Schützt Kleptomanie vor Strafe?
Bzw. ist Kleptomanie überhaupt eine anerkannte psych. Erkrankung? Also meine Frage lautet ob man einen kleptomanischen Menschen überhaupt bestrafen kann rechtlicherseits.
2 Antworten
Pathologisches Stehlen wird gelegentlich zur Begründung einer verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB oder auch herabgesetzter Verantwortlichkeit (§ 3 JGG) herangezogen. Da die im Gesetzestext genannte krankhafte seelische Störung in aller Regel eine der im DSM-IV gelisteten Achse-I-Störungen voraussetzt, kann Kleptomanie ohne Begleiterkrankung höchstens die Merkmale einer schweren anderen seelischen Abartigkeit erfüllen. Dazu ist allerdings die Diagnose „Kleptomanie“ keinesfalls ausreichend, vielmehr fordert die Rechtsprechung eine erhebliche antisoziale Persönlichkeitsstörung, die nur im Einzelfall unter Beurteilung der Tatmerkmale, des inneren Erlebens, der Komorbiditäten, Substanzgebrauch, Delinquenzanamnese etc. gutachterlich beurteilt werden kann.[7]
Derjenige kommt dann nicht ins Gefängnis, sondern in eine geschlossene Anstalt.
Fragt sich, was besser ist.
Was ist denn Kleptomanie? Das ist krankhaftes Stehlen. Wenn nicht das, was denn sonst.
Ich hab nie was anderes geschrieben?!
Wieso dann Dein „nein“?
Na das so jemand dafür NICHT in die Geschlossene Anstalt kommt. Was gibts dadran nicht zu verstehen?
Auch hier bei Wiederholungen. Mein Freund ist Neurologe/Psychologe in solch einer Klinik.
Mein Onkel ist leitender Oberarzt einer Psychatrie.
Ja, dann frage den doch mal. Vielleicht ist das ja mein Freund.
Nein, in die geschlossene kommt jemand nur, wenn er für sich oder andere eine Gefahr darstellt. Nur weil jemand krankhaft stiehlt, kann man ihn nicht in die geschlossene stecken, es sei denn der Richter setzt dem Angeklagten ein Ultimatum, entweder Knast oder Psychotherapie in der Psychiatrie, die findet aber dann auch nicht in der Geschlossenen statt.