Second Hand und Versteuerung

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Hallo

ich bin nicht nur ein Fan von Steuerfragen, sondern wir haben auch einen Second-Hand-Laden.

Das Zauberwort im Bereich der Umsatzsteuer heißt: Differenzbesteurung Du wirst also wie ein Gebrauchtwagenhändler nur Umsatzsteuer von Deinen Erträgen aus den Verkäufen abführen müssen. 10 Euro VK-Preis - 5 Euro Auszahlung an den Kunden (mit Quittung) = 5 Rest als Dein Ertrag.

Diese 5 Euro sind dann Dein Bruttoertrag Geteilt durch 1,19 = Dein Nettoertrag = 4,20 Die 80 Cent Differenz bekommt das Finanzamt und das ist unabhängig davon, ob Du Gewinn oder Verlust mit dem Ladenmachst. Die 80 Cent dürfen aber mit den Umsatzsteuern aus Deinen Ausgaben (Strom, Telefon, Neuwarenkäufe, Ladeneinrichtung, Computer, Druckerpapier...) verrechnet werden.

Von den verbleibenden 4,20 werden alle Betriebsausgaben bezahlt. Der Rest ist das zu versteuernde Einkommen. Also reicht erst einmal einen einfache: Einnahe-Überschuss-Berechnung. BILANZEN macht man ab einem Umsatz von weit über 300.000 (genauer weiß ist das nicht) Gewerbesteuer fallen ab ca 25.000 Euro Gewinn an.

ÜBRIGENS im Ersten Jahr sollte man nicht unbedingt gleich auf die Umsatzsteuer losgehen.

Das lohnt nur, wenn die Ausgaben, die Vorsteuern (sind die Umsatzsteuern in Deinen Ausgaben) am Anfang höher sind als Deine Bruttoerträge.

Nur dann hast Du im 1. Jahr ein Vorteil. Zu bedenken ist dann aber, dass ab dann IMMER Umsatzsteuern bezahlte werden müssen. Also auch bereits im 2. Jahr, wenn evtl. Gewinne anfallen.

Wir haben gewartet, bis unser Umsatz die ca. 16.000 überschritten hatten und erst in Folgejahr Umsatzsteuer abgeführt.

MfG

Stefan PS Das sollte jeder im Detail mit einem Steuerberater klären. Es ist nicht so über ein Forum vernünftig zu klären.

DerWahreRedFox  07.09.2017, 13:12

ich mache mich demnächst selbständig.

mein gewerbe ist vemietung von stellflächen in meinen shop,die leute können also ihr selbgemachtes bei mir verkaufen u mieten nur eine fläche(regal,box,fach ect) an.und von jeden ,ihrer verkauften artikel bekomme ich zusätzlich 15%.was gleich beim verkauf abgezogen wird.so ist also die miete und die15% mein soll,was ich natürlich auch versteuere.

frage ist nun,was mache ich mit dem gewinn vom mieter.führe ich ein extra konto dafür.? können sie mir da einen rat geben?

Von welcher Steuer sprichst du denn überhaupt?
 
Umsatzsteuer? --> § 3 (3) UStG, es liegt eine Lieferung zwischen dem Kommitenten und dem Kommissionär vor.
 
Ertragsteuern? "Einnahmen" müssen nie versteuert werden, sondern immer nur das zu verstuernde Einkommen.

Selbstverständlich musst Du nur Deinen Teil versteuern, was der Warengeber bekommt ist sein privates.

Ein Second-hand Laden wird normalerweise nicht bilanzpflichtig sein., Das heißt es wird ein Einnahme-Ausgabe-Buch geführt und mit der Einnahmeüberschussrechnung versteuert. Das ergibt sich dann von selbst.

Jeanmarie  22.04.2010, 18:46

Nein das stimmt so nicht. Auch ein Second-Hand-Laden hat Ausgaben, die jedoch nicht alle abzugsfähige Vorsteuer beinhalten und Einnahmen, die nicht alle umsatzsteuerpflichtig sind.

pollo  21.04.2010, 11:31

Wieso nicht? Ich kenne welche! Welche Steuern ergeben sich denn von selbst? ESt oder USt oder GewSt??? Wie ist denn die Umsatzvsteuerung??? Wieder mal aus der Hüfte geschossen???

Zwei Grundsaetliche Dinge, erstens muss nur der Gewinn versteuert werden, also die Differnz von Einnahmen und Geschaeftsusgaben und zweitens keine Buchung ohne Rechnung, sprich Nachweis. Wenn du dir von den Privatkunden keine Quittung geben laesst, bist du im Nachteil und musst womoeglich mehr versteuern als du muesstest