Ist bei einem Notar ein Dolmetscher unbedingt nötig bei Nicht-Deutschen?

6 Antworten

Wenn ein Beteiligter nicht gut genug deutsch spricht/versteht, soll der Notar das nach § 16 BeurkG vermerken. In diesem Fall muss die Übersetzung im Termin durch einen Dolmetscher erfolgen (wenn der Notar nicht selbst übersetzen kann). Auf die mündliche Übersetzung kann nicht verzichtet werden. Allgemein soll die Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher erfolgen. Der Notar kann aber auch eine nicht allgemein vereidigte Person (z.B. deinen Freund) als Dolmetscher zulassen. Dies ist aber seine Entscheidung.

skjoldmo 
Beitragsersteller
 18.04.2017, 20:04

Dann wenn ich ein Notar der Englisch spricht finde, brauche ich kein Dolmetscher, richtig?

Ronox  18.04.2017, 21:43
@skjoldmo

Theoretisch würde das wohl gehen, aber ob sich der Notar darauf einlässt, weiß ich nicht. Ich an deiner Stelle würde aber einfach den Dolmetscher bezahlen. So viel kosten diese auch nicht und dann bist du auf der sicheren Seite, auch wenn dein deutsch hier recht gut wirkt.

Wenn du Deutsch nicht gut genug kannst, dann kann und muss der Notar (wenn er nicht selbst die Fremdsprache kann) verlangen, dass ein Dolmetscher an der Beurkundung teilnimmt. Siehe auch § 16 BeurkG.

Der Dolmetscher muss allerdings nicht vereidigt sein, darauf können alle Vertragsteile verzichten. Dein deutscher Freund kann also durchaus für dich übersetzen, sofern er wirklich nicht verwandt oder verschwägert mit dir ist. Die Aussage von deinem Notar wäre damit also falsch.

Wenn er trotzdem auf einen vereidigten Dolmetscher beharrt, dann kann er deinen deutschen Freund selbst vereidigen.

Es ist die Aufgabe des Notars, dafür Sorge zu tragen, dass beide Vertragspartner den Vertrag vollumfänglich verstehen. Dein Sprachkurs ist dafür nicht ausreichend.

Bei notariellen Beurkundungen MUSS ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein. Der Notar kann nicht beurteilen, ob dein Freund über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt. Ein vereidigter Dolmetscher ist hingegen von und bei den Behörden zugelassen. Nur er darf in deinem Falle dolmetschen.

Du wirst nicht darum herumkommen, den vereidigten Dolmetscher zu bezahlen.

Hufnagl  19.04.2017, 12:57

Bei notariellen Beurkundungen gibt es keineswegs eine Pflicht, nur einen vereidigten Dolmetscher beizuziehen. Wenn alle Vertragsteile darauf verzichten, kann auch ein nicht-vereidigter als Dolmetscher fungieren. Siehe auch § 16 Abs. 3 BeurkG.

Ich glaube nicht, dass es ein MUSS gibt. Es kann doch keiner beurteilen wie gut du Deutsch sprichst. Wenn du ein schriftliches Dokument unterschreibst brauchst du keinen Dolmetscher, denn du bist selbst verantwortlich den Text zu prüfen. Nur wenn es um eine mündliche Aussage geht kann ein Dolmetscher Pflicht sein.

Mignon5  18.04.2017, 18:13

Das stimmt nicht. Bei einer notariellen Beurkundung muß der Notar dafür sorgen, dass beide Vertragspartner den Vertrag verstehen. Es darf auch nicht nur "irgendein" Dolmetscher sein, sondern es muß ein vereidigter Dolmetscher sein, der seine Qualifikationen bei der Behörde nachgewiesen hat und zur Wahrheit verpflichtet ist.

Matsch12  18.04.2017, 18:23
@Mignon5

OK, gefunden :-)

(1) Ist ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars der deutschen Sprache oder, wenn die Niederschrift in einer anderen als der deutschen Sprache aufgenommen wird, dieser Sprache nicht hinreichend kundig, so soll dies in der Niederschrift festgestellt werden.

(2) Eine Niederschrift, die eine derartige Feststellung enthält,

muß dem Beteiligten anstelle des Vorlesens übersetzt werden

. Wenn der Beteiligte es verlangt, soll die Übersetzung außerdem schriftlich angefertigt und ihm zur Durchsicht vorgelegt werden; die Übersetzung soll der Niederschrift beigefügt werden. Der Notar soll den Beteiligten darauf hinweisen, daß dieser eine schriftliche Übersetzung verlangen kann. Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden.

(3) Für die Übersetzung muß, falls der Notar nicht selbst übersetzt, ein Dolmetscher zugezogen werden. Für den Dolmetscher gelten die §§ 6, 7 entsprechend. Ist der Dolmetscher nicht allgemein vereidigt, so soll ihn der Notar vereidigen, es sei denn, daß alle Beteiligten darauf verzichten. Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden. Die Niederschrift soll auch von dem Dolmetscher unterschrieben werden.

skjoldmo 
Beitragsersteller
 18.04.2017, 19:49
@Matsch12

§ 5 Urkundensprache:

(1) Urkunden werden in deutscher Sprache errichtet.

(2) Der Notar kann auf Verlangen Urkunden auch in einer anderen Sprache errichten. Er soll dem Verlangen nur
entsprechen, wenn er der fremden Sprache hinreichend kundig ist.

- Bedeutet es nicht, dass ein Notar der Englisch sprecht, kann es ohne Dolmetscher machen?

Matsch12  18.04.2017, 19:57
@skjoldmo

Für die Übersetzung muß, falls der Notar nicht selbst übersetzt, ein Dolmetscher zugezogen werden

Spricht der Notar so gut Spanisch?

skjoldmo 
Beitragsersteller
 18.04.2017, 20:09
@Matsch12

Ein Notar der Spanisch spricht wird schwer zu finden. Aber wie ich gesagt habe, ich spreche sehr gut Englisch, und ich denke es soll nicht schwer zu finden, ein Notar der Englisch spricht.