Rainer Haas & Kollegen?

6 Antworten

Gibt es irgendetwas darüber schriftlich? Also die Aufforderung, die Pfändung zurückzunehmen gab es schriftlich? Oder auch deren Antwort? Telefonate sind leider nichts Wert.

Ansonsten empfehle ich in Ergänzung zu Kevin folgendes schreiben:

"Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert UNVERZÜGÖLICH die Pfändung auf Konto XYZ aufzuheben, sowie UNVERZÜGLICH den entwerteten Titel auszuhändigen. Trotz mehrfacher telefonischer Versprechen ist nichts passiert. Sollte Sie nicht bis spätestens 4.10.2017 den Aufforderungen nachgekommen sein, werde ich ohne weitere Vorwarnung auf Ihre Kosten Maßnahmen einleiten (Klage auf Herausgabe des Titels, einstweilige Verfügung zur Aufhebung der Pfändung). Zudem behalte ich mir weitere Schritte in jedem Fall ausdrücklich vor. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Firstverlängerung. Etwaigen in der Zwischenzeit entstandenen Schaden haben sie mir zu ersetzen."

Dann abwarten und so vorgehen, wie im Brief angekündigt.

Einen Anwalt einschalten. Du holst dir beim
Amtsgericht einen Beratungsschein.

Ja also erstmal. 

Die Haas- Kollegen RA-Gesellschaft mbH mit Sitz in der:

Murgstraße 3, 76532 Baden-Baden.

Ist kein Inkassounternehmen sondern eine Anwaltskanzlei.

Da du die Forderung beglichen hast direkt an den GV, sollte dieser dir eine Bestätigung gegeben haben. Diese sendest du einfach an die Rainer Haas & Kollegen und bittest darum dass Verfahren einzustellen und dir eine Bestätigung zu senden da du die Forderung bezahlt hast.

Dies kannst du auch ganz einfach auf der Webseite: www.ra-haas.de

Dort einfach Eine Bestätigung anfordern.

LG

Hallo, 

das klingt alles etwas wirr und durcheinander. 

Seit dem 20.07.17 ist die Rechnung nun beglichen

Alles klar, dass heißt schonmal, dass gegenüber dir niemand mehr eine Forderung haben dürfte, es sei denn, die Handyrechnung ist nicht die einzige offene Forderung. 

So wäre es z.B., wenn das Inkassounternehmen noch eine Rechnung präsentiert hat, die ihr nicht bezahlt habt. Normalerweise lassen die sich nämlich für ihre Arbeit entlohnen. Das würde auch erklären, warum die Pfändung bisher nicht zurückgenommen wurde. 

Sollte keine Inkassorechnung existieren, bist du schuldenfrei. In diesem Falle kannst du die Herausgabe deines gepfändeten Eigentums nach §985 BGB verlangen. Wenn dem ohne Anwalt nicht stattgegeben wird, musst du es halt mit Anwalt einklagen.

Ich hoffe, du bist rechtschutzversichert?

MfG, 

Appledev

appledev4  26.09.2017, 18:22

Ja, Kevin1905, du hast natürlich recht, allerdings tut das an dieser Stelle nichts mehr zur Sache, da die Schuld zwar tituliert wurde, aber mittlerweile beglichen ist. 

JayEline 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 14:04

Von der Bank heißt es immer nur, das die da nichts machen können solange eine Pfändung vorliegt. Selbst wenn ich denen die Quittung zeigen würde da sagen sie nur : Der gläubiger muss die Pfändung zurück nehmen.

JayEline 
Beitragsersteller
 26.09.2017, 14:02

Es gibt keine weitere Forderung, in der Pfändung steht nur das es immer noch wegen dieser Handy rechnung ist. Nein ich bin nicht versichert, habe nur ein p konto. Als Alg2 Empfängerin (durch Krankheit) kann ich mir die Versicherung garnicht leisten.

kevin1905  26.09.2017, 16:01
@JayEline

Die VA (früher: EV) nicht abzugeben kann zur Erzwingungshaft führen. Dein Gläubiger hat einen Rechtsanspruch auf Einsicht in sämtliche deiner finanziellen Belange, wenn die Schuld tituliert wurde.

Ich habe dort gestern abend ei mal angerufen, erst wurde mir gesagt das nie eine Zahlung eingegangen sei. Als ich denen aber sagte das am 20.7 die Zahlung bar erfolgt wäre, sagte man mir das es wohl irgendwo unter gerutscht wäre. Sie wurden morgen (also heute) den rief per post schicken.
Also abwarten, falls immer noch nichts passiert, fährt mein Stiefvater zu dem Gerichtsvollzieher nach Hause(weil der sein Büro zu Hause hat und klärt das persönlich.