Gesprächsprotokoll auf der Arbeit unterschreiben? Nachteile?
Hallo, mich würde mal folgendes interessieren.
Zwei Angestellte haben ein Problem miteinander und sind nicht in der Lage es selbst zu lösen. Der eine Angestellte beschwert sich beim Vorgesetzten über den anderen. Der Vorgesetzte spricht nun mit beiden zusammen und sie geben dem einen allein die Schuld.
Nun möchte der Vorgesetzte, dass der beschuldigte ein Gesprächsprotokoll unterschreibt.
- ist man verpflichtet es zu unterschreiben?
- Was passiert wenn man es nicht unterschreibt?
- Kann es für den beschuldigten später von Nachteil sein so ein Protokoll unterschrieben zu haben?
Wäre sehr dankbar, wenn sich damit jemand auskennt und mir da weiterhilft... Vielen Dank
6 Antworten
Was Sie da schildern, ist etwas merkwürdig. Was ist mit der Formulierung: "Der Vorgesetzte spricht nun mit beiden zusammen und sie geben dem einen allein die Schuld." gemeint. Hat sich der Vorgesetzte auf die Seite von einem der an dem Gespräch beteiligten Angestellten gestellt, wurden irgendwelche Maßnahmen oder Verhaltensänderungen vereinbart?
Mir scheint, dass das Gespräch nicht zu einer für alle Seiten tragfähigen Lösung geführt hat.
Nun aber zu Ihrer Frage:
Mit der Unterschrift unter ein Gesprächsprotokoll leistet man kein Schuldanerkenntnis, sondern man bestätigt im Normalfall dass der Gesprächsverlauf im Gesprächsprotokoll richtig wiedergegeben wurde.
Es kommt auch in Betracht dass die Unterschrift lediglich bestätigen soll, dass der Arbeitnehmer Kenntnis von dem Gesprächsprotokoll erhalten hat.
Enthält das Gesprächsprotokoll unrichtige Angaben, können Sie darum bitten die unrichtigen Stellen zu korrigieren, gegebenenfalls können Sie mit Ihrer Unterschrift die Bemerkung: "Inhalt zur Kenntnis genommen, aber nicht akzeptiert, da Sachverhalt / Gesprächsverlauf falsch wiedergegeben.
Arbeitsrechtlich ist ein Gesprächsprotokoll unkritisch, da es die formalen Anforderungen die an eine Abmahnung gestellt werden, nicht erfüllt.
Peter Kleinsorge
mit der Unterrschrift würden beide Parteien zeigen das sie was an den Umständen ändern möchten...
wenn einer nicht unterschreiben möchte, ist ja sein gutes Recht, sieht dieses für andere Augen vielleicht wie unkollegial aus...
es wirkt uneinsichtig....
Erstmal kommt es auf die Vorfüge gegen den beschuldigten an. Wie schwerwiegend und beweisbar sind diese? Ein Gesprächsprotokoll kann kein arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben. Dieses sollte der Beschuldigte aber gleich klarstellen in dem er fragt ob die Unterschrift des Protokoll arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Mehr kann man eigentlich nicht sagen da man den Vorgang nicht komplett kennt.
Hier etwas raten, wenn wir gar nicht das Gesprächsprotokoll kennen würde Dir nichts nutzen.
Dein Vorgesetzter könnte auf dieses Gesprächsprotokoll verzichten und gleich eine Abmahnung schreiben, wenn jemannd etwas falsch gemacht hat. Warum will er sich da absichern?
Aus diesem Grund wäre ich vorsichtig etwas zu unterschreiben. Später bei einem arbeitsrechtlichen Streit hat Dein Anwalt so eine Hürde weniger.
Du mußt auch gar nicht offen mit diesem Problem auf Deinen Vorgesetzten zugehen, das tut er nämlich auch nicht.
Hab Ihr einen Betriebsrat. Wegen Verhaltensregeln am Arbeitsplatz sollte dieser mal das Thema aufgreifen. Zweifelhaft ist, ob der Vorgesetzte überhaupt befugt ist ein Gesprächsprotokoll zu verlangen. Ist der Vorgesetzte kündigungsberchtigt? Welche Handlungsvollmachtn hat dieser Vorgesetzte?
Welchem Zweck dient das Protokoll denn?
Wenn der Inhalt so korrekt ist, warum dann nicht unterschreiben?
Wenn man das Gespräch anders in Erinnerung hat, selbst ein Protokoll fertigen.
Wenn man das Gespräch anders in Erinnerung hat, selbst ein Protokoll fertigen.
ich meine wenn man sich zum Beispiel ungerecht behandelt fühlt. Gesteht man mit der Unterschrift eines solchen Protokolls nicht seine Schuld ein?