Ratepay angebliche Bestellung?
Ich habe vor knapp 2 Wochen ein Gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und drin steht das der Antragsteller die Firma Ratepay ist. Was mich wundert denn ich habe noch nie von dieser Firma zuvor gehört. Der Brief stammt tatsächlich vom Gericht und es ist alles aufgelistet unteranderem auch die Bestellnummer von der Bestellung. Ich habe all meine E-Mail Accounts durchsucht all meine Post aber nie habe ich was von denen gefunden auch von der Bestellung gab es keine Bestätigung per Email. Ich habe die Firma per Email kontaktiert mit der Angabe der Bestellnummer mir doch bitte mitzuteilen das was denn Inhalt dieser Bestellung ist bzw was ich denn da bestellt haben soll und als Antwort kam gestern an einem Sonntag das ich wenn ich davon ausgehe daß ich Opfer eines Betrugsfalls oder Datendiebstahl wurde ich doch bei der Polizei Anzeige erstatten soll. Und wenn ich die Anzeige gemacht habe soll ich eine Kopie oder das Aktenzeichen des Strafantrags ihnen per E-Mail zusenden. Es gibt tatsächlich eine extra Email bei denen die Strafanzeigen von der Polizei empfängt (anzeige@ratepay.de). Aber auf meine Kernfrage wurde nicht Stellung genommen außer das bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang der nächste Schritt das Einschalten eines Gerichtsvollziehers ist und die Fristgerecht wäre am Donnerstag. Was soll ich jetzt machen?
3 Antworten
Du widersprichst dem Mahnbescheid formell und fristgerecht.
Dann kommt nämlich ganz sicher kein Gerichtsvollzieher. Das würde passieren, wenn du nicht widersprichst.
Ich mache das noch einmal etwas dringlicher. Du musst jetzt umgehend diesem Mahnbescheid widersprechen! Dafür hast Du nur begrenzt Zeit.
Jeder kann jedem einen Mahnbescheid schicken. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Widersprichst Du nicht, wird die Forderung rechtskraftig und Du könntest gepfändet werden.
Wenn Du dort sicher nichts bestellt hast, solltest Du auf jeden Fall - unbedingt die Frist beachten - dem Mahnbescheid widersprechen, dann müsste die Firma Klage gegen Dich erheben und in diesem Kontext ihre Forderung beweisen, das ist anspruchsvoller als diese im Mahnverfahren erst einmal nur zu behaupten.
Die Anzeige stellt man übrigens bei der Polizei, nicht bei der Firma - und eine Anzeige kannst Du auch jetzt schon erstatten, da steht der Verdacht eines Betruges im Raum.