Wie wird Grabschändung gestraft?

5 Antworten

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(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.





Grabschändung sollte erstmal bei der Polizei zur Meldung gebracht werden und die werden dir dann wahrscheinlich auch alles weitere erläutern

aundp 
Beitragsersteller
 04.09.2017, 22:02

Da war ich. Ermitteln gegen unbekannt. Heißt doch, es verläuft sich :(

kevin1905  04.09.2017, 23:05
@aundp

Privatermittler?

Kostet allerdings gut was.

aundp 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 00:33
@kevin1905

Ich bin jetzt mein eigener. Vermutlich befinde ich mich damit auch auf sehr dünnem Eis, aber ich weiß mir einfach nicht mehr anders zu helfen. 

kevin1905  05.09.2017, 12:18
@aundp

Was soll das bringen? Machst du dann Bilder und Videos? Schmeißt der Richter raus und deine Zeugenaussage wäre auch nicht wirklich unparteiisch.

§ 168 StGB.