Schuldner verschenkt vor Abgebe der eidesstattlichen Versicherung seine Habe
Durch ein über Jahre dauerndes Gerichtsverfahren habe ich nun endlich zwei Titel um mir zustehendes Geld einzutreiben.Was macht der Schuldner?Er verschenkt seine Vermögenswerte an die Ehefrau,steckt auch Geld in die Renovierung des Haus der Ehefrau,schreibt auch seinen PKW auf den Namen seiner Frau um und macht im Anschluß die eidesstattliche Versicherung.Mein unfähiger Anwalt ist hilflos.Glücklicherweise kann ich die ganzen Vermögensverschiebungen beweisen.Angezeigt wegen falscher eidesstattlicher Versicherung habe ich ihn.Welche Strafe hat er zu Erwarten? Desweiteren frage ich mich,ob ich mir das Geld,welches zum Großteil in das Haus seiner Frau geflossen ist durch eine Sicherungshypothek eintragen lassen kann,hierzu müßte ich warscheinlich wieder den Klageweg beschreiten,oder ? Kennt sich jemand aus??Vielen Dank für Tipps und Hinweise!
5 Antworten
Hallo, ich glaube, dass es in solchen Fällen eine Möglichkeit gibt, die Schenkungen für Unwirksam zu erklären. Aber am besten neuen Anwalt suchen, oder beim Rechtspfleger im zuständigen Gericht nachfragen. Die müssen eigentlich darüber Auskunft geben können.
Diese ganzen Schenkungen, sind rückabwickelbar, zumindest im Prinzp. Wenn das Geld natürlich inzw verbaut ist wirds ein wenig komplizierter.
Wieso Dein Anwalt da nicht weiter weiß ist allerdings recht verblüffend.
Such Dir nen neuen und beschwer Dich bei der Anwaltskammer Deiner Stadt.
Ach ja, Du kannst oder solltest sogar noch eine EV wegen Falschaussagen beantragen.
Wenn er dann wieder falsche Angaben macht, sprich den Tatbestand der Schenkungen nicht angiebt, wirds ernst für ihn.
Auf jeden Fall würde ich schon mal eine Kontenpfändung in die Wege leiten. Das ist oft recht unangenehm für den Schuldner. Die Konten müßen ja aus der EV hervorgehen.
Du glaubst richtig! :-) Wenn der Schenker in finanzielle Not gerät, dann MUSS er (innerhalb von 10 Jahren) die Schenkung rückgängig machen. Wenn das Geld verbaut wurde, dann wird das Haus, oder eben Anderes versteigert - je nach Schuldengröße.
Vermögensverlagerungen wurden verneint
Das Konto,wohin seine Einkünfte gehen ist ebenfalls auf den Namen seiner Frau.Raffiniert,oder??
Wenn das Geld weg war, bevor Du den Titel hattest - also vor dem Urteil - ist es weg. Pech gehabt.
In der Tat kann Dein Anwalt gar nichts machen.
komischerweise bist Du der einzigste mit dieser Meinung
Darf nicht sein, da muß der Gerichtsvollzieher einschreiten, denn dafür sind sie ja da!!
Dafür sind die ganz und gar nicht da.
Diese Frage solltest du vielleicht mal im Juraforum.de stellen. Dort sind auch viele Juristen taetig.
Übrigens wird bei der EV auch abgefragt, ob vorher grad noch Vermögensverlagerungen stattgefunden haben.