Durchfahrtsverbot Missachten
Hallo,
Da ich noch in der Probezeit bin, stellen sich mir zu einigen Verkehrsschildern bzw der eventuellen "Bestrafung" einige Fragen.
Es geht sich um diese Schilder:
-> Zeichen 250
-> Zeichen 255
-> Zeichen 260
-> Zeichen 267
Links kann ich leider nicht einfügen :/Da ich nur Einträge in Foren gefunden habe, die vor 2013 Stattfanden ist nun meine Frage: Was erwartet einen als Strafe bei Missachtung dieser Schilder ? Gibt es bei der missachtung von einem dieser Schilder Punkte ?
Danke im Vorraus!
Gruß :)
4 Antworten
VZ 250 -> Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art
VZ 255 -> Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
VZ 260 -> Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen , Kleikrafträder und Mofas, sowie für kraftwagen und sonstige merhspurige Kraftfahrzeuge
VZ 267 - > Verbot der Einfahrt
Ich vermute, dass die Strafe bei allen die gleiche ist.
Eine Geldstrafe könntest du auf jeden Fall bekommen und beim letzten Schild eventuell sogar Punkte wenn durch dein Verhalten Personen zu schaden kommen.
das ist in §41 der stvo geregelt. http://www.neelix.de/strassenverkehrsordnung/41-stvo/
141160 Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) oder b) StVO den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat
- 25€ Verwarnungsgeld
141184 Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 142a BKat
25€ Verwarnungsgeld
Punkte gibt es generell erst bei Bußgeldern ab 40€.
DH, wieder mal die absolut korrekte Antwort.
Und das geht auch nur, wenn man die Frage auch verstanden hat.
Die anderen Antworten wollten wohl nur zeigen, dass sie die Schilder kennen, aber die Frage haben sie nicht beantwortet.