Schriftliche Zusage zu Arbeitsverhältnis zurückziehen?
Hallo zusammen,
ich bin so langsam am Ende meiner Bewerbungsphase und möchte demnächst arbeiten.
Ich habe nun zwei Zusagen, eine bereits sehr früh und eine andere gestern erhalten.
Es wurde noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben aber(!) ich habe auf eine E-Mail in der das genaue (erste) Angebot steht, akzeptiert. Danach wäre ja lt. BGB ein Vertrag zustande gekommen. Nun habe ich den Vertrag erhalten und habe darin ein paar Punkte festgestellt, die mich irritieren bzw. an einer Arbeitsaufnahme zweifeln lassen.
Nun habe ich, wie bereits geschrieben, gestern ein Angebot von einem Unternehmen erhalten, von dem ich bereits dachte, dass es eine Absage geben wird. Diese Stelle würde mir viel mehr zusprechen als ersteres.
Nun meine Frage: Reicht es, wenn ich dem Unternehmen einfach absage oder muss ich dies bereits kündigen?
Danke!
2 Antworten
Du kannst es mit einer einfachen Absage versuchen, solange der Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist, gilt meiner Meinung nach auch nichts von dem, was da eventuell drin steht.
Ich habe damals bei meiner Ausbildungsstelle einen sogar schon unterschriebenen Vertrag einfach schriftlich abgesagt, da mir eine andere Stelle eher zugesagt hat. Klar, hier war Kulanz seitens des Arbeitgebers im Spiel, aber was hat jemand davon, dich zu irgend einer Arbeit zu zwingen....
Danke für die Richtigstellung, und auch für deine total hilfreiche Antwort auf die eigentliche Frage ;-)
Meine rein sachliche Feststellung gibt keinen Anlass zu einer polemischen Äußerung!
Ob ich selbst eine Antwort schreibe (und davon gibt es genug) oder mich auf die Kommentierung von Antworten beschränke (und diese gegebenenfalls richtigstelle), kannst Du beruhigt mir überlassen!
Nicht gleich eskalieren, da war nicht umsonst ein Zwinker-Smiley...
Okay ...
Schreib der ersten Stelle zurück, dass du den Arbeitsvertrag gelesen hast und dir die Bedingungen des Arbeitsvertrages nicht zusagen und du deshalb leider nicht bei dieser Firma anfangen möchtest.
Das hatte mit Kulanz des Arbeitgebers nichts zu tun.
Denn Ausbildungsverhältnisse können während der Probezeit und auch schon vor Antritt "ganz normal" fristlos gekündigt werden.