Steuerrückerstattung vom Jugendamt pfänbar?

4 Antworten

"...wird jetzt aber umgebucht an das Jugendamt..."

Es muss nicht unbedingt eine Pfändung sein. Ein Aufrechnungsersuchen des Jugendamtes an das Finanzamt dürfte schon genügen. Und ja, eine Ratenzahlungsvereinbarung steht einer solchen Maßnahme nicht entgegen.

Steuerrückzahlungen können gepfändet werden und zwar in voller Höhe, da es hier keine Pfändungsfreigrenzen gibt.

Bei einer wirksamen Ratenzahlung wird in der Regel von
Pfändungsmaßnahmen abgesehen, wenn die Raten pünktlich gezahlt werden und der Gläubiger erklärt hat, für die Dauer der Ratenzahlung auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.

Hier kommt es auf die genauen Klauseln in der Ratenvereinbarung an - es kann gut möglich sein, daß nur auf Vollstreckungsmaßnahmen bei laufenden Einnahmen (z. B. Gehalt) verzichtet wird aber nicht bei einmaligen Einnahmen anderer Art.

Ggf. könnte auch gegen eine Mitteilungspflicht von Steuerrückzahlungen verstoßen worden sein, sofern so etwas vereinbart wurde und deshalb gepfändet wird...

Ohne genaue Kenntnis der Ratenvereinbarung kann das aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Das stimmt nicht ganz . wenn Ratenzahlung vereinbart ist , und keine Rate aussteht und regelmäßig gezahlt wurde und wird , darf nicht gepfändet werden , da sich der Schuldner ja an die Vereinbarung hält !!

Die Steuererstattung gehört zum Arbeitslohn.

Bei bestehender Ratenzahlungsvereinbarung ist eine Pfändung ausgeschlossen, es sei denn, dass der Ratenzahlung widersprochen wäre.

Minimaus2207 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 13:30

Die Ratenzahlung besteht seit einigen Monaten und wird immer pünktlich bezahlt 

agentharibo  23.03.2017, 13:39
@Minimaus2207

Einfach eine "Bescherde" an das Finanzamt schicken und eine Kopie der Ratenzahlungsvereinbarung beifügen.

Hierzu muss eine Mitteilung durch das Finanzamt ergangen sein.

Die Rechtsbehelfsfrist ist zu beachten (1 Mona)!

PatrickLassan  23.03.2017, 14:46
@agentharibo

Das Finanzamt macht so etwas nicht von sich aus, sondern aufgrund eines Aufrechnungsersuchen des Jugendamts.

Es wäre daher sinnvoller, sich an das Jugendamt zu wenden.