Gefälschter Brief vom Anwalt erhalten!?

5 Antworten

Wenn belegbar ist dass die angebliche Kanzlei diesen Brief nie geschrieben hat und der tatsächliche Täter bekannt ist, ja. Da könnten sowohl du als auch die betroffene Kanzlei Klage einreichen.

Ruf bei der Anwaltskammer an und frage, ob es einen Anwalt dieses Namens bei Euch gibt....

-aber wie willste den anzeigen, wenn der brief keinen Kopf hat und eine falsche Handy-Nr.? Oder kennst Du die Person??

ViciKitt 
Beitragsersteller
 21.11.2012, 13:36

Ich weiß schon wer diese Person ist. Adresse habe ich von der Person.

Chimaer  21.11.2012, 13:37
@ViciKitt

und das ist jetzt hier nicht so ein kinderkram?

ViciKitt 
Beitragsersteller
 21.11.2012, 13:40
@Chimaer

Nein, es ist garantiert kein Kinderkramm! Sonst würde ich hier auch keinen Rat holen ;)

Chimaer  21.11.2012, 13:41
@ViciKitt

Dann zeig ihn an, aber Du musst natürlich beweisen können, dass ER diesen Brief auch geschrieben hat............

ViciKitt 
Beitragsersteller
 21.11.2012, 13:48
@Chimaer

Ja das kann ich beweisen. Bei den " echten" Anwalt geht auch niemand ran, sofort geht die Mailbox dran...

ja das ist Strafbar und sollte sogar angezeigt werden!

Natürlich ist es Strafbar. Nennt sich glaube ich Amtsanmaßung.

PatrickLassan  21.11.2012, 13:41

Glaube ich eher nicht. Ein Rechtsanwalt übt kein öffentliches Amt im Sinn des StGB aus.

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html

Klar das ist Urkundenverfälschung bzw. gibts da noch einen anderen Begriff der mir grad net einfällt.