Erbfolge Schwester/Schwager

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest auf jeden Fall mit Deiner Frau unbedingt ein Testament machen, damit es kein böses Erwachen gibt. Du solltest nicht davon ausgehen, dass der andere automatisch alles erbt, denn das ist nicht so.

Ich finde immer fürchterlich, wenn man sich schon zu Lebzeiten der Leute Gedanken darüber macht, ob man da eventuell irgendwann mal etwas abstauben kann. Wer solche Verwandte hat, der braucht keine Feinde mehr!!!

Wir haben auch so eine tolle Verwandtschaft, die sich schon kräftig ums Erbe streiten, obwohl die Mutter noch lebt. Wenn Du diese Schlammschlacht miterleben würdest, hättest Du diese Frage ganz sicher nicht gestellt.

Außerdem hast Du Deine Frage doch selber beantwortet. Wenn der Schwager als alleiniger Erbe eingesetzt wurde, dann ist auch er der alleinige Erbe. Versterben beide und sind keine Kinder vorhanden, geht die Erbfolge zunächst zu den Eltern und erst danach zu den Geschwistern.

jukel 
Beitragsersteller
 27.12.2011, 18:09

Erst mal Danke für Deine Antwort. Ja, da hast Du Recht, es ist wirklich eine Frage, die man eigentlich nicht stellen sollte. Erst mal zur Info. Genau der umgekehrte Fall tritt bei mir ein: Selbst keine Kinder, Man setzt sich gegenseitig als Alleinerben ein. Wer erbt wenn der Mann zuerst verstirbt? Natürlich.... die Frau, sie ist Alleinerbe. ....natürlich auch umgekehrt... Wie verhält es sich dann aber nach dem Tod der Frau. Wer erbt dann? Nur die Geschwister der Frau? Oder bekommen die Geschwister des Mannes auch einen Teil? Ich meine jetzt gesetzlich.... oder muss der übrig gebliebene wiederum ein Testament machen.? Ich finde das ist eine Frage, die man doch stellen darf oder?

Sternenmami  27.12.2011, 20:49
@jukel

Wenn man ein Testament macht, sollte man dieses immer auch so abschließen, dass alles geklärt ist, falls der Alleinerbe ebenfalls verstorben ist. Wir haben nämlich hier letztens einen Fall gehabt, dass eine Frau nach dem Tod des Mannes nochmal ein Testament machen wollte, welches aber dann letztendlich nicht mehr wirksam war, weil es ja vorher schon ein gemeinschaftliches Testament gab. Somit wurde das zweite Testament, welches nur von der Frau gemacht wurde, als ungültig erklärt, denn es wurde ja schon zu Lebzeiten des Mannes bestimmt, was mit dem Erbe geschehen sollte. Naja, ziemlich verworrene Geschichte und zu komplex, um sie hier aufzuschreiben.

Es ist wie gesagt so, dass, wenn keine Kinder vorhanden sind, die Erbfolge immer zunächst bei den Eltern der Verstorbenen anfängt. Sind diese auch verstorben, dann kommen alle Kinder dieser Eltern als Erben in betracht, also nicht nur die aus Deiner Familie, sondern auch die aus der Familie Deines Schwagers ... und zwar alle zu gleichen teilen.

Vor zwei Jahren verstarb ein Cousin meiner Mutter. Da er auch keine Kinder hatte und die Eltern nicht mehr lebten, kamen alle Cousins und Cousinen in der Erbfolge dran. Letztendlich waren es 32 Erben, die sich ein einziges Haus teilen mussten. Das gab eine ziemliche Schlammschlacht, weil einige natürlich den höchstmöglichen Preis erzielen wollten, während andere schnellstmöglich irgendwas haben wollten. Letztendlich ist es dann so abgelaufen, dass es eine Zwangsauszahlung gab und das so enorme Rechtsanwalts- und Notarkosten mit sich brachte, dass jeder nur eine klitzekleine Summe ausgezahlt bekam.

Ich bin jemand, der es fürchterlich findet, wenn man schon zu Lebzeiten eines Menschen mit seinem Erbe kalkuliert. Als meine Oma damals starb, stürzten sich meine Cousins und Cousinen sofort auf ihr gesamtes Hab und Gut. Als ich gefragt wurde, was ich haben wollte, sagte ich, dass ich nur das eine Bild von meiner Oma haben wollte, wo ich zusammen mit ihr auf einer Fotografie war und außerdem wollte ich die Uhr haben, die ich meiner Oma als letztes Geschenk geschenkt hatte ... Wert ca. 5,- DM. Meine Cousinen guckten mich total entsetzt an, aber auch glücklich, weil sie dann noch mehr für sich einheimsen konnten.

Ich brauchte nur Erinnerungsstücke an meine Großmutter, schließlich war ich vor ihrem Tod auch glücklich, ohne die Dinge, die ich hätte erben können.

Sei glücklich, dass Deine Schwester noch lebt und sollte sie eines Tages sterben und Du etwas davon erben, dann sei dankbar für dieses Geschenk, aber auch, wenn Du nichts erbst, wird die Welt nicht untergehen.

jukel 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 14:18
@Sternenmami

Zitat: Wenn man ein Testament macht, sollte man dieses immer auch so abschließen, dass alles geklärt ist, falls der Alleinerbe ebenfalls verstorben ist. Wir haben nämlich hier letztens einen Fall gehabt, dass eine Frau nach dem Tod des Mannes nochmal ein Testament machen wollte, welches aber dann letztendlich nicht mehr wirksam war, weil es ja vorher schon ein gemeinschaftliches Testament gab. Somit wurde das zweite Testament, welches nur von der Frau gemacht wurde, als ungültig erklärt, denn es wurde ja schon zu Lebzeiten des Mannes bestimmt, was mit dem Erbe geschehen sollte. Naja, ziemlich verworrene Geschichte und zu komplex, um sie hier aufzuschreiben.

FRAGE: Wenn man sich gegenseitig als Alleinerben im Testament einsetzt, kann derjenige, der zuletzt übrig bleibt doch bestimmen wer danach erbt oder sehe ich das falsch? Diese Frage interessiert mich brennend DANKE

jukel 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 19:28
@Sternenmami

Du musst ja doch sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben. Das sieht man an Deinen Antworten. Es gibt aber auch Leute, die hier einfach nur Fragen haben und nicht so runtergemacht werden sollten, wie Du es hier tust. Wünsche Dir alles Gute

blondie1705  28.12.2011, 20:20
@jukel

Jukel, es ist immer entscheidend, wie das gemeinschaftliche Testament verfasst wurde. Wir haben unser Testament - zusammen mit dem Notar - so verfasst, dass der Alleinerbe mit "seinem" Teil des Erbes machen kann, was er will, aber die Kinder später immer noch ihren Teil bekommen werden.

Der Schwager ist dann Haupterbe und andere bekommen den Pflichtteil. Wie hoch der ist liegt daran, wieviele als Erben in betracht kommen.

Da der Schwager als alleiniger Erbe eingesetzt ist, muss es ja ein Testament geben. Das ist maßgebend.

Klar, das der Schwager erbt, Aber wenn der verstirbt, wer erbt dann? Er hat auch eine Schwester. Geht die Schwester der erstverstorbenen dann leer aus?