Schwanger mit 18 möchte ausziehen was kann ich machen?
Hallo liebe Community,
Vorab bitte keine Sprüche wie "Schonmal von Verhütung gehört" und so, Das ist nämlich nicht wirklich hilfreich.
Vorgeschichte:
Mein Exfreund und ich haben mit der Pille verhütet, ich habe auch jeden Tag die Pille genommen dennoch ist was schiefgelaufen und ich bin nun im 4 Monat schwanger. Mein Exfreund ist mir aufgrund dessen das ich schwanger bin fremdgegangen und hat sich von mir getrennt.
Zurzeit wohne ich noch zuhause, da aber meine Eltern beide Vollzeit arbeiten und wir auch eigentlich keinen Platz für ein Kind haben habe ich mich mal umgehört, mir wurde erzählt das es vom Jugendamt bezahlte Wohnungen für junge Mütter gibt.
Stimmt Das? Zudem können weder mein Exfreund (1. Lehrjahr Mechaniker) nicht zahlen und seine Eltern haben ebenfalls kein Geld um Unterhalt zu Zahlen, d.h. von wem bekomme ich dann unterhalt für das Kind? Oder Kriege ich dann keinen?
Gibt es vielleicht ein Forum wo man genau solche Fragen stellen kann?
Danke schonmal für alle Antworten
Grüße
11 Antworten
Was ist der Typ denn für eine Pfeife? Wollte ich nur mal nebenbei gesagt haben, dich schwängern und dann fremdgehen und abhauen. Abschaum in meinen Augen.
Erstmal ganz ruhig bleiben, du bist schon 18 und kannst das schaffen. Würde dir aber empfehlen bei deinen Eltern zu bleiben, das wird es dir viel leichter machen. Ob Platz oder nicht, ist erstmal Zweitrangig, ein Säugling braucht nicht viel Platz.
Unterhalt wird dein Ex nicht zahlen können, da sein Einkommen zu niedrig ist. Du kannst Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, dieses muss dann dein Ex zurück bezahlen.
Freu dich auf dein Kind, das wird schon.
Brauchst du am Anfang nicht. Das Kleine schläft bei dir im Bett.
In einem einzelbett in dem ich kaum selbst Platz habe...da zwerquetsche ich den Zwerg nur...
Mhh, ist die Wohnung so klein? Es gibt kleine Beistellbettchen. Die brauchen nicht viel Platz, die machst an dein Bett ran. Auch wenn es bescheiden ist, aber die Hilfe deiner Eltern ist mehr wert, als eine eigene Wohnung.
eigene wohnung ab 16
wäre die erste Suchabfrage. Da lese bitte mal alle vorhandenen Informationen genau durch, öffne also bitte nicht nur einen Link.
Dann
schwanger mit 18
ist auch eine Suchabfrage wert und dann mehr als einen Link öffnen.
Deine Eltern sind für den Unterhalt zuständig und seine. Rechtfertigen die Wohnverhältnisse einen Auszug, so ist ja schon mal ganz gut.
Bitte beachte:
Ab Mitte des Jahres ändert sich das Recht zu
unterhaltsvorschuss
Beachte bitte weiter:
Unter Umständen versucht das Jugendamt, sich einzumischen. In der einen und der anderen Gegend in unserem Staat herrscht vor Ort die Vorstellung, wenn überhaupt, dann könne eine junge Mutter in dem Alter nur in eine Mutter-Kind-Unterkunft gehen.
Belese Dich also vorher gründlich. Denn Wissen ist Macht.
Du hast jetzt drei wesentliche Themen, die Du bitte erst mal recherchierst. Wenn dann noch Fragen offen sind, melde Dich gerne bei mir.
arbeiterkind.de
ist mir noch eingefallen nach Deinen Schilderungen.
Hole Dir einen Wohnberechtigungsschein beim örtlichen Wohnungsamt. Frage einfach bei der Gemeinde danach.
Wegen einer Einrichtung schaue nach Gebrauchtmöbeln. Nicht nur vor Ort. Es gibt online zahlreiche deutschen kostenlosen Anzeigenmärkte. Darüber hinaus gibt es auf Facebook manche Gruppe zum Thema.
Vielleicht magst Du Dir auch vorstellen, mit einer oder mehreren anderen Müttern zusammen zu ziehen. Das kann eine große Entlastung für alle Beteiligten werden.
Zudem verweigert sich der Wohnungsmarkt gerne gegenüber Kindern. Für Menschen in Wolkenkuckucksheim aber sind sie offen.
Findest Du also andere alleinstehende Mütter oder werdende Mütter, kann an eine größere gemeinsame Wohnung oder an ein Haus zur Miete gedacht werden. Hier sind auch die anfallenden Kosten unter Umständen geringer.
Bezüglich Miete schaue auf Facebook nach der Gruppe Mietrecht. Und lese Dich da gründlich durch, damit Du im Vorfeld Wissen ansammelst.
Noch zum werdenden Vater:
Männer werden anders konditioniert als Frauen in unserer Gesellschaft. So übel er sich also verhalten hat, denke immer an diese Tatsache.
Beachte bitte:
Das Kind hat ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater.
Weiter verändert sich mancher Mann, ist ein Kind erst mal auf der Welt, der erste große Schreck über die Vaterschaft überwunden
und manchmal kann ein Mensch - nicht nur Mann - erst mit einem Kind was anfangen, wenn es über das Säuglingsalter hinaus ist.
Das Jugendamt scheint unter massivem finanziellem Mangel zu leiden. Da kannst Du ruhig mal zur Fragestunde der Gemeinderatsversammlung gehen und diesen Zustand anmahnen. Denn da ist die Gemeinde für zuständig. Bereite Dich vor, damit Deine Frage diesbezüglich gut durchformuliert ist, Du weitere Fragen nachschießen kannst und vor allen Dingen
damit Du ruhig und freundlich bleibst.
Da du das Jugendamt ansprichst, würde ich mich an deiner Stelle da informieren!
Ich bin denen seit 2 Wochen am hinterhertelefonieren, entweder bekomme ich erst gar keinen ans telefon, Dann heißt es da sind keine Termine mehr frei oder ich soll eine andere Sachbearbeiterin anrufen die mich dann wieder an die andere weiterschickt
Hast du es schon mal bei einer Schwangeren Beratung versucht?
normalerweise sind die Eltern noch zuständig, solange du den Abschluß machst!
Wir haben selbst kaum Geld um eine weitere Wohnung zahlen zu können da wir in der Vergangenheit viele Probleme hatten und es finanziell bei uns echt nicht gut aussieht...und von meiner halbwaisenrente Und meinem Kindergeld lässt Sich keine Wohnung bezahlen...
Ich hatte noch was anderes gefragt!
Aber es ist auch niemand anderes verpflichtet, dir eine Wohnung zu finanzieren.
Sobald das Kind da ist, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Sobald er in der Lage ist, zu zahlen, wird er dazu auch heran gezogen.
Und ja, du kannst auch eine eigene Wohnung beanspruchen. Das ist aber nicht so einfach. Da solltest du ganz schnell anfangen zu suchen.
Danke.
Muss ich dem JA auch alles zurückzahlen?
"Du" mußt nichts zurück zahlen!
das muß der Kindsvater, sobald er dazu in der Lage ist!
Wende dich alsbald an eine Sozialberatung, z.B. der Caritas oder Diakonie.
Du hast mit dem Kind Anspruch auf eine eigene Unterkunft, bezahlt vom Jobcenter.
Lass dich also vorab beraten, damit du beim Jobcenter deine Rechte kennst!
Deine Eltern sind dir nur bis zu deinem 18. Geburtstag zu Unterhalt verpflichtet, danach nur noch, wenn du in Ausbildung wärst oder zur Schule gehst. Ich schätze mal, beides wirst du mit dem Kind nicht machen.
Ab Beginn des Mutterschutzes bis zum dritten Geburtstag des Kindes wäre jetzt der Kindesvater dir gegenüber unterhaltspflichtig, ist aber wohl nicht leistungsfähig, so dass auch hier das Jobcenter für euch beide zahlen wird.
Das Jugendamt ist ein weiterer Ansprechpartner für dich, Sobald das Kind geboren ist, lässt du dort eine Beistandschaft einrichten, damit der Kindsvater ans Unterhalt zahlen kommt. Noch ist er nicht leistungsfähig, du wirst also erst einmal Unterhaltsvorschuss bekommen, aber in 2 Jahren hat er ausgelernt und muss zahlen.
Wir haben nicht mal Platz für ein kinderbett.. .