Schwanger mit 18 möchte ausziehen was kann ich machen?

11 Antworten

Was ist der Typ denn für eine Pfeife? Wollte ich nur mal nebenbei gesagt haben, dich schwängern und dann fremdgehen und abhauen. Abschaum in meinen Augen. 

Erstmal ganz ruhig bleiben, du bist schon 18 und kannst das schaffen. Würde dir aber empfehlen bei deinen Eltern zu bleiben, das wird es dir viel leichter machen. Ob Platz oder nicht, ist erstmal Zweitrangig, ein Säugling braucht nicht viel Platz. 
Unterhalt wird dein Ex nicht zahlen können, da sein Einkommen zu niedrig ist. Du kannst Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, dieses muss dann dein Ex zurück bezahlen. 

Freu dich auf dein Kind, das wird schon. 

Bluegirl987 
Beitragsersteller
 09.04.2017, 14:08

Wir haben nicht mal Platz für ein kinderbett.. .

Ifosil  09.04.2017, 14:09
@Bluegirl987

Brauchst du am Anfang nicht. Das Kleine schläft bei dir im Bett. 

Bluegirl987 
Beitragsersteller
 09.04.2017, 14:12
@Ifosil

In einem einzelbett in dem ich kaum selbst Platz habe...da zwerquetsche ich den Zwerg nur...

Ifosil  09.04.2017, 14:14
@Bluegirl987

Mhh, ist die Wohnung so klein? Es gibt kleine Beistellbettchen. Die brauchen nicht viel Platz, die machst an dein Bett ran. Auch wenn es bescheiden ist, aber die Hilfe deiner Eltern ist mehr wert, als eine eigene Wohnung. 

eigene wohnung ab 16

wäre die erste Suchabfrage. Da lese bitte mal alle vorhandenen Informationen genau durch, öffne also bitte nicht nur einen Link. 

Dann 

schwanger mit 18

ist auch eine Suchabfrage wert und dann mehr als einen Link öffnen.

Deine Eltern sind für den Unterhalt zuständig und seine. Rechtfertigen die Wohnverhältnisse einen Auszug, so ist ja schon mal ganz gut. 

Bitte beachte:

Ab Mitte des Jahres ändert sich das Recht zu 

unterhaltsvorschuss

Beachte bitte weiter:

Unter Umständen versucht das Jugendamt, sich einzumischen. In der einen und der anderen Gegend in unserem Staat herrscht vor Ort die Vorstellung, wenn überhaupt, dann könne eine junge Mutter in dem Alter nur in eine Mutter-Kind-Unterkunft gehen. 

Belese Dich also vorher gründlich. Denn Wissen ist Macht. 

Du hast jetzt drei wesentliche Themen, die Du bitte erst mal recherchierst. Wenn dann noch Fragen offen sind, melde Dich gerne bei mir. 

arbeiterkind.de 

ist mir noch eingefallen nach Deinen Schilderungen. 

Hole Dir einen Wohnberechtigungsschein beim örtlichen Wohnungsamt. Frage einfach bei der Gemeinde danach. 

Wegen einer Einrichtung schaue nach Gebrauchtmöbeln. Nicht nur vor Ort. Es gibt online zahlreiche deutschen kostenlosen Anzeigenmärkte. Darüber hinaus gibt es auf Facebook manche Gruppe zum Thema. 

Vielleicht magst Du Dir auch vorstellen, mit einer oder mehreren anderen Müttern zusammen zu ziehen. Das kann eine große Entlastung für alle Beteiligten werden. 

Zudem verweigert sich der Wohnungsmarkt gerne gegenüber Kindern. Für Menschen in Wolkenkuckucksheim aber sind sie offen. 

Findest Du also andere alleinstehende Mütter oder werdende Mütter, kann an eine größere gemeinsame Wohnung oder an ein Haus zur Miete gedacht werden. Hier sind auch die anfallenden Kosten unter Umständen geringer. 

Bezüglich Miete schaue auf Facebook nach der Gruppe Mietrecht. Und lese Dich da gründlich durch, damit Du im Vorfeld Wissen ansammelst. 

Noch zum werdenden Vater:

Männer werden anders konditioniert als Frauen in unserer Gesellschaft. So übel er sich also verhalten hat, denke immer an diese Tatsache. 

Beachte bitte:

Das Kind hat ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater.

Weiter verändert sich mancher Mann, ist ein Kind erst mal auf der Welt, der erste große Schreck über die Vaterschaft überwunden

und manchmal kann ein Mensch - nicht nur Mann - erst mit einem Kind was anfangen, wenn es über das Säuglingsalter hinaus ist. 

Das Jugendamt scheint unter massivem finanziellem Mangel zu leiden. Da kannst Du ruhig mal zur Fragestunde der Gemeinderatsversammlung gehen und diesen Zustand anmahnen. Denn da ist die Gemeinde für zuständig. Bereite Dich vor, damit Deine Frage diesbezüglich gut durchformuliert ist, Du weitere Fragen nachschießen kannst und vor allen Dingen

damit Du ruhig und freundlich bleibst. 

Da du das Jugendamt ansprichst, würde ich mich an deiner Stelle da informieren!

Bluegirl987 
Beitragsersteller
 09.04.2017, 14:07

Ich bin denen seit 2 Wochen am hinterhertelefonieren, entweder bekomme ich erst gar keinen ans telefon, Dann heißt es da sind keine Termine mehr frei oder ich soll eine andere Sachbearbeiterin anrufen die mich dann wieder an die andere weiterschickt

Wonnepoppen  09.04.2017, 14:09
@Bluegirl987

Hast du es schon mal bei einer Schwangeren Beratung versucht?

normalerweise sind die Eltern noch zuständig, solange du den Abschluß machst!

Bluegirl987 
Beitragsersteller
 09.04.2017, 14:11
@Wonnepoppen

Wir haben selbst kaum Geld um eine weitere Wohnung zahlen zu können da wir in der Vergangenheit viele Probleme hatten und es finanziell bei uns echt nicht gut aussieht...und von meiner halbwaisenrente Und meinem Kindergeld lässt Sich keine Wohnung bezahlen...

Wonnepoppen  09.04.2017, 14:12
@Bluegirl987

Ich hatte noch was anderes gefragt!

TrudiMeier  09.04.2017, 14:14
@Bluegirl987

Aber es ist auch niemand anderes verpflichtet, dir eine Wohnung zu finanzieren.

Sobald das Kind da ist, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Sobald er in der Lage ist, zu zahlen, wird er dazu auch heran gezogen.

Und ja, du kannst auch eine eigene Wohnung beanspruchen. Das ist aber nicht so einfach. Da solltest du ganz schnell anfangen zu suchen.

Bluegirl987 
Beitragsersteller
 09.04.2017, 14:11

Danke.

Muss ich dem JA auch alles zurückzahlen?

Wonnepoppen  09.04.2017, 14:14
@Bluegirl987

"Du" mußt nichts zurück zahlen!

das muß der Kindsvater, sobald er dazu in der Lage ist!

Wende dich alsbald an eine Sozialberatung, z.B. der Caritas oder Diakonie.

Du hast mit dem Kind Anspruch auf eine eigene Unterkunft, bezahlt vom Jobcenter.

Lass dich also vorab beraten, damit du beim Jobcenter deine Rechte kennst!

Deine Eltern sind dir nur bis zu deinem 18. Geburtstag zu Unterhalt verpflichtet, danach nur noch, wenn du in Ausbildung wärst oder zur Schule gehst. Ich schätze mal, beides wirst du mit dem Kind nicht machen.

Ab Beginn des Mutterschutzes bis zum dritten Geburtstag des Kindes wäre jetzt der Kindesvater dir gegenüber unterhaltspflichtig, ist aber wohl nicht leistungsfähig, so dass auch hier das Jobcenter für euch beide zahlen wird.

Das Jugendamt ist ein weiterer Ansprechpartner für dich, Sobald das Kind geboren ist, lässt du dort eine Beistandschaft einrichten, damit der Kindsvater ans Unterhalt zahlen kommt. Noch ist er nicht leistungsfähig, du wirst also erst einmal Unterhaltsvorschuss bekommen, aber in 2 Jahren hat er ausgelernt und muss zahlen.