Sechste Person auf dem Schoß beim Autofahren.
Über Google und andere Foren habe ich nichts gefunden, darum frage ich jetzt hier mal nach. Ein paar Freunde wollten neulich mit mir an eine Tankstele fahren, c.a. 2 min. weit Weg. Mit mir als Fahrer waren wir aber zu 6 und ich sagte nein. Eine Freundin versuchte mir einzureden, das es erlaubt währe bei jemanden auf dem Schoß zu sitzen, Hauptsache die anderen 5 seien angeschnallt. Nein natürlich habe ich ihr das nicht geglaubt, aber sie meinte sie hätte einen Polizisten gefragt,ob man das machen darf und der sagte ja, Hauptsache man wird nicht erwischt. Ich bin kein Esel und sagte mir ist egal was andere sagen, egal welchen Beruf sie ausüben, auch Polizisten brechen das Gesetz. Als sie aber sagte das dieser Polizist ein bekehrter Christ sei, den ich auch persönlich kenne, kam ich ins grübeln, denn dieser ist auch noch ein Gemeindeleiter und trägt mehr Verantwortung als Vorbildfunktion. Ja auch echte Christen und Gemeindeleiter sind nicht perfekt, ich habe schon zu fiele Enttäuschungen von den Menschen erlebt, doch lies ich mich mit einem üblen Gefühl im Magen überreden, weil dieser gleichzeitig ein Polizist war. Letztendliches war ich dann doch der Esel
Meine Frage ist jetzt, ob es Gesetzlich verboten ist, das ein angeschnallter Beifahrer, eine zusätzliche Person auf dem Schoß mitnehmen darf, ohne das diese sich angeschnallt hat.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit lautet die Antwort „Nein“ und könnt ihr mir bitte sagen, wo ich dieses Gesetz aufgeschrieben finde, wenn es nicht zufiel verlangt ist.
Bitte keine Argumente über meine Intelligenz, gebe selber zu, das ich blöd genug war dem zu glauben.
7 Antworten
Dazu aus der StVO:
§ 21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Die Höchstanzahl von Personen, die in einem Kraftfahrzeug befördert werden dürfen, ist also gegeben durch die Anzahl der mit Sicherheitsgurten ausgerüsteten Sitzplätze. Sind ausnahmsweise nicht für alle Sitzplätze Sicherheitsgurte vorgeschrieben (das kann z.B. bei sehr alten Fahrzeugen der Fall sein), dann ist die Höchstanzahl gegeben durch die Anzahl der Sitzplätze.
In einem "normalen" Auto befinden sich in der Regel 5 mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze. In einem solchen Fahrzeug dürfen dann maximal 5 Personen befördert werden (einschließlich Fahrer).
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist allerdings nicht wirklich gravierend. Dazu aus dem Bußgeldkatalog:
Personenbeförderung, Sicherungspflichten
97 Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen
5 Euro
Nein, eine Verletzung der Gurtpflicht liegt dann tatsächlich nicht vor, denn die besteht nur für vorgeschriebene Sicherheitsgurte. Da aber eine sechste Person in einem Fünfsitzer nicht vorgesehen ist, ist für diese auch kein Sicherheitsgurt vorgeschrieben.
Wenn aufgrund der Mitnahme von zuvielen Personen weitere Ordnungswidrigkeiten begangen werden (z.B. die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse), dann können diese natürlich gesondert geahndet werden.
Die Aussage, "ist zuässig, hauptsache man wird nicht erwischt" ist ja an sich schon ein Widerspruch.
Natürlich ist das nicht erlaubt. * die Person ist nicht angeschnallt *die Anzahl der zulässigen Sitzplätze (und damit Personen) ist im Kfz-Schein eingetragen *mit 6 Erwachsenen könnte bei einigen Fahrzeugen schon das Zulässige Gesamtgewicht überschritten sein.
Genaues kannst du im §21 der Strassenverkehrsordnung lesen. http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21.html
Es ist verboten. Allein die Aussage des Polizisten "Hauptsache, man wird nicht erwischt" ist eindeutig. Sollte etwas passieren, kommt der verantwortliche Fahrer in Teufels Küche.
Wenn der Wagen für 5 Leute zugelassen ist ,kannst du nicht mit 6 fahren, egal wo du ihn verstaust.
eine leiche im kofferraum dürfte ich mitnehmen!!!!
Kommt aber nicht so gut bei einer Polizeikontrolle :-))
Eine Leiche ist keine Person mehr ;-)
also ich kann dir ganz klipp und klar sagen NEIN!!! es ist nicht erlaubt. dafür kannst du als fahrer deinen führerschein verlieren. das müsstest du aber in der fahrschule auch gelernt haben. darf ich mal fragen wie alt du bist?
Man merkt sich ja nicht alles, was einem in der Schule beigebracht wird, aber man lernt nach der Schule weiter und die StVO kenne ich leider nicht von vorne bis hinten auswendig, bemühe mich aber im Gesetz kundig zu sein, was in Deutschland nicht so leicht ist weil man davon so viele hat. Die StVO, die Urheberrechte, die Gesetze für Aufträten in der Öffentlichkeit, Gesetze für Müllentsorgung, Gesetze für die Arbeit, für die Gesundheit, und vieles mehr.
Ich bin aber alt und erfahren genug um zu erahnen das es verboten ist, habe mich aber aus Gruppenzwang und um meine Freunde nicht zu verärgern überreden lassen. So was soll nicht wider vorkommen.
Obs mit 5 Euro abgeht? Immerhin ist dann auch eine Verletzung der Gurtpflicht mit im Spiel und wie gesagt, ein Corsa, Polo und Co kommt bei 6 Leuten schon gefährlich ans zulässige Gesamtgewicht