Sechste Person auf dem Schoß beim Autofahren.

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Dazu aus der StVO:

§ 21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Die Höchstanzahl von Personen, die in einem Kraftfahrzeug befördert werden dürfen, ist also gegeben durch die Anzahl der mit Sicherheitsgurten ausgerüsteten Sitzplätze. Sind ausnahmsweise nicht für alle Sitzplätze Sicherheitsgurte vorgeschrieben (das kann z.B. bei sehr alten Fahrzeugen der Fall sein), dann ist die Höchstanzahl gegeben durch die Anzahl der Sitzplätze.

In einem "normalen" Auto befinden sich in der Regel 5 mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze. In einem solchen Fahrzeug dürfen dann maximal 5 Personen befördert werden (einschließlich Fahrer).

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist allerdings nicht wirklich gravierend. Dazu aus dem Bußgeldkatalog:

Personenbeförderung, Sicherungspflichten
97 Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen
5 Euro

gonzo338  27.08.2012, 22:38

Obs mit 5 Euro abgeht? Immerhin ist dann auch eine Verletzung der Gurtpflicht mit im Spiel und wie gesagt, ein Corsa, Polo und Co kommt bei 6 Leuten schon gefährlich ans zulässige Gesamtgewicht

JotEs  27.08.2012, 22:55
@gonzo338

Nein, eine Verletzung der Gurtpflicht liegt dann tatsächlich nicht vor, denn die besteht nur für vorgeschriebene Sicherheitsgurte. Da aber eine sechste Person in einem Fünfsitzer nicht vorgesehen ist, ist für diese auch kein Sicherheitsgurt vorgeschrieben.

Wenn aufgrund der Mitnahme von zuvielen Personen weitere Ordnungswidrigkeiten begangen werden (z.B. die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse), dann können diese natürlich gesondert geahndet werden.

Die Aussage, "ist zuässig, hauptsache man wird nicht erwischt" ist ja an sich schon ein Widerspruch.

Natürlich ist das nicht erlaubt. * die Person ist nicht angeschnallt *die Anzahl der zulässigen Sitzplätze (und damit Personen) ist im Kfz-Schein eingetragen *mit 6 Erwachsenen könnte bei einigen Fahrzeugen schon das Zulässige Gesamtgewicht überschritten sein.

Genaues kannst du im §21 der Strassenverkehrsordnung lesen. http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21.html

Es ist verboten. Allein die Aussage des Polizisten "Hauptsache, man wird nicht erwischt" ist eindeutig. Sollte etwas passieren, kommt der verantwortliche Fahrer in Teufels Küche.

Wenn der Wagen für 5 Leute zugelassen ist ,kannst du nicht mit 6 fahren, egal wo du ihn verstaust.

sunblossom  27.08.2012, 17:40

eine leiche im kofferraum dürfte ich mitnehmen!!!!

cyber1408  27.08.2012, 17:42
@sunblossom

Kommt aber nicht so gut bei einer Polizeikontrolle :-))

Jorgfried  27.08.2012, 18:18
@sunblossom

Eine Leiche ist keine Person mehr ;-)

also ich kann dir ganz klipp und klar sagen NEIN!!! es ist nicht erlaubt. dafür kannst du als fahrer deinen führerschein verlieren. das müsstest du aber in der fahrschule auch gelernt haben. darf ich mal fragen wie alt du bist?

Adventurer86 
Beitragsersteller
 28.08.2012, 06:21

Man merkt sich ja nicht alles, was einem in der Schule beigebracht wird, aber man lernt nach der Schule weiter und die StVO kenne ich leider nicht von vorne bis hinten auswendig, bemühe mich aber im Gesetz kundig zu sein, was in Deutschland nicht so leicht ist weil man davon so viele hat. Die StVO, die Urheberrechte, die Gesetze für Aufträten in der Öffentlichkeit, Gesetze für Müllentsorgung, Gesetze für die Arbeit, für die Gesundheit, und vieles mehr.

Ich bin aber alt und erfahren genug um zu erahnen das es verboten ist, habe mich aber aus Gruppenzwang und um meine Freunde nicht zu verärgern überreden lassen. So was soll nicht wider vorkommen.