Schwarzarbeit für Bafög offizielle einstellen lassen oder umkommentiert lassen?
Hallo, ich hab ein letzten Jahr mein Abi gemacht und dann bis Mitte November ein FSJ. Dann war ich aus gesundheitlichen Gründen bis Ende Dezember komplett zuhause und jetzt bin ich seit Januar in einer Aushilftätigkeit auf Minijobbasis angestellt, allerdings nicht offiziell. Ich werde jetzt zum Sommersemester anfangen zu studieren und wollte fragen, was besser anzugeben ist:
- eine sogenannte "Zwischenzeit" von Mitte November bis Dezember und dann angestellt auf Minijobbasis bis Februar oder März (ich würde mir dann einen Vertrag nochmal ausstellen lassen)
- eine Zwischenzeit von Mitte November bis einschließlich März (also bis dann das Studium beginnt)
Wirkt sich die Arbeit auf Minijobbasis ggf. schlecht auf meinen Bafög-Anspruch aus oder eher die Zwischenzeit, die man ja leider ohne weitere Angaben machen soll?
Also soll ich mir
3 Antworten
Hallo,
wie kannst du auf Minijobbasis eingestellt sein, wenn du nicht offiziell eingestellt bist?
Aber ist für den Antrag eh egal. "Zwischenzeit" ist genau richtig. Du warst nicht in der Schule, keine Berufstätigkeit... Minijob (selbst wenn es offiziell wäre) interessiert beim Werdegang eh nicht. Kannst also genauso auch "Zwischenzeit" angeben oder ehrlicher sogar den Minijob. Nachweise wollen sie eh nicht sehen, da beides irrelevant ist für die Förderentscheidung.
Generell ist Schwarzarbeit illegal und gefährlich. Du musst nur mal ausrutschen und schon hast du ein riesen Problem. Sollte man nie machen.
Nee ein Minijob ist keine berufliche Tätigkeit. Im Werdegang geht es darum rauszufinden, ob du überhaupt Baföganspruch hast bzw. elternunabhängig. Da interessieren Berufstätigkeiten (nach z.B. Lehre) oder 3-5 Jahre Erwerbstätigkeit nach dem Abi vor dem Studium.
Ein Minijob interessiert keinen und schon gar nicht, wenn der eh nur in der Zwischenzeit zwischen FSJ und Sommersemester ist.
Einen ordnungsgemäß angemeldeten Minijob kannst du IMMER unschädlich ausüben.
Schwarzarbeit ist strafbar. Damit kannst du dir deine berufliche Zukunft verbauen.
Danke dann werd ich das anmelden lassen. Geht ja auch um Verischerungen und so
Einen Minijob kannst du immer und zu jeder Zeit ausüben. Machen Studenten aber auch Festangestellte nebenbei oft. Dafür ist der Vertrag Dokumentation genug.
Also ein Minijob muss nicht als Aushilfe also berufliche Tätigkeit angegeben werden?