Aus einer Gaststätte Wohnraum machen ? Genehmigungspflichtig ?
Hallo Leute, ich suche seit einer Weile schon ein Haus und habe nun endlich eines gefunden was die richtige Größe hätte. Allerdings handelt es sich dabei um ein Haus das in der unteren Etage eine Gaststätte hatte ( 2016 geschlossen) in der oberen Etage wohnen die ehemaligen Betreiber der Gaststätte und Hauseigentümer.Ich möchte die ehemalige Gaststätte als Wohnraum umbauen und nutzen. Da ich im Hinterkopf habe das es da ne Genehmigung brauch, fragte ich den Makler der aber meinte das er es nicht wisse. Auf mein drängen würde er sich jetzt wohl mit dem Bürgermeister treffen und nach einer Genehmigung fragen. Aber zuerst wollte er mich mit einer Gewerbeabmeldung abspeisen. Das Haus ist seit 18- irgendwas ein Gasthof. Ich frage mich ob ich da einfach so ohne weiteres Wohnraum draus machen kann. Auf jeder historischen Postkarte vom Dorf steht drauf das es ein Gasthof. Ich bin echt ein bisschen verunsichert. Für die Bank hat er mir ein Exposé gegeben indem die Gaststätte nicht auftaucht damit die Bank nicht meckert. Der Markler tut so als würde er von so einem Hindernis zum ersten Mal hören bzw gibt er mir das Gefühl das es kein Problem ist. Ich möchte ja nicht nur eine Handtasche kaufen oder so, es geht ja um eine Menge Geld. Eine Wohn und Nutzraumberechnung die ich für die Bank brauche davon hat er auch noch nie etwas gehört und hat mir bis jetzt keine ausgestellt. Allerdings beschleicht mich das Gefühl das der Makler mich ein bissl verarschen möchte. Habt ihr Erfahrung mit sowas ? Brauche ich eine Baugenehmigung? Ist das irgendwie ein faules Ding ? Den Notar Termin hab ich auch super schnell bekommen. Der wäre schon in 10 Tagen.
1 Antwort
Ich wäre da insgesamt vorsichtig! Was der Makler alles nicht wissen will... Die wissen doch sonst alles!
Grundsätzlich sind bei Immobilien Fächen zum Wohnen und/oder Gewerbeflächen ausgewiesen. Das muss mindestens umgewidmet werden! Ist spätestens für Deine Steuer wichtig, da es meines Wissens unterschiedlich besteuert ist... Außerdem gibt es meiner Kenntnis nach baurechtlich unterschiedliche Voraussetzungen für Wohn- und Gewerberaum (benennen kann ich sie Dir nicht), kann sein, dass Du baulich was anpassen musst, vielleicht Zwangbelüftung, Brandschutz, Fluchtwege etc. Vielleicht fragst Du mal im zuständigen Bauamt nach, die sollten sowas wissen oder Dir wenigstens einen Ansprechpartner nennen können!
Ein ganz anderer Punkt ist auch, ob Du die Genehmigung kriegst durch einen solchen Umbau dem Baugebiet eine Gewerbefläche zu nehmen! Andersherum darfst Du z.B. in einem Wohngebiet nicht einfach ein Büro einrichten...
Was auch zu bedenken ist, wenn das Gebäude so alt ist (18xx), steht es dann unter Denkmalschutz?! Dann darfst Du womöglich aus diesem Grund schon nicht so freizügig umbauen...
T3Fahrer