Wann muss ich dem Bafögamt bescheid geben, wenn ich meine Fachrichtung wechseln möchte?

1 Antwort

Exmatrikulierst du dich jetzt? Dann musst du es sofort melden. Alles an Geld, was du nach der Exmatrikulation noch an BAföG ausgezahlt bekommst, muss sofort zurückgezahlt werden.

Falls du im Sommersemester weiterhin noch immatrikuliert bist und quasi „weiterstudierst“ (ob du da wirklich zu den Vorlesungen geht, kontrolliert keiner) dann kannst du weiter BAföG bekommen und teilst dann zum Ende des Sommersemesters den Wechsel mit.

pauliyna 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 13:10

Ich exmatrikuliere mich nicht, jedoch immatrikuliere ich mich auch nicht für das nächste SommerSemester, da ich dieses WinterSemester keine Leistungen erbracht habe. Ich weiß nicht ganz wie das funktioniert und ob ich mich exmatrikulieren muss. Jedenfalls muss ich jedes Semester den Studentenausweis neu beantragen fürs nächste Semester