Muss ein Hausanbau einen Durchgang zum Hauptgebäude haben oder darf es eine eigene Wohneinheit sein?
Wir würden gern an die Ecke unseres Hauses einen kleinen Anbau bauen. Es soll eine kleine Gästewohnung entstehen, die keinen Durchgang zum jetzigen Haus hat. Eigentlich ist es ein kleines Häuschen mit eigenem Dach, das nur 50cm lang Wand an Wand mit dem Hauptgebäude wäre. Heizung etc. kommt vom Haupthaus, der Abwasserkanal trifft erst vor dem Revisionsschacht auf den Kanal des jetzigen Hauses. Die Baugrenzen würden eingehalten wie Grund- und Geschossflächenzahl auch. In der Siedlung ist offene Bauweise angesagt. Geht sowas in NRW überhaupt? Natürlich nur allgemein gefragt.
4 Antworten
Hallöle,
was steht denn im Bebauungsplan drin? Sind bei Euch im Baugebiet auch Mehrfamilienhäuser erlaubt? Weil wenn der Anbau einen separaten Zugang hat und einen eigenen Sanitärraum, sowie eine eigene Küche, gilt er offiziell als zweite Wohnung und Euer Gebäude ist somit ein Mehrfamilienhaus!
Offene Bauweise heißt nur, dass Ihr den Grenzabstand einhalten müßt und es kein Reihenhaus mit dem Nachbargebäude werden darf.
So etwas könnt ihr aber problemlos einfach mal beim örtlichen Bauamt erfragen. In vielen geht das durch einen direkten Besuch dessen mit den Unterlagen, ist dann aber natürlich rechtlich unverbindlich! (Aber trotzdem eigentlich sehr verlässlich!)
Wenn es unbedingt etwas rechtssicheres sein soll/muss, bevor ihr einen Bauantrag stellt, könnt ihr auch offiziell eine Bauvoranfrage einreichen.
Gutes Gelingen!
wölfin
Deinen Schilderungen nach würde ich zu einem ja tendieren!
Aber ich kenn es ja nicht genau und wie gesagt ist es am rechtssichersten einfach mal zum Bauamt zu fahren und dort nachzufragen. Gilt zwar, wie ich schon schrieb, erst mal als unverbindlich, so lange es nicht als Bauvoranfrage eingereicht wird, aber passt eigentlich trotzdem immer.
Und wunder Dich nicht, wenn sie Dir sehr ausweichend antworten, ist absolut üblich! Sag ihnen einfach gleich zu Anfang, dass Du weisst, dass das ein rechtlich absolut unverbindliches Infogespräch ist, Du aber gerne deren fachwissenden Rat hättest, dann fühlen sie sich meist gelobt und ernst genommen und werden dann auch meist sehr viel offener und haben noch gute Zusatztipps! 😉
Das kannst du beim Bauamt erfragen.
Wie groß soll denn der Anbau Quadratmeter mäßig werden.
Wenn du es mit eigenen Eingang planst kannst du den Bauplan beim Amt einreichen.
Ich denke dies ist immer individuell, kommt auf den Zweck drauf an auf deine Umgebung usw. Am besten erkundigst du doch mal im Landratsamt / Bauamt.
Wie kann das individuell sein? Ein Hausanbau muss doch baurechtlich definiert sein, oder nicht?
Ich denke dies hängt damit zusammen, wie weit der Anbau von anderen Häusern entfernt ist , welche Größe er hat...
Hallo,
hier bietet es sich an zunächst eine Bauvoranfrage neim zuständigen Bauordnungsamt zu stellen.
Ja. MFH sind erlaubt.
Reicht die Verbindung an der Hausecke denn,damit es als ein Gebäude gilt?