Neues Fahrrad aus dem Treppenhaus gestohlen - was tun?
Letzte nacht hat jemand mein drei Monate altes Fahrrad gestohlen, das wie immer mit einer Kette gesichert im Treppenhaus unserer Wohnanlage stand. Ein Arbeitskollege hat mir den Tipp gegeben, dass gestohlene Fahrräder oft in einem bestimmten Second-Hand-Laden bei uns in der Stadt zum Verkauf angeboten werden. Ich habe vor, nach Feierabend dort vorbeizuschauen. Die Frage ist nur, was ist zu tun, wenn ich es dort tatsächlich finde? Die Polizei rufen?
6 Antworten
1) Bei der Polizei melden. Gut wäre es, wenn Du noch einen Kaufbeleg o. ä. hättest.
2) Bei der Hausratsversicherung melden. Eingesperrte und verschlossene Fahrräder sind da normalerweise inbegriffen.
3) Solltest Du bei der Inspektion des Ladens Dein Rad sehen -> Polizei anrufen. Aber vorher --> siehe 1) .
Eigene Aktivitäten im Laden vermeiden, sonst machst Du Dich am Ende selbst strafbar oder handelst Dir sonstwie Ärger ein. Dokumentieren (Foto) könntest Du allerdings versuchen, aber es könnte natürlich sein, dass die dort empfindlich darauf reagieren, wenn sie's merken.
Den anderen stimme ich zu, als erstes Anzeige bei der Polizei zu erstatten und wie von den anderen beschrieben zu handeln. Zu dem Punkt mit der Hausratversicherung: Das Fahrrad muss in einem abschliessbaren Raum Sein, damit es versichert ist, hierbei gelten auch gemeinschaftlich genutzte abschließbare Räume, in dem Mietshaus. Das Treppenhaus ist kein versicherter Ort. Das findest du aber ganz genau in den Bedungungen. Auch wenn du die Fahrraddiebstahlklausel eingeschlossen hast, ist es in dem Fall nicht versichert, da du Dich in deinem Wohnhaus aufgehalten hast und somit das Fahrrad auch einschließen hättest müssen. Vg
erstmal machst du eine diebstahlanzeige bei der polizei.
am besten ist, wenn du eine rechnung und bild vom fahrrad hast.
du kannst gern von deinem verdacht erzählen, du solltest aber nicht selbst dorthingehen.
die polizei kann das mit zivilbeamten machen und weiss auch wann ein geklautes fahrrad verkauft wird.
a) Ein Schloss reicht nicht. Du musst Fahrräder an irgendetwas festketten, damit die Leute das nicht wegtragen können.
b) Bei neuen Fahrrädern eine Diebstahlversicherung abschließen.
c) Polizei würde ich auf alle Fälle anrufen.
ja, was sonst
wenn du nachweisen kannst, dass es dein fahrrad ist, bekommst du es vom laden wieder und der laden hat das nachsehen
kein gutgläubiger erwerb bei gestohlenen sachen