Schwerbehindertenurlaub Teilzeit?
Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen Zusatzurlaub von sechs Arbeitstagen im Jahr
Wenn das im Manteltarifvertrag steht, bekommen Teilzeitkräfte bei einer 2-Tage Woche auch 6 Tage Urlaub oder nur anteilig?
4 Antworten
Du bekommst den Zusatzurlaub anteilig.
Wenn sich der Jahresurlaub auf eine Sechs-Tage-Woche bezieht und Du als Schwerbehinderter sechs Zusatztage bekommst, sind das bei einer Zwei-Tage-Woche entsprechend zwei zusätzliche Urlaubstage.
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/77c3648i1p/index.html
Anteilig:
Bemessung des Zusatzurlaubs: Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des vollzeitbeschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Arbeitet er zum Beispiel an 4 Tagen in der Woche, stehen ihm auch nur 4 Tage Zusatzurlaub zu. Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf zum Beispiel 6 Tage, beträgt der Zusatzurlaub ebenfalls 6 Tage. Auch bei Teilzeitarbeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich (zum Beispiel 3 Arbeitstage pro Arbeitswoche = 3 Tage Zusatzurlaub). Die Urlaubsdauer ist aber stets auf eine Arbeitswoche begrenzt.
Urlaub ist normalerweise in Wochen definiert. Du hast damit Anspruch auf eine weitere Woche bezahlten Urlaub. Sonst wären das in deinem Fall ja 3 Wochen. Da kannst du gleich ganz zu Hause bleiben.
Also in meinem Arbeitsvertrag stehen Urlaubstage nicht Wochen, ähnlich wie in den meisten Tarifverträgen.
Anteilig