Ferienjob bezahlter Urlaub?

2 Antworten

zählt der 16.08-16.09. als voller Monat?

Ja!

Bei "vollen Monaten" geht es hier nicht um Kalendermonate, sondern um Beschäftigungsmonate!

Bei einem Monat Beschäftigungsdauer hast also Anspruch auf 1/12 des im
Betrieb üblicherweise gewährten Jahresurlaubs (mindestens des gesetzlichen Urlaubs).

Da der Urlaub Dir erst nach dem vollen Monat zusteht, kannst Du ihn also nicht nehmen, sondern er muss Dir ausgezahlt werden.

Dass der Ferienjob keine versicherungspflichtige Beschäftigung ist, hat mit
dem Urlaubsanspruch nichts zu tun; den hat jeder Beschäftigte,
gleichgültig, um welche Art der Beschäftigung es sich handelt!

Normalerweise ist der Urlaubsanspruch in dem Arbeitsvertrag geregelt.

sharp22 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 17:54

Laut AV nach dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz). Darin steht, dass man Anspruch hat, wenn man einen vollen Monat gearbeitet hat. Zählt dies als voller Monat vom 16.08.-16.09.?

turnmami  17.08.2016, 17:55
@sharp22

Die Frage ist wohl eher, ob das BUG für einen Ferienjob hier anzuwenden ist. Es handelt sich ja um keine versicherungspflichtige Beschäftigung!

Familiengerd  17.08.2016, 18:04
@turnmami

Die Frage ist wohl eher, ob das BUG für einen Ferienjob hier anzuwenden ist.

Aber selbstverständlich!!

Es handelt sich ja um keine versicherungspflichtige Beschäftigung!

Ja und??

Das hat mit dem Urlaubsanspruch - den jeder Arbeitnehmer hat, gleichgültig, um was für eine Art von Beschäftigung es sich handelt - überhaupt nichts zu tun!