Muss man den Schwerbehinderten Zusatzurlaub in den Arbeitsvertrag schreiben?
Da ich einen Schwerbehindertenausweis habe, darf ich 5 Tage zusätzlichen Urlaub nehmen. Vor meiner Ausbildung habe ich meinem Chef gesagt, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe, darauf standen in meinem Ausbildungsvertrag 35 Urlaubstage.
Jetzt soll ich ihn einen Arbeitsvertrag bringen. In diesen steht die Klausel des gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen. Danach kommt gleich die Klausel in der man den Zusatzurlaub eintragen soll, also dass was der Arbeitgeber freiwillig noch drauf packt.
Jetzt frage ich mich, ob ich bei den Zusatzurlaub 10 Tage oder 15 Tage eintragen soll. Ich weiß nicht ob aus den 15 Tagen dann hervor geht, dass es die 5 Tage für die Behinderung schon beinhaltet.
Vielen Dank im Voraus
Nimrox
7 Antworten
Schreib doch 10 + 5 Tage. Wenn das nicht klar ist, wird man nachfragen.
was will denn dein chef?
Schreiben vom Jobcenter kannsu ignorieren, wenn du keine Leistungen vom Jobcenter erwartest. Du kannst ihnen auch einfach, dass du arbeitest, das brauchst du nicht nachzuweisen.
Achso, dann kannst du ihm natürlich deinen vorlegen. Das würde ich dir auch entfehlen. Streiche auf dem Vordrucl einfach die 20 Tage beim gesetzlichen Mindesturlaub und und schreibe 25 hinen, bei freiwilligen schreibst du dann 10.
Den Arbeitsvertrag schreibt dein Chef, wenn es so weit ist.
Mein Chef macht nur Arbeitsverträge, wenn es der Arbeitnehmer will. Die meisten bei uns haben keinen Arbeitsvertrag.
Um den gesetzlichen Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung zu bekommen muß man den SB-Ausweis vorlegen.
Allerdings bekommt man nicht pauschal wegen dem Ausweis Zusatzurlaub.
Bestimmte Mindestbedingungen sind Voraussetzung.
Was sollen denn das für Mindestbedingungen sein?
GdB (Grad der Behinderung) mindestens 50 und Merkzeichen G auf dem SB-Ausweis zum Beispiel.
Den Ausweis erhält er ab GdB 50 oder mehr und damit immer auch ohne Merkmale den Zusatzurlaub!
Der Ausweis ist die Mindestbedingung
Ich schrieb "zum Beispiel".
Die Mindestbedingung für eine Heirat ist 2 Millionen Euro, oder weniger "zum Beispiel"
Der zusätzliche Urlaub bei Schwerbehindrung ist gesetzlich verankert und damit keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Der Mindesurlaub richtet sich nach dem Lebensalter.
Schau ins Bundesurlaubsgesetz.
Sofern ein branchenabhängiger Tarifvertrag greift ist dieser anzuwenden.
MIndesturlaub nach BUG geht nicht nach Lebensalter! Höchstens im Tarifvertrag kann eine solche Regelung (oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubes) geregelt sein.
Du trägst zehn Tage Zusatzurlaub ein!
Der weitere besondere Erholungsbedarf durch die Schwerbehinderung ist kein Wunsch/Vorschlag/Idee von dir sondern eine Auswirkung deiner Behinderung und der Vorgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. Solltest du "Gesunden" wird dieser Urlaub sofort gestrichen.
Das ist das Problem bei Verträgen. Es sollte klar sein. Es muss so geschrieben sein, dass keine Fragen offen bleiben oder Interpretationsspielraum geboten wird.