Kündigung in der Ausbildung wegen Schwangerschaft?
Hallo, ich bin jetzt im 2. Lehrjahr und bin ungeplant schwanger geworden. Mein Chef weiß das noch nicht. Ich habe nun geplant die Ausbildung für 1 Jahr Elternzeit zu pausieren und würde dann punkt genau zum 3. Lehrjahr wieder einsteigen.
Nun meine Frage: Darf mein Chef mich NACH dem Jahr Elternzeit kündigen?
8 Antworten
in AT gilt folgendes Gesetzt (du hast leider nicht dazu geschrieben von welchem Land du bist - und die Gesetzte sind je nach Land zu Land unterschiedlich!)
http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/schwangerschaft/Kuendigungsschutz.html
Befristetes Arbeitsverhältnis
Die Bekanntgabe einer Schwangerschaft hemmt den Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn der achtwöchigen Schutzfrist oder bis zu einer vorher auf Dauer ausgesprochenen Freistellung (individuelles Beschäftigungsverbot). Ausgenommen von dieser Ablaufhemmung sind Arbeitsverhältnisse, in denen die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlichen Gründen erfolgt. Eine sachliche Rechtfertigung liegt
nur vor,
wenn die Befristung im Interesse der Arbeitnehmerin liegt oder wenn das Arbeitsverhältnis für die Dauer einer Vertretung,
zu Ausbildungszwecken, für die Zeit der Saison oder zur Erprobung (das gilt jedoch nur, wenn aufgrund der in der vorgesehenen Verwendung erforderlichen Qualifikation eine längere als die gesetzliche oder kollektivvertragliche Probezeit notwendig ist)
abgeschlossen wurde. Die Behaltepflicht nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) stellt für sich allein weder einen sachlich gerechtfertigten Grund für den Fall der Ablaufhemmung dar, noch besteht eine gesetzliche Vorschrift für eine Befristung.
Du scheinst zu wissen, dass er dich während der Elternzeit bzw. Wegen der Schwangerschaft nicht kündigen darf. Das ist so weit richtig. Danach ist es ebenso wie vorher. Einen Azubi darfst du nur aus triftigen Grund feuern. Also einfach nur so, fristgerecht, ist das nicht erlaubt. Solltest du allerdings was anstellen, wie stehlen, oft zu spät kommen, die Berufsschule schwänzen oder rassistische Aussagen tätigen usw. Kann er dich je nach Schwere des Vorfalls nach 3 Abmahnungen oder aber fristlos kündigen. Die fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist aber wirklich nur im Extremfall wie dem Diebstahl möglich.
Generell gilt, Azubis darf nicht Ihnen Grund gekündigt werden! Nach der Elternzeit bist du wieder ein ganz normaler Azubi. Hast also die selben Rechte und Pflichten wie vorher. Denn der Ausbilder muss dir die Möglichkeit geben die Lehre zu beenden, wenn du dir nichts zu Schulden kommen lässt. Kinder kriegen ist da definitiv auch erlaubt.
Wichtig ist, dass du offen und ehrlich mit deinem Chef umgehst und baldmöglichst einen Antrag auf Lehrzeitverlängerung stellst.
Generell gilt, Azubis darf nicht Ihnen Grund gekündigt werden!
was bitteschön ist das für ein Deutsch...Die Antwort ist einfach, sie ist erstmal während der Schwangerschaft und Elternzeit unkündbar. Danach gelten wieder die üblichen Kündigungsregeln bei Azubis.
Du stellst einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Lehrzeit mit Grund Elternzeit.
Dem Ausbildungsbetrieb wird es damit nicht möglich sein das Ausbildungsverhältnis so wie es vertraglich niedergeschrieben ist zu beenden.
Er muß Dir die Möglichkeit geben die Lehre zu beenden.
Nachtrag: Ich habe gerade gelesen das sich die Ausbildungszeit wegen Elternzeit automatisch verlängert. Ich würde aber trotzdem zu diesem Antrag raten.
Ganz einfach um Missverständnisse zu vermeiden.
Er darf dich nach der Schwangerschaft nur aus triftigen Grund kündigen - soweit ich weiß.
Du darfst dir dann halt nichts zu schulden kommen lassen, aber das darfst du ja nun auch nicht. ^^
Ist der Betrieb größer als 10 MA?
Diese Frage solltest du, VOR dem Gespräch mit der Firma, mit dem Ausbildungsberater der IHK abklären.
Also gilt dann genau das gleiche Kündigungsrecht wie bei jeder Ausbildung?