Nullbescheid Bafög - Arbeitslosengeld 2 Anspruch?
Ich bin 17 und wohne in einer eigenen Wohnung. Bei meinen Eltern kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wohnen. Ich hatte Schülerbafög beantragt. Das Bafög Amt teilte mir aber mit, dass ich keinerlei Ansprüche habe, da ich bei meinen Eltern in der Stadt auf das Gymnasium gehen könnte. Dies ist bei mir aber nicht möglich, denn eine Eingliederung in die Familie ist bei mir ausgeschlossen! Das habe ich auch von mehreren Instanzen bestätigt bekommen. Das Bafög Amt ist der Meinung, dass sie diesen Sonderfall leider nicht beachten können. Das Jugendamt und das Bafög Amt meinten, ich solle Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Hat damit Jemand Erfahrung? Danke für die Antworten schon einmal im Vorraus :)
5 Antworten
Die Ämter sind immer schnell, mit der Aussage es gibt nix. Rate Dir, Dich bei einer Sozialeneinrichtung, wie der Diakonie beraten zulassen, kostet nicht bringt aber viel.
Einen Versuch ist es allemal wert, aber ich gebe zu bedenken, dass Ansprüche auf Kindergeld angerechnet werden und man dich ebenfalls auf die Unterhaltspflicht deiner Eltern hinweisen wird.
Einfach beim Arbeitsamt dein ALG 2 beantragen ( Ohne termin kannst du hingehen) die füllen das meiste für dich aus. Danach wird deine Wohnung bezahlt wenn es die anforderung entspricht und du bekommst ca. 345 euro taschengeld auf konto.
Aber mache es so schnell wie möglich da der antrag paar wochen dauert.
Für den erstantrag brauchst du nur dein Personalausweis.
Viel Glück
die bearbeitung dauert ca. 3 -4 wochen aber dür bezahlen die auch alles nach wenn du dich z.b heute noch anmeldest bezahlen die alle kosten ab heute für dich nach und danach regelmäßig also anziehen und los :)
wann er es diesen Monat betragt mach geldlich keinen Unterschied ( wenndann bei der Bearbeitungszeit) denn Alg2 wird rückwirkend zum 1 des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.
Beantrage einfach mal ALG 2 mal schauen ob du was bekommt. Oder Wohngeld beantragen ist auch eine Möglichkeit.
Ohne Einkommenw ird er nur kein Wohngeld erhalten
In erster Linie sind deine Eltern bis zum Ende deiner ersten Ausbildung für dich unterhaltspflichtig.
Wenn diese nicht in der Lage sind dich zu unterstützen , dann KÖNNTE es sein,das dir dafür Alg2 zusteht, ( wobei das verdammt schwer wird da deine Ausbildung dem grunde nach über bafög gefördert werden kann, mein Bruder hat jetzt aus diesem grund sein Studium auf Eis gelegt um Vollzeit arbeiten zu können) .
Ich würde dir raten geh zum Jobcenter ( mit perso und Beistand) und hole dir einen Antrag. Den füllst du dann aus und gibst ihn mit Kontoauszügen, Kopie der Ablehnung des Bafög bescheid, Kopie der bestätigungen der Instanzen etc. gegen Eingangsbestätigungen ab.
Alg2 wir rückwirkend zum 1 der Monats der Antragsstellung gezahlt, heiß du würdest sozusagen rückwirkend zum 1.4.2013 die Leistungen bekommen ( wenn du es bekommst)
Allerdings darf auch die Wohnung ebi alg2 nur einen bestimmten betrag kosten, wenn die Wohnung zu teuer oder zu groß ist ( kommt darauf an wie wirtschaftlich sinnvoll es ist) wirst du innerhalb der nächsten 6 Monate umziehen müssen. Die Bearbeitung der Anträge dauer im Durschnitt zwischen 4 und 8 Wochen.
Sollte das Jobcenter dir auch nicht helfen würde ich dir raten dich an eine Erwebsloseninniative zu wenden.
Also ich teile mir die Wohnung ja . Es ist eine WG und teuer ist sie nun wirklich nicht , zumal meine Mutter die Miete zahlt ( das ist ihr Unterhaltsanteil ) . Es geht aber um andere Kosten . Ich ernähre mich auf eigene Kosten und Strom und Nebenkosten zahle ich auch alleine . Mein Vater weigert sich Unterhalt zu zahlen , obwohl ich den Unterhaltstitel in der höchsten Instanz durch habe , aber da ich der Anwalt schon dran . Ich bekomme eben kein Bafög , da ich auch auf das Gymnasium gehen könnte , indem Ort , wo meine Mutter wohnt . Nur kann ich wie gesagt aus gesundheitlichen Gründen nicht dort wohnen . Ich nehme aber mal an das ich einen Anspruch auf ALG 2 habe , denn sonst hätte mir das Bafög Amt das jawohl kaum empfohlen , oder ???
Zudem habe ich auf einer Internetseite gelesen , dass ich Anspruch als Schülerin habe , wenn ich z.B an einer chronischen Krankheit leide ( was der Fall ist ) , oder schwerse familäre Probleme habe ( auch der Fall , war ja vorher in einer Jugendhilfsmaßnahme vom Jugendamt & das nicht ohne Grund ) .
Na ja mal sehen was ich Morgen raus bekomme , aber danke erst einmal für eure Antworten ;)
Vielen Dank für die schnelle Antwort ;) . Ja ich muss mich auch langsam beeilen , denn das Bafög Amt hat ewig gebraucht und ich lebe momentan vom ersparten und das ist auch endlich :) . Wie lange muss ich denn ca. warten bis die Bearbeitung fertig ist ?