Schreiben vom Amtsgericht Mayen?

2 Antworten

Wenn diese Rechnung berechtigt ist, du also tatsächlich etwas gekauft, bestellt hast, wirst du zahlen müssen. Evtl. Ratenzahlung vereinbaren.

Solltest du das nicht, auf keinen Fall zahlen und überlegen, zur Verbraucherschutzzentrale, oder zur Polizei zu gehen, da dann übler Abzockversuch vorliegt.

Mirsatiuzz 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 20:13

Kann ich da nicht vielleicht erstmal einen Stopp machen bis zu einer gewissen Zeit und ich den Betrag dann Ausgleiche geht das?

PicaPica  12.03.2016, 20:18
@Mirsatiuzz

Setze dich mit der Fa. in Verbindung, bei der du gekauft, bestellt hast, und frage die.

Wenn die Ware bereits geliefert wurde, kannst du sie, so die Fa. kulant ist, zurückschicken, wobei es auch darauf ankommt, was es ist. Verderbliche Ware kannst du natürlich nicht zurückgeben.

Am besten, du fragst erstmal telefonisch da nach und wenn doch etwas Schriftliches nötig ist, kannst du dich auf das Telefonat beziehen. Sollte die Sachlage nicht geklärt werden können, ist natürlich etwas Schriftliches stets besser.

Wenn es ganz dicke kommt, kann evtl. ein Schuldnerberater helfen. Und halt stets vorher überlegen, ob man sich, das was man bestellt, auch leisten kann. Viel Glück.

Wenn du den Vollstreckungsbescheid und die vom Gericht aufgedruckten Informationen (Rückseite) gelesen hättest, dann wüsstest du, dass das Gericht nicht das Bestehen der Forderung geprüft hat, sondern den Vollstreckungsbescheid aufgrund eines dir vor einigen Wochen zugestellten Mahnbescheids erlassen hat. Das Ganze auf Antrag eines potentiellen Gläubigers, der dort auch genannt wird. Weiter wird dort der Grund der Forderung genannt. Du solltest spätestens nun prüfen, ob an der Forderung war dran ist und wenn das nicht der Fall sein sollte, Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, bevor er rechtskräftig wird. Der Gläubiger kann allerdings jetzt schon vollstrecken, da du auf den Mahnbescheid nicht reagiert hast.

Muss ich denen nun einen Brief schreiben um zu erklären dass ich es eben nicht zahlen kann.

Nein, das Gericht hat damit nichts zu tun und kann mit deinem Brief auch nichts anfangen.

Mirsatiuzz 
Beitragsersteller
 13.03.2016, 01:06

Und das heißt Jez was genau?