Arbeitgeber möchte Teil des Gehalts bar geben?
Ich hatte ein Bewerbungsgespräch und dort sagte mir der potentielle Arbeitgeber er möchte mir ein Teil des Gehalts offiziell aufs Konto überweisen und ein Teil auf die Hand geben. Dieses Modell kommt für mich jedoch nicht in Frage, da es meines Erachtens Steuerbetrug ist? Mich würde nur interessieren wieso er sagt , wenn er mir alles aufs Konto überweist, dann kann er mir nicht soviel Gehalt zahlen. Stimmt das? Oder kann ich da irgendwie gegen argumentieren?
8 Antworten
Das ist dann Schwarzarbeit, wenn mir einer sowas anbieten würde, dann wäre ich weg. Argumentieren möchte ich da nicht.
Gegenargumente gibt es reichlich:
- das Geld fehlt Dir in der Rentenversicherung und an der späteren Rente
- Dein Krankengeld richtet sich nach Deinem offiziellen Einkommen und würde dadurch auch geschmälert
- passiert Dir ein Arbeitsunfall ist auch Dein Verletztengeld (so heist das Krankengeld von der BG) und Deine lebenslange Unfallrente entsprechend dem offiziellen Einkommen.
- auch die Arbeitslosenversicherung zahlt nur Arbeitslosengeld in der versicherten Höhe des offiziellen Einkommens.
- es ist Steuerbertrug und AN und AG begehen gleichermaßen eine Straftat
- es ist Sozialbetrug und ebenso für beide unter Strafe gestellt.
Oftmals wollen AG dadurch die Lohnnebenkosten drücken. Der AG spart 19,6% Sozialabgaben für den Teil den er schwarz auszahlt, meist geben die AG aber deutlich weniger weiter, sonst spart er ja nichts dabei.
Mach Dich keinesfalls zum Werkzeug des Arebitgebers der evtl. auf die Weise nur sein Schwarzgeld waschen möchte. Wir sind dazu inzwischen noch so durchsichtig geworden, dass auch leicht zu erkennen ist, ob Du von Deinen Ausgaben überhaupt leben kannst. Wenn nichts oder nur wenig vom Konto abgehet musst Du dir irgendwann die Frage gefallen lassen, von welchem Geld Du überhaupt lebst und spätestens dann kommst Du in Erklärungsnot.
Frag ihn doch einfach, ob er sich denn im Gegenzug verpflichtet, dir im Fall des Falles die Invalidenrente aufzustocken und das schlimmstenfalls auch an deine Hinterbliebenen weiter zu zahlen solange der Anspruch besteht. Allein das ist ein Risiko eines sechs bis siebenstelligen Euro Betrag.
Außerdem wirkt sich dein offizielles Einkommen für ihn steuermindernd aus.
Die ganze Angelegenheit zieht übrigens noch viel weitere Kreise, was Dir bei der Invalidenrente, Hinterbliebenenrente und beim Verletztengeld fehlen würde, darauf hättest du ebenso wenig Anspruch falls Du durch einen Dritten zu schaden kommen würdest. Zb. bei einem Autounfall ist der Verursacher dir gegenüber schadensersatzpflichtig Dein Gehalt, entsprechende Rente und Hinterbliebenenrente zu zahlen. Der Anspruch besteht natürlich immer nur in der Höhe deines offiziellen Gehalt.
Job dankend ablehnen und fertig
Das stimmt natürlich nicht. Was er dir bar auf die Hand geben will, ist doch nur der Teil, den er nicht über die Steuer laufen lassen will. Hätte er es nicht übrig, bräuchte er dir auch diesen krummen Deal nicht anbieten.
as er dir bar auf die Hand geben will, ist doch nur der Teil, den er nicht über die Steuer laufen lassen will.
davon hat er aus Steuerlicher Sicht aber nur Nachteile, denn Gehälter sind für den Unternehmer erstmal Kosten die den Ertrag und damit die Steuerlast verringern. Die Einkommenssteuer zahlt jeder Arbeitnehmer ganz allen sofern es sich nicht um einen Minijob handelt.
Der Vorteil für den Unternehmer ergibt sich rein bei den Sozialversicherungen von denen er annähernd die Häfte mitzahlt. Als weitere Intension könnte es sich um das waschen von Schwarzgeld handeln. Das kann er natürlich auch nicht einfach so leicht ausgeben wenn er zuviel davon hat.
Da kannste ganz leicht gegen argumentieren, sag einfach das Du dich nicht strafbar machen möchtest, Du bist nämlich genau so im Boot bei Schwarzarbeit und nichts anderes ist das was dein Chef vorschlägt.
Wenn er keine Kohle hat die kompletten Sozialabgaben zu entrichten dann würde ich mir eh überlegen dort anzufangen, sonderlich solvenz scheint der Arbeitgeber dann nämlich nicht zu sein...
Ergänzung:
Und alleine Barzahlung ist noch kein Beweis für Schwarzarbeit.
Dann erkläre uns doch mal diesen Satz:
, wenn er mir alles aufs Konto überweist, dann kann er mir nicht soviel Gehalt zahlen.
Naja, keine Antwort ist auch ne Antwort ;)
Dann erkläre uns doch mal diesen Satz:
, wenn er mir alles aufs Konto überweist, dann kann er mir nicht soviel Gehalt zahlen.
Das ist zunächst einmal eine unsinnige oder sinnfreie Aussage.
Wenn der Arbeitgeber damit sagen will, dass er bei einer Überweisung weniger zahlen könne als bei einer Barauszahlung, weil er nur bei der Steuern und Sozialabgaben hinterziehen könne, dann wäre das allerdings rechtswidrig.
Das ändert aber nichts daran, dass alleine eine Barauszahlung kein Beweis für Schwarzarbeit/-Geld ist.
Naja, keine Antwort ist auch ne Antwort ;)
Das ist ja wohl einfach nur Blödsinn!
Du erwartest doch nicht im Ernst, dass ich "stehenden Flusses" reagiere - "allzeit bereit"?!?
Du bist nämlich genau so im Boot bei Schwarzarbeit
Nein, der Arbeitnehmer würde sich nicht strafbar machen!
Und diese pauschale Antwort ist schlichtweg falsch. Es ist zwar in den meisten Fällen so, dass nur der Arbeitgeber belangt wird, das ist aber kein Garant, dass sich der AN hier nicht auch strafbar macht, dies ist je nach Einzelfall auch möglich...
Und diese pauschale Antwort ist schlichtweg falsch.
Nein!
Falsch ist Deine Behauptung "Du bist nämlich genau so im Boot bei Schwarzarbeit"!
Erstens darf ein Arbeitnehmer in aller Regel darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber - ob er nun den Lohn überweist oder bar auszahlt - Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß abführt.
Zweitens spielt der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vorschriftsmäßig angemeldet wurde, im "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG)" überhaupt keine Rolle: er kommt schlicht nicht vor.
Ein Arbeitnehmer, der innerhalb seines Arbeitsverhältnisses einen Teil seines Entgelts erhält, ohne dass der Arbeitgeber die verpflichtenden Abgaben abgeführt hat, wird nicht wegen Schwarzarbeit belangt.
Allenfalls dann, wenn das auf sein - des Arbeitnehmers - eigenes Betreiben hin geschieht und er diese Einnahmen nicht steuerlich erklärt, macht er sich der Steuerhinterziehung schuldig.
Vielen Dank für diese hilfreiche und ausführliche Antwort 😊🙏🏻💐