Schwertransport über kombinierte Ab und Auffahrt überholt. Ist die Strafe gerecht?
Hallo ihr Guten. Also folgendes. Heute Nacht habe ich einen Schwertransport über die abfahrt benutzt und bin auf der Spur geblieben, die wider auf die Selbe Autobahn führt.( Siehe Link). https://www.google.de/maps/@52.2028838,8.7493443,294m/data=!3m1!1e3 Nun hatte ich das Pech das ein Provider hinter-her mir gefahren ist, mit Video, der mich dann angehalten hat. Ich finde aber in der StVO nichts, wo das Verboten ist. Die Beamten meinten nur, ( Nach langer Diskussion) das ich mich auf eine Anzeige und ein Fahrverbot einstellen soll. Ich sehe mein Vorgehen allerdings als Legal an. Die Strecke ist mindesten 500m lang , ich habe niemand bedrängt oder Gefährdet und bin 100m vor dem Konvoi wider eingefädelt. Was meint ihr. Wo 31 Dreieck Löhne angezeigt wird bin ich Runter und nach der Brücke wider drauf.
Lohnt Einspruch.? Danke.
9 Antworten
Das Verlassen des Fahrstreifens, um schneller voran zu kommen und diesen hinterher wieder zu befahren, ist nicht erlaubt.
Du hattest sicherlich vor, auf die B61 abzubiegen und hast es dir dann anders überlegt :-)
Wer weiss, ob überhaupt etwas kommt?
Dashcams dürfen nicht als Beweismaterial herangezogen werden.
Es handelte sich aber hier um ein Zivilstreifenfahrzeug mit Videoüberwachung. Das ist natürlich ein zulässiges Beweismittel.
Laut diesem Zeitungsartikel darf die Aufnahme nur aus Gründen der Eigensicherung gestartet werden:
Das ist aber was anderes - zumindest verstehe ich den OP anders. Der von Dir verlinkte Artikel bezieht sich auf die kleinen "Dashcams" im Rückspiegel herkömmlicher Streifenwägen. So wie ich den OP verstanden habe, wurde er aber von einem der mit extensiver Videotechnik ausgestatteten zivilen Fahrzeuge der Autobahnpolizei beim Verstoß selbst gefilmt (die kleinen Dashcams filmen erst, wenn das Fahrzeug das "Stop - Polizei" Signal gesetzt hat).
Was haben private Dashcams mit der Kameraaufzeichnung eines Provida-Fahrzeuges der Polizei zu tun? Dort wird extra der Verstoß aufgenommen, mit dem später der Vorwurf gemacht wird.
Soweit ich gehört habe (und das mag falsch sein?), darf auch die Polizei nicht 'auf Verdacht' die Kamera laufen lassen, und so zufällig alle Verstöße aufnehmen. Sondern die Kamera nur gezielt einschalten, um einen Verstoß festzuhalten.
Mit der Aufnahme hätte, sofern meine Annahme richtig ist, erst begonnen werden, nachdem Rockuser auf dem Parallelfahrstreifen nicht abgebogen, sondern geradeaus weitergefahren ist.
Ich erinnere mich an die Problematik, als Polizisten an einer Ampel Rotlichtverstöße filmen wollten. Die Kamera durfte erst eingeschaltet werden, nachdem die rote Ampel überfahren wurde. Einen link zu diesem Artikel finde ich leider nicht.
Genauso ist es. Die Kamera wird erst eingeschaltet, wenn der Geschwindigkeitsverstoß dokumentiert werden soll.
Im Fall von Rockuser also erst, nachdem er nicht abgebogen, sondern geradeaus weitergefahren ist.
Einspruch grundsätzlich lohnt immer, auch wenn es Zeit schinden ist, um sich mut dem Rechtsbeistand zu beraten.
Ich hoffe ich verstehe das alles richtig. Du hast einen Schwertransport quasi überholt? Wenn ja, was hat das Begleitfahrzeug angezeigt? Überholverbot?
Gruß
Fahrzeugführer werden gemäß § 2 Abs. 1 StVO auf die für ihre jeweiligen Fahrabsichten bestimmten Fahrbahnen verwiesen. Umgekehrt ist ihnen damit untersagt, sich solcher Straßenteile zu bedienen, die ausschließlich anderen Zwecken dienen (Senatsbeschluß vom 7. März 1977 a.a.O.; OLG Frankfurt VRS 46, 191). So hat die Rechtsprechung einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 StVO angenommen, wenn Zu- und Abfahrten von Tankstellen,
Parkplätzen und Raststätten dazu benutzt werden, auf der Durchgangsfahrbahn langsamer fahrende Fahrzeuge "zu überholen" (OLG
Frankfurt a.a.O.; OLG Hamm VRS 36, 456).
Quelle:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2128.php
Verdammt schlechte Nachricht. Aber dann muss ich wohl mein Fahrrad Fit machen. Danke.
Ein älteres Urteil hatte ich gefunden, da gabs 80 Euro und einen Punkt. Wie die Rechtssprechung aktuell aussieht, weiß ich leider nicht.
Drücke dir die Daumen.
Das kann ich mir ja leisten. 1 Punkt und 80€ wären noch fast Egal. Mal sehen, was im Brief steht.
das erste wäre da schon mal ob es erlaubt war den schwertransport zu überholen. wenn es erlaubt war dann muss in D links überholt werden, du hast es rechts gemacht.
Das sind komplett voneinander unabhängige Fahrspuren. Da ist sogar Leitplanke zwischen.
das macht nichts. wenn du rechts abfährst ist es ein abfahren von der autobahn. fährst du nicht ab und vor dem schwertransport wieder rauf (über die spur) ist es ein überholen.
das ist vergleichbar mit einem auto das an einer roten ampel halten müsste und vor der ampel auf eine tankstelle fährt und hinter der ampel wieder auf die strasse ohne zu tanken. der fahrer hat damit einen rotlichtverstoß begangen wenn er nicht auf dem gelände hält um zu tanken oder etwas zu kaufen, luft pumpen, scheibe reinigen oä
Hast Du den Paragraph zur Hand, der das besagt?
hab ich sicher nicht. kenne aber solche fälle. du solltest da erst mal auf den bescheid warten und dann sehen ob sich ein widerspruch lohnt. auf dem bescheid steht gegen welche bestimmungen du verstoßen hast
Auf dem Beschleunigungsstreifen darfst du schneller fahren, als der LKW.
Auf dem Verzögerungsstreifen darfst du es nicht.
Hast du den LKW bereits auf dem Verzögerungsstreifen überholt, wäre das ein Verstoß, der für dich Folgen haben könnte.
Genau so sehe Ich das auch. Die Herren konnten auch keinen Konkreten Paragraphen nennen, gegen den Ich verstoßen habe. Man meinten nur, das steht dann im Brief. Das habe ich an der Stelle schon oft gemacht, wenn man an der Stelle nachts einen Schwertransport mit Überbreite vor sich hat. Dann sind ja 50km beide Spuren dicht. 3 Spurig, wird es auf der A 30 nicht.
Das habe ich an der Stelle schon oft gemacht,
Kühn. Das hätte Dich schon längst eine Anzeige und den FüS kosten können. Schwertransporter mit Überbreite sind grundsätzlich nur entsprechend den Anweisungen der Begleitfahrzeuge zu passieren.
@
FordPrefect
Da wird nichts abgesperrt. Das war früher so. Ich habe fast 2x die Woche die Dinger vor mit. Kostet mich auf 50 km etwa 20 Minuten. Die fahren 70-90.
Wenn man das umgehen kann, ist das doch mehr wie Selbstverständlich.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass es legal ist.
Ja, das werde ich auch so darstellen. Allerdings ist auf den Video klar zu erkennen, das ich auf dem Entschleunigungsstreifen volle Pulle Gas gegeben habe. Schwer zu sagen, ob Ich damit weiterkomme..