Wann muss ich dem Bafögamt bescheid geben, wenn ich meine Fachrichtung wechseln möchte?
Hallo ich studiere seit Oktober 2021 an einer Universität und habe bereits schon im Oktober gemerkt, dass dieses Studium nichts für mich ist, jedoch habe ich bereits im November schon Bafög bekommen. Ich würde allerdings gerne an meiner Uni bleiben, da ich mir bereits ein anderen Studiengang ausgesucht habe. Das Problem hierbei ist, dass grundsätzlich neue Studiengänge nur im Winter beginnen und ich gerade noch in mitten des ersten Wintersemesters bin, das bedeutet, dass ich im Sommersemester nicht mehr studiere, jedoch im Wintersemester meine neue Fachrichtung anfange zu studieren. Wie soll ich dabei vorgehen und muss ich es dem Bafögamt schon melden? Ich habe bloß bedenken, dass ich mein Bafög schon zurückzahlen muss etc.
1 Antwort
Exmatrikulierst du dich jetzt? Dann musst du es sofort melden. Alles an Geld, was du nach der Exmatrikulation noch an BAföG ausgezahlt bekommst, muss sofort zurückgezahlt werden.
Falls du im Sommersemester weiterhin noch immatrikuliert bist und quasi „weiterstudierst“ (ob du da wirklich zu den Vorlesungen geht, kontrolliert keiner) dann kannst du weiter BAföG bekommen und teilst dann zum Ende des Sommersemesters den Wechsel mit.
Ich exmatrikuliere mich nicht, jedoch immatrikuliere ich mich auch nicht für das nächste SommerSemester, da ich dieses WinterSemester keine Leistungen erbracht habe. Ich weiß nicht ganz wie das funktioniert und ob ich mich exmatrikulieren muss. Jedenfalls muss ich jedes Semester den Studentenausweis neu beantragen fürs nächste Semester