Darf ich meinen Motorroller im Fahrradschuppen unterstellen?
Hallo,
unser Vermieter stellt der Mietgemeinschaft ein altes Wäschehaus als Fahrradunterstand zur verfügung. Dieses wird auch von Mietern aus vier Häusern genutzt. Ich habe mir im Januar 2009 einen Motorroller gekauft und ihn seit da an immer in diesem Schuppen untergestellt. Jetzt auf einmal verlangt der Vermieter ich solle ihn entfernen. Er weist darauf hin das es ein Wäschehaus ist und ich die örtlickeit zweck entfremde. Desweiteren ist dazu zu sagen das ein Mieter über Jahre hinweg seinen Roller dort stehen hatte, bis der Sohn im Sommer 2010 ausgezogen ist. Eine andere Mieterin hatte auch einen Roller über längeren zeitraum dort stehen und hat sich sogar die mündliche genehmigung geholt, darüber hatte sie auch eine Gesprächsnotiz aus dem Jahr 2007. Es ist auch noch zu sagen, das in einem persönlichem gespräch mit dem Vermieter gesagt worden ist, das in einer anderen mietergemeinschaft ein solches Wäschehaus durch einen Motorroller abgebrannt ist. Doch dieses Wäschehaus ist so gebaut das auf zwei seiten des Gebäudes, löchriege Wände sind. Also das dieses Gebäude gut belüftet ist.
8 Antworten
Es ist Sache des Mieters, das zu erlauben oder zu verbieten. Wenn er das nicht möchte, kannst du nicht wirklich was machen.
Oh, ich meinte natürlich Vermieter, sorry.
Ich denke, wenn der Vermieter das Unterstellen des Rollers verbietet, dann muss man diesen auch Entfernen!
Ich kann natürlich auch falsch liegen!
mfg SHOTER
Wenn der Vermieter das nicht will,nein.
Allerdings sollte er das dann bei allen machen.
hier gibts dazu einen Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/motorrad.htm
Wenn der Vermieter nicht will, dass du deinen Roller da reinstellst, sitzt du am kürzeren Hebel. Alles was du machen kannst, ist an seine Vernunft appellieren und ihn umstimmen. Aber wenn er 'Nein' sagt, heißt das auch 'Nein'.
ich bin der Mieter. und wie kann ich das bestimmen?