nicht schriftlich schwarz auf weiß und nachvollziehbar eine Aufstellung der angeblichen Forderung liefert, inklusive Hinweis darauf, auf welchen Vertrag oder Leistung die Forderung basiert, hat man überhaupt keine Rechtspflicht, auf den Quatsch reagieren zu müssen. Ein Inkassobüro ist ein Geschäftsbetrieb und wirtschaftlich geschult (so sollte man jedenfalls meinen). Man darf von dem Laden also wohl noch verlangen, dass er imstande ist, ein vernünftiges Mahnschreiben zu formulieren.
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Das ganze alberne Gemache ("wir benötigen Ihre Mitarbeit, rufen Sie uns an...") zeigt, dass sich das Inkassobüro ganz offensichtlich scheut, die Sache schriftlich vorzutragen, schwarz auf weiß - so dass unter Umständen rechtliche Konsequenzen daraus entstehen könnten. Lieber versucht man es mit Gequassel und der Bitte an den Betroffenen, doch dort anzurufen und sich von geschulten Mitarbeitern Angst einjagen zu lassen - ohne dass der Quatsch hinterher beweisbar ist. Seriös sieht anders aus.
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Man darf den Quark also getrost ignorieren. Wenn die am Telefon nerven: Anruf wegdrücken, Apps installieren bzw. Router programmieren, so dass die betreffende anrufende Nummer künftig geblockt wird.
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Ggf. Beschwerde beim Oberlandesgericht stellen, das für die Zulassung des Inkassobüros verantwortlich ist. Welches das ist, erfährt man bei rechtsdienstleistungsregister.de,
Ansonsten mal lesen:
Ergänzung: Mache das Aufsichtsgericht des Inkassos ausfindig (www.rechtsdienstleistungsregister.de) und erstatte dort eine Beschwerde. Wegen Verstoßes gegen §11a RDG.
Beantrage beim Aufsichtsgericht, dem Inkasso ggf. ein Ordnungswidrigkeitsgeld aufzuerlegen und/oder die Lizenz wegen diesem Rechtsverstoß zu entziehen.
Sehr geehrter Herr XY, wir haben versucht Sie zu erreichen. Leider ohne Erfolg. Wir benötigen Ihre Mithilfe! Bitte rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0421 4391 75752 0678 an."Nun bin etwas verunsichert, ob das einer dieser fake-Briefe ist oder ähnliches... Ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass ich von denen mal eine Mahnung bekommen hätte...
Dieses Inkassounternehmen kenne ich, das ist kein Fake.
Du solltest dort anrufen oder eine mail schreiben und fragen um was es geht.
Ein Brief kann auch mal nicht ankommen, also zählt das nicht, wenn man sagt, man hat keine 1. Mahnung bekommen, deswegen kommt ja eine 2. Mahnung.
Hat jemand schonmal Erfahrung mit denen sammeln können. Handelt es sich dort um ein seriöses Unternehmen?
Jepp.
MfG
Man ruft niemals bei Inkassobüros an!
Wenn das Inkassobüro eine berechtigte Forderung zu vertreten hat, dann hat es gefälligst eine nachvollziehbare, schriftliche Forderungsaufstellung zu schicken - und nicht am Telefon herumzuquasseln, was hinterher obendrein nie beweisbar ist.
So ein Telefongequatsche fängt man schon ganz grundsätzlich niemals an!
Ich würde aber nicht die Nummer im Brief anrufen. Wenn das ein Fake ist, hat er auf einmal eine gigantische Telefonrechnung.
Ich würde aber nicht die Nummer im Brief anrufen. Wenn das ein Fake ist, hat er auf einmal eine gigantische Telefonrechnung.
Seghorn AG
Legienstraße 1 28188 Bremen
Zentrale Tel.: +49 421 4391 09 Fax: +49 421 4391 316
Hab ich doch schon weiter oben eingetragen....
Hab ich doch schon weiter oben eingetragen....
Aber nicht alles. :-) Hier noch was
https://www.seghorn.de/schuldner-kontakt.html
MfG
Diese Firma gibt es, in dieser angegebenen Tel. Nummer ist die Aktenzahl bereits enthalten (https://www.seghorn.de/). Ruf mal an, um zu sehen was die wollen.
Fakes kommen selten per Brief. Eher per Mail. Ruf da morgen frueh an und frag nach.
Ich hatte sowas auch schon.
Man telefoniert grundsätzlich nicht mit Inkassobüros!
Das Telefon ist das absolut am meisten ungeeignete Mittel, um Rechtsstreitereien auszutragen.
Wenn das Inkassobüro was will, dann sollen die gefälligst eine seriöse Forderungsaufstellung schriftlich schicken.
Es gibt überhaupt keine Rechtspflicht, auf solche Quatschmahnungen reagieren zu müssen.
Man telefoniert grundsätzlich nicht mit Inkassobüros!Das Telefon ist das absolut am meisten ungeeignete Mittel, um Rechtsstreitereien auszutragen.
Geht schneller und kostet nicht viel, wenn man wissen will um was es geht!
Wenn das Inkassobüro was will, dann sollen die gefälligst eine seriöse Forderungsaufstellung schriftlich schicken.
Sie haben einen Brief geschickt und wahrscheinlich hat der Fragesteller nicht alle Infos hier reingestellt; was auch nicht unbedingt gut ist.
Es gibt überhaupt keine Rechtspflicht, auf solche Quatschmahnungen reagieren zu müssen.
Ich hatte mit denen mal das Vergnügen, ist kein Fake.
Nein, ich bleibe dabei: Telefongequassel führt zu überhaupt nichts, das lässt man als Betroffener grundsätzlich bleiben. Es gibt unter den hier vorgetragenen Umständen auch überhaupt keine Verpflichtung für den Betroffenen, da tätig werden zu müssen. Wo sind wir hier überhaupt?
Ich hatte mit denen mal das Vergnügen, ist kein Fake.
Das Inkasso hat bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen. Einfach beim zuständigen Gericht anzeigen, dann sind die ganz schnell verdammt still.
Wieso habt ihr alle so panische Angst vor Inkassos? Die verbreiten absolut nur heiße Luft...
Man telefoniert nicht mit Inkassos.
Und ansonsten wird das Inkasso angezeigt wegen einer massiven Ordnungswidrigkeit. Seit 1.11. müssen die Inkassoschreiben ausführlich sein und gewisse Informationen beinhalten (zum Beispiel, was sie fordern, warum, wer der Gläubiger ist, um welchen Vertrag es geht usw.). Tun sie das nicht, zieht das ein Bußgeld von bis zu 50tsd € nach sich.