Schwarzarbeit für Bafög offizielle einstellen lassen oder umkommentiert lassen?

3 Antworten

Hallo,

wie kannst du auf Minijobbasis eingestellt sein, wenn du nicht offiziell eingestellt bist?

Aber ist für den Antrag eh egal. "Zwischenzeit" ist genau richtig. Du warst nicht in der Schule, keine Berufstätigkeit... Minijob (selbst wenn es offiziell wäre) interessiert beim Werdegang eh nicht. Kannst also genauso auch "Zwischenzeit" angeben oder ehrlicher sogar den Minijob. Nachweise wollen sie eh nicht sehen, da beides irrelevant ist für die Förderentscheidung.

Generell ist Schwarzarbeit illegal und gefährlich. Du musst nur mal ausrutschen und schon hast du ein riesen Problem. Sollte man nie machen.

Lariwase 
Beitragsersteller
 28.01.2022, 13:34

Also ein Minijob muss nicht als Aushilfe also berufliche Tätigkeit angegeben werden?

Fortuna1234  28.01.2022, 13:37
@Lariwase

Nee ein Minijob ist keine berufliche Tätigkeit. Im Werdegang geht es darum rauszufinden, ob du überhaupt Baföganspruch hast bzw. elternunabhängig. Da interessieren Berufstätigkeiten (nach z.B. Lehre) oder 3-5 Jahre Erwerbstätigkeit nach dem Abi vor dem Studium.

Ein Minijob interessiert keinen und schon gar nicht, wenn der eh nur in der Zwischenzeit zwischen FSJ und Sommersemester ist.

Einen ordnungsgemäß angemeldeten Minijob kannst du IMMER unschädlich ausüben.

Schwarzarbeit ist strafbar. Damit kannst du dir deine berufliche Zukunft verbauen.

Lariwase 
Beitragsersteller
 28.01.2022, 13:27

Danke dann werd ich das anmelden lassen. Geht ja auch um Verischerungen und so

Einen Minijob kannst du immer und zu jeder Zeit ausüben. Machen Studenten aber auch Festangestellte nebenbei oft. Dafür ist der Vertrag Dokumentation genug.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung