Durchfahrtsverbot Missachten

4 Antworten

VZ 250 -> Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art

VZ 255 -> Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas

VZ 260 -> Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen , Kleikrafträder und Mofas, sowie für kraftwagen und sonstige merhspurige Kraftfahrzeuge

VZ 267 - > Verbot der Einfahrt

Ich vermute, dass die Strafe bei allen die gleiche ist.

Verkehrszeichen - (Verkehr, Punkte, Bußgeld)

Eine Geldstrafe könntest du auf jeden Fall bekommen und beim letzten Schild eventuell sogar Punkte wenn durch dein Verhalten Personen zu schaden kommen.

141160 Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) oder b) StVO den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat

  • 25€ Verwarnungsgeld

141184 Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 142a BKat

25€ Verwarnungsgeld


Punkte gibt es generell erst bei Bußgeldern ab 40€.