Mit 17 zum Freund (18) und dessen Familie ziehen ohne Erlaubnis der Eltern (Jugendamt)
Guten Tag,
um das direkt mal eingangs loszuwerden - Bitte keine Antworten von wegen, was für eine schlechte Idee das doch sei. Geht einfach davon aus, dass es gut ist. Ich selbst bin kein Beteiligter dieser Situation. Ich erkläre sie euch so grob es geht.
Mädchen (17, Schülerin) hat zu Hause starke Probleme, hält es nicht mehr aus, Lehrkräfte ihrer Schule und Psychologen seit langer Zeit darüber informiert, gute Schülerin, braves Mädchen, komplette Unterdrückung und jedes Recht auf Freizügigkeit im Bezug auf Ausgang wird ihr zu Hause genommen und Psychoterror vom Feinsten. Wie auch immer - das Jugendamt wird nun kontaktiert.
Was ich euch fragen möchte - Wie stehen die theoretischen Chancen, dass sie in das Elternhaus von ihrem Freund (18), ebenfalls brav, aktuell Abitur, und das volle Programm, ziehen darf? Sie sind seit 3 Jahren zusammen, was aber keine Rolle spielen sollte. Die Eltern von ihr würden in jedem Fall Nein sagen.
Ein betreutes Wohnen oder Heim ist in diesem Fall kontraproduktiv oder sagen wir schwachsinnig, wenn doch diese Möglichkeit besteht. Ich will nichts darüber als Antwort lesen.
Ich lese viel im Internet. Das Jugendamt übernimmt meist das Sorgerecht, was ich verstehe, bei 15 oder 16 jährigen Mädchen, die die Absicht haben, zu ihren 20 jährigen Freunden zu ziehen in irgendeine Wohnung und alleine, aber in diesem Fall, mit zwei erwachsenen, gut verdienenden Menschen im Haus, wo Schulgang und Mahlzeiten garantiert sind, und das Glücklichsein des Mädchens in jedem Fall garantiert ist? Können die Eltern des Freundes als Pflegeeltern akzeptiert werden?
Vielen Dank.
3 Antworten
Wenn das Jugendamt hinzugezogen wurden und die und die Lehrer den Auszug für sinnvoll erachten, dann wird das auch ohne Einverständnis der Eltern gehen, zumal sie ja eh bald Volljährig wird. Wenn die Eltern des Jungen damit einverstanden sind, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass das klappt, wenn die Beziehung sowohl zu dem Jungen wie auch zu den Eltern gefestigt ist. Wenn die Gefahr besteht, dass das deren Beziehung nicht lange aushält, dann möglicherweise nicht.
Ich denke, so was kommt sicher gar nicht so selten vor und es wäre ja dann wohl auch das beste für das Mädchen. Kommt halt drauf an, wie das Jugendamt das beurteilt, aber normalerweise sind die auch froh, wenn die kein betreutes Wohnen zahlen müssen.
Ich wünsche allen auf alle Fälle mal Glück, dass es klappt. Notfalls soll sie halt in ein betreutes Wohnen ziehen, wenn das jugendamt nur das akzeptiert. Hauptsache sie ist mal zu Hause raus und mit 18 kann sie dann eh machen, was sie will,
Wenn die Eltern das Sorgerecht haben,dürfen die über den Aufenthaltsort ihrer Tochter bestimmen.
Ich könnte jetzt durchaus eine hilfreiche Antwort geben, aber mich ärgert unheimlich, dass du in deiner Frage dem Antwortenden verbieten willst was er schreiben darf und was nicht. Wenn du eine Frage stellst musst du dich auch mit den Antworten auseinandersetzen die nicht dem entsprechen was du hören willst. Kannst das ja dann ignorieren, aber wenn du vorher schon vorgibst was du hören willst macht die ganze Fragerei keinen Sinn.