Schwager verstorben, gibt es Freibeträge die man nicht versteuern muss beim Erbe
für die Kinder und für mich, oder darf nur mein Mann, als Bruder vom verstorbenen, bis 20.000 € steuerfrei erben?
4 Antworten
Wenn der Schwager ohne Kinder und Ehefrau verstorben ist, wären die ersten Erben dessen Eltern.
Lebt von denen keiner mehr, automatisch dessen Kinder, also Deine Kinder.
Jedes von denen hat den Freibetrag von 20.000,-.
Die Ehefrau des Bruder, also Du, hat kein Erbrecht.
Es gibt bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag von 20000€ oder je nach Verwandschaft auch mehr. Vom Freibetrag macht das keinen Unterschied, aber vom Steuersatz. Der Freibetrag gilt hierbei für jeden Erben und jeden Erblasser.
. Mein Mann ist der einzige direkte Verwandte, unsere 3 Kinder und ich, als Schwägerin.
Wenn der Erblasser bereits verstorben ist, dann gibt es ohnehin kaum noch Gestaltungsmöglichkeiten. Sie werden als Schwägerin ja nur Erbe, wenn sie per Testament eingesetzt worden sind.
Die einige "Gestalltungsmöglichkeit" wäre eine Ausschlagung, dadurch würden, seine Kinder nun Erben. Da es 3 Kinder sind, haben diese dann auch 3 mal 20000€ Freibetrag. Allerdings hat ihr Mann dann keinerlei Ansprüche mehr bezüglich des Erbes. Es handelt sich dann um Kindvermögen, das auch nur von order für die Kinder ausgegeben werden kann. Bei minderjährigen Kindern wäre, bei einer größeren Erbschaft ferner ein Inventar aufzustellen und den Nachlassgericht einzureichen.
Nur dein Bruder erbt. Auch nur, wenn keine eigenen Kinder und Eltern mehr leben.
Ist dein Mann denn Erbe? Oder hatte der Schwager Ehefrau oder Kinder?
der Schwager hatte keine weiteren Verwandten, seine Frau ist selbst vor Jahren verstorben, die Ehe war kinderlos. Mein Mann ist der einzige direkte Verwandte, unsere 3 Kinder und ich, als Schwägerin.