Müssen meine Kollegen in der Urlaubsgruppe meine Elternzeit auffangen , auf ihren Urlaub verzichten?
Ich arbeite als Verkaufsfahrer und bin einer Urlaubsgruppe, heißt 4 Kollegen, 1 Urlaubsverteter. Wenn einer Urlaub hat können die anderen nicht. Jetzt habe ich für nächsten Sommer ( von Mitte Juni bis Mitte August ) Elternzeit bei meinem Chef beantragt. Der sagt, Ist das Problem der Gruppe. Soll heißen keine meiner Kollegen kann während diese Zeit Urlaub machen. Ist das rechtens? Auch soll ich wegen der EZ auf meine 2 Wochen FAMILIENURLAUB ( 4 KINDER , davon 3 Schulpflichtig ) verzichten!
3 Antworten
Moin ich zitiere mal aus einer anderen Quelle:
" gem. Bundesurlaubsgesetz § 7 (1): "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihre Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. (...)" gibt es keinen generellen durchsetzbaren Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit schulpflichtiger Kinder, aber bei den sozialen Gesichtspunkten stehen schulpflichtige Kinder hier sicherlich ganz oben. Wenn der AG grundsätzlich in der Ferienzeit keine Ferien gewährt, dann muß er sehr gute Gründe dafür haben."
Quelle ist das arbeitsrecht.de Forum Beitrag "Urlaub mit schulpflichtigen Kindern" Antwort von Niko
Da die Elternzeit noch geraume Zeit hin ist kann dein Chef für Ersatz innerhalb der Elternzeit sorgen und hat damit eigentlich kein Grund den Urlaub zu verweigern. Ich bin mir anhand deiner Schreibweise nicht ganz sicher ob in der "Urlaubsgruppe" nun 4 oder 5 Personen enthalten sind jedoch scheint mir die Gruppe dann zu groß gewählt zu sein. Da wenn alle Familien mit schulpflichtigen Kinder haben eben nicht alle während der Ferienzeit Urlaub bekommen können.
Als Chef sollte man das Personal möglichst so planen können, das gerade in der Ferienzeit für jeder 14 Tage Urlaub möglich sind.
Fazit: Dein Chef wird meines Erachtens wenn die Sache vor dem Arbeitsgericht landet nicht darum herum kommen den Urlaub deiner Kollegen zu gewähren. Mit deinem Urlaub direkt vor oder nach der Elternzeit könnte es jedoch anders aussehen, da dieser in dem Zeitraum kaum dem Zweck der Erholung dienen dürfte. Hier würde ich dir ggf. raten, den Urlaub auf den Herbst zu verschieben (wenn der Chef den nicht genehmigen will). Persönlich vertrete ich jedoch die Ansicht, das eine ggf. eine eingestellte Aushilfe auch 6 statt 4 Wochen arbeiten kann.
Rechtlichen Beistand und Auskünfte dürfen im übrigen nur Anwälte erteilen, daher ist dies keine Auskunft sondern lediglich meine persönliche Meinung.
In Hinsicht meines Fazits ist es egal ob nun 4 oder 5 Kollegen. Bei meinem Arbeitgeber hatte ich das Glück das wir alle keine schulpflichtigen Kinder hatten bzw. mehr hatten, da gab es wenig Streit.
Wegen der ETZ auf den Familienurlaub verzichten, geht so nicht. Sollte der Urlaub bereits genehmigt gewesen sein, kann der AG diesen sowieso nicht so einfach widerrufen. Man kann die Urlaubsansprüche als AN auch gerichtlich durchsetzen, ist aber natürlich nicht so förderlich fürs Klima....
Wegen der Urlaubssperre für die Kollegen während deiner ETZ: wir reden von zwei Monaten.......!? Warst du mal in der Situation für zwei Monate eine Ersatzkraft finden zu müssen? Selbst wenn man jemanden finden würde, dauert eine Einarbeitung Zeit und Geld und steht in keinem Verhältnis zur Zeit deiner Abwesenheit. Wenn die anderen Kollegen in dieser Zeit unbedingt Urlaub haben wollen und es aufgrund deiner ETZ aus dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist, bekommen sie keinen. So steht´s im Bundesurlaubsgesetz. Einen gesetzlichen Anspruch für Eltern schulpflichtiger Kinder in der Ferienzeit gibt es nicht.
Und - wie gesagt - muss man auch die Verhältnismäßigkeit sehen: mit zwei Monaten Urlaubssperre muss ein Arbeitnehmer mal leben. Auch wenn es ausgerechnet in den Sommerferien sein wird.
Hallo, vielen dank für die Antwort schon mal. Von dringenden betrieblichen Gründen kann eigentlich nicht die Rede sein. Im Prinzip dreht es sich ja wirklich um die 6 Wochen ( sommerferien RP, BW ) die getragen werden müssten. Im Automatenbereich Tabakwaren bei uns gäbe es bestimmt Mitarbeiter die - über 2-3 Wochen geschult- Touren fahren könnten. Mir ist klar, dass man für 12 Wochen niemand extra dafür einstellt. Die Firma stellt sich halt echt quer und sagt einfach Du Elternzeit- Kollegen kein Urlaub.
Nun ja, hab morgen großes MEETING mit Leuten der Zentrale. Ma kuckn was dabei rauskommt!
Dann viel Erfolg! Ich würde deinen Kollegen den Urlaub ja gönnen.....;-)
Rechtlich: wenn jemand unbedingt dagegen vorgehen will, muss der AG die angeblichen dringenden betrieblichen Gründe auf jeden Fall hieb- und stichfest beweisen können! Und wenn du sagst, es gibt Ersatzfahrer, würde ich mich auch dagegen wehren!
Noch ein Hinweis:
Nimmst du die zwei Elternzeitmonate am Stück, dann kann dein AG dir den Urlaub für das Jahr um ein Zwölftel kürzen. Würdest du die getrennt nehmen (zB Mitte Juni-Mitte Jul und Mitte Aug-Mitte Sep), was dein AG auch nicht ablehnen könnte, dann könnte er dir den Urlaub nicht kürzen.
Vielen dank schon mal. Also wir sind INSGESAMT 4. 3 Tourfahrer und 1 Vertreter. Die Gruppen wurden aus logistischen ( nicht unbedingt logischen ) Gründen neu gemischt. Bisher war unser Urlaubsvertreter aus der Pfalz, daher gab es nie Probleme, weil die Pfalz ca. 4 Wochen vor BW Ferien hat. Jetzt sind wir eben 4 Baden-Württemberger. Großes Problem. Grundsätzlich habe ich mit den anschließenden 2 Wochen kein großes Problem, andererseits arbeitet meine Frau während meiner Elternzeit, also KEIN Urlaub für mich!