Nach einer Zusage wieder absagen-Duales Studium?

1 Antwort

Deine "vorläufige Zusage" ist ein ganz normaler Arbeitsvertrag mit "Deiner Notlösung". Du hast also jetzt zwei Arbeitsverträge abgeschlossen.

Normalerweise gibt es in den Verträgen einen Passus, der regelt, was passiert, wenn der Kandidat (also Du) die Stelle nicht antritt. Da gibt's dann Strafzahlungen usw. Schau' in den Arbeitsvertrag Deiner "Notlösung", ob da etwas steht.

In jedem Fall solltest Du schnellstens mit der "Notlösung" in Kontakt treten. Wahrheit und Klarheit können Dir jetzt vielleicht helfen noch mit einem blauen Auge aus der Situation herauszukommen. Versuch' aber in der Kommunikation mit der "Notlösung" genau dieses Wort zu vermeiden. Der Betrieb möchte sicherlich nicht als 2. Wahl betrachtet werden - überleg' Dir also genau Deine Argumentation.

Und bitte lern' aus der Situation. Du kannst ja auch nicht einen neuen BMW bestellen und dann zwei Wochen vor Auslieferung feststellen, dass Du lieber einen Mercedes hättest ... sowas kann man sich auch vorher überlegen. Hoffentlich musste die "Notlösung" jetzt nicht einem anderen Studenten absagen ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung