Ferienjob bezahlter Urlaub?
Hallo, ich mache einen Ferienjob vom Dienstag, 16.08 bis Freitag 16.09. (=24 Arbeitstage), habe ich dann einen vollen Monat gearbeitet und somit Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub (Urlaub laut Vertrag nach dem Mindesturlaubsgesetz)? Vielen Dank für Eure Antworten
Bzw zählt der 16.08-16.09. als voller Monat?
2 Antworten
zählt der 16.08-16.09. als voller Monat?
Ja!
Bei "vollen Monaten" geht es hier nicht um Kalendermonate, sondern um Beschäftigungsmonate!
Bei einem Monat Beschäftigungsdauer hast also Anspruch auf 1/12 des im
Betrieb üblicherweise gewährten Jahresurlaubs (mindestens des gesetzlichen Urlaubs).
Da der Urlaub Dir erst nach dem vollen Monat zusteht, kannst Du ihn also nicht nehmen, sondern er muss Dir ausgezahlt werden.
Dass der Ferienjob keine versicherungspflichtige Beschäftigung ist, hat mit
dem Urlaubsanspruch nichts zu tun; den hat jeder Beschäftigte,
gleichgültig, um welche Art der Beschäftigung es sich handelt!
Normalerweise ist der Urlaubsanspruch in dem Arbeitsvertrag geregelt.
Die Frage ist wohl eher, ob das BUG für einen Ferienjob hier anzuwenden ist. Es handelt sich ja um keine versicherungspflichtige Beschäftigung!
Die Frage ist wohl eher, ob das BUG für einen Ferienjob hier anzuwenden ist.
Aber selbstverständlich!!
Es handelt sich ja um keine versicherungspflichtige Beschäftigung!
Ja und??
Das hat mit dem Urlaubsanspruch - den jeder Arbeitnehmer hat, gleichgültig, um was für eine Art von Beschäftigung es sich handelt - überhaupt nichts zu tun!
Laut AV nach dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz). Darin steht, dass man Anspruch hat, wenn man einen vollen Monat gearbeitet hat. Zählt dies als voller Monat vom 16.08.-16.09.?