schriftliche zusage zum autokauf und doch abgesagt
Hallo erstmal ich habe ein dickes problem ich habe eine anzeige für mein auto aufgegeben worauf sich eine person gemeldet hat die das auto kaufen wollte hat mir öffter per sms zugesagt das er das auto kauft hab es extra abgemeldet was auch kosten für mich waren und kurz bevor es abholen wollte sagt er ab ist die schriftliche zusage per sms gültig und habe ich vllt recht auf die hälfte des kaufpreises oder etwas des gleichen ? würde mich um eine antwort freuen LG
5 Antworten
Ob das Gericht die auf Deinem Gerät gespeicherten SMS anerkennt, falls der Gegner bestreitet, diese geschrieben zu haben, weiß ich nicht.
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Schadens. Das dürfte recht wenig sein, zumal Deine Arbeitszeit nicht zählt.
Das Widerrufsrecht stellt gemäß § 355 BGB ein Recht jeden Verbrauchers dar, sich unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen, aber noch schwebend wirksamen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz „pacta sunt servanda“, wonach Verträge normalerweise für beide Seiten verbindlich sind. Es ist ein zwingend eingeräumtes Recht für Verbraucher bei Verträgen, bei denen per Gesetz ausdrücklich ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt wird.
Richtig!!! Zumal das hier ein einfacher Kaufvertag ist und kein Verbrauchsgüterkauf! Nach meinem laihenhaften Rechtsempfinden ist der Vertrag auch geschlossen worden (Preis,Sache, Käufer, Verkäufer und WE´s sind so wie ich das verstanden habe ja vorhanden). Auch eine sms stellt eine solche erklärung dar. Auch mündliche Verträge sind ja bindend. Beweisen kann er es mit der sms auch. Klar müssen Verträge auch erfüllt werden. Ich kann aber auch zurücktreten. Was der Typ ja anscheinend gemacht hat. In dem Fall macht er sich natürlich auch Schadensersatzpflichtig (also die dir enstandenen kosten, entgangener gewinn...usw.) Es kommt dann aber auch sehr genau auf den Wortlaut der sms an. Wenn er schreibt: "Ich würde dieses Auto gerne kaufen", kann das auch eine reine Interessenbekundung sein. Schreibt er:"Ich kaufe das auto und hole es dann und dann zu dem und dem preis ab", ist ein vertrag, nach meiner auffassung, zustande gekommen.
Wenn es ein Händler ist, kannt auch auf die Erfüllung des vertrags bestehen! Is allerdings immer ne beweisfrage. hoffe konnte bissl helfen. Grüße Dschonn
Ohne den Schriftlichen mit Unterschrift zugestimmten Vorkaufvertrag oder den Kaufvertrag hast du leider keine Changse.
Du hast da kaum eine Chance.Musst Dein Auto neu anbieten.Natürlich kannst Du dem Typen eine Rechnung präsentieren,aber Du hast ansonsten keine Handhabung gegen ihn.Buche unter Erfahrungen.Leider!
SMS ist kein Kaufvertrag, das wirste also nicht viel Glück mit haben. Heute gilt eben kein Handschlag mehr :(
Meinen Rechtsempfinden nach ist § 355 BGB doch nicht bei Verträgen zwischen Privatpersonen anwendbar. Voraussetzung wäre hier ein Vertrag zw. Verbraucher und Unternehmer.