Schule abgebrochen, wie regle ich das jetzt mit dem Bafög?
Hey,
Kurze Frage - Ich bin aus gesundheitlichen Gründen Mitte Februar aus meiner Schule (Abendkolleg), habe bis da hin Bafög bekommen und muss mich jetzt schnellstens darum kümmern das Bafög "abzubrechen".
Jetzt zwei Fragen dazu:
- Gehe ich dann einfach zum Amt und rede mit meiner Bafög Beraterin?
- Wenn ich mitte Februar von der Schule gegangen bin, steht mir der Monat Februar auch zahlungstechnisch nicht zu, richtig? Oder steht mir die Hälfte zu, oder der ganze Monat Februar? Würde meines Wissens nach keinen Sinn ergeben, frage aber weil mir ja auch letztes Jahr Oktober voll zustand, obwohl ich meinen Antrag erst am 27. Oktober abgegeben habe. Keine Panik, habe keinen Cent von Februar sowie März berührt, will niemanden betrügen, bin ein gesundheitlicher Sonderfall und hatte kaum Zeit um mich darum zu kümmern. Würde mich dennoch interessieren.
Freue mich auf eine Antwort!
3 Antworten
Also ich würde das BAföG noch so lange beziehen wie es halt bewilligt ist und der Monat Februar steht die steht dir natürlich zu im vollen Umfang meiner Meinung nach
Okay da weiß ich nicht so bescheid dann ruf da einfach an und fragt
Ich denke nicht dass es gleich als Betrug gültig meine das kann man ja unkompliziert wieder zurückzahlen
Hallo,
erstmal gut, dass du dich nicht zum Betrug überreden lassen hast bzw. das auch durchschaut hast, dass es Betrug ist und du Pflichten hast, die einzuhalten sind.
1) Hingehen... naja. Schreib einen Zweizeiler (Brief inkl. Unterschrift), dass du am XX.XX.XXXX die Schule abgebrochen hast.
2) Da du erst im Februar abgebrochen hast, hattest du noch im Februar die Voraussetzungen. Bafög rechnet nicht taggenau ab (wäre viel zu viel Bürokratie), sondern: Wenn du einen Tag im Monat die Voraussetzungen hattest, steht dir auch der komplette Monatsbetrag zu. Das heißt erst ab März stand dir kein Bafög zu und dieses Geld (Zahlung Ende Februar für März) musst du dann zurückzahlen.
Man freut sich wenn die Antwort vom Profi selbst kommt. Vielen dank!
Nur eine Frage - Ich weiß nicht wohin ich den Brief schicken soll. Es ist ja Schülerbafög und die Beratung- sowie Antragsstellung ist in einer Kreisverwaltung, soll ich als Anschrift dann einfach die Kreisverwaltung selbst nehmen, oder muss ich da auf irgendwas spezielles achten? Ich bin da recht unerfahren und weiß nicht genau wohin das gehen soll.
Das muss dahin, wo du auch schon den Antrag abgegeben/abgeschickt hast. Wenn damals alles postalisch geklappt hat, dann würde ich es dahin schicken. Gab es damals Probleme, dann frag dort nach (Fördernummer zur Hand haben) wie die Adresse ist.
Du kannst es auch einwerfen oder abgeben. Es muss nur eine schriftliche Erklärung sein mit deiner Unterschrift drauf.
Ich war bis jetzt immer persönlich da, ich weiß wo das Gebäude ist, kenne die Adresse, aber es ist halt eine Kreisverwaltung. Deswegen bin ich da etwas verwirrt. Sollte ich einfach dort hin schicken, Fördernummer etc angeben und damit sollte es passen?
Der Fall scheint ja gelöst zu sein also wünsche ich einfach nur gute Besserung und das wird alles schon wieder! Ich drücke die Däumchen!
Dann klopft der Brief mit 2500€ Bußgeld, gerichtlichem Verfahren und einer riesen Rückzahlung, ich glaube nicht das ich das.. tun sollte. Meine Strafakte sollte schon sauber bleiben, so schön das Geld auch wäre, da ist der Verstand doch besser.