Schreiben vom Amtsgericht?

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das bedeutet, dass der ehemalige Gläubiger (also der, dem sie etwas schuldet) seine Schuld an einen anderen Gläuber abgetreten hat und dieser nun vollstreckungsberechtigt ist.

Sarinkasun 
Beitragsersteller
 31.05.2014, 15:55

Ahhh ok jetzt ergibt es für mich Sinn. Supi vielen Dank.

Wird jemand daraus schlau?

Ja. Die Forderung ist verkauft oder aus anderen Gründen abgetreten worden. Dies wurde auf der vollstreckbaren Ausfertigung vermerkt. Die Rechtsnachfolgeklausel musste auch noch zugestellt worden.