Schreiben an Familienkasse auch ohne Unterschrift gültig?
Hallo,ich habe vor kurzem für meine Pflegetochter einen Kindergeldantrag gestellt, welcher mir auch genehmigt wurde. Jedoch steht mir rückwirkend eine höhere Zahlung zu als von denen berechnet wurde. Auf telefonischer Nachfrage wurde mir das auch bestätigt und mir wurde mitgeteilt, dass ich doch einen Brief hinschicken soll mit der Bitte, um nochmalige überprüfung. Leider habe ich im eifer des Gefechts vergessen den Brief zu unterschreiben, ist der Trotzdem gültig oder soll ich den Brief nochmal unterschrieben nachreichen?Es steht lediglich drinnen, dass das Kind nachweislich seit Juni 2016 kindergeldrechtlich berücksichtigt werden kann und ich um Nachprüfung bitte. ( Da mir nur Mai 2017 bis Juli 2017 berechnet wurde)Was meint Ihr? Muss das Schriftstück unterschrieben sein?
3 Antworten
ich denke, das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters der Familienkasse, ob sie es akzeptieren oder nicht.
Aber wenn sie die fehlende Unterschrift bemängeln, dann werden sie es dir schon mitteilen. Aber ich würde auch einfach einmal dort anrufen und nachfragen. Die beißen nicht.
Müsste reichen, denn diene Adresse und der Name des Kindes stehen ja auf dem Schreiben.
Zur Not kannst du ja noch einmal da anrufen und Nachfragen, ob das Schreiben angekommen ist und wie weit der Bearbeitungsstand ist.
Schicke einfach noch einmal eine unterschriebene Kopie dieses Briefes an die Familienkasse.