Inkassoschreiben ohne echte Unterschrift gültig?
Hallo zusammen,
meine Frage wäre: Ob ein Inkassoschreiben ohne "echte" Unterschrift gültig ist. Ich habe mir letztes Jahr von einem "Kollegen" Geld geliehen und habe ihm damals deutlich gesagt das ich es nur in kleinen Häppchen zurückzahlen kann. Nun hatte ich am 02.09.2013 ein Brief von einem Inkassounternehmen Names inkasso-sofort.de im Briefkasten. Das Schreiben ist sehr unseriös. Die Tel-Nr. ist eine 01805 Nummer und die Mailadresse ist eine info@ adresse. 2 "Rechtsanwälte" sind dort wohl beschäftigt. Das schreiben ist zumal nicht mal original unterschrieben. Ist es überhaupt gültig?
lg
9 Antworten
Ja, es ist gültig. Es muss nicht zwingend original unterschrieben sein. Habe jetzt auf die schnelle auch keine unseriösen Eindruck von inkasso-sofort bekommen als ich mal schnell gegooglet habe.
Das schreiben ist zumal nicht mal original unterschrieben. Ist es überhaupt gültig?
Natürlich: Die Forderung ist doch benannt, und nur darauf kommt es an.
Und was an einer kostenpflichtigen Telefonnummer oder info@-Adresse unseriös sein soll, erschliesst sich mir auch nicht.
G imager761
Dass eine Forderung bekannt ist, heißt noch lange nicht, dass man Inkassogebühren bezahlen muss. Hier wäre zuerst einmal zu schauen, ob überhaupt Verzug vorliegt (ich vermute nicht). Dann, ob das Einschalten eines Inkassos zielführend ist (Bei dem Gläubiger bekannten Zahlungsproblemen des Schuldners ist es das zunächst ebenso wenig).
Hat alles seine Ordnung. Selbst wenn Du eine info@ eMail und eine 01805 Nummer für unseriös einschätzt, wird doch die Forderung an Deinen Kollegen nicht in Frage gestellt.
Zahl das und dann ist gut.
Unseriös ist es sich Geld zu leihen und dann einen auf "?" zu machen.
Guten Morgen
Eine Unterschrift ist grundsätzlich nicht nötig. Entscheidend ist in Ihrem Fall was Sie mit Ihrem Kollegen vereinbart haben (und wer was wie beweisen kann). Zunächst müssen Sie im verzug sein, d.h. das Sie fällige Zahlungen nicht geleistet haben. Außerdem müssen Sie vom Gläubiger in Verzug gesetzt worden sein. Der Gläubiger muss beweisen, das er Sie in verzug gesetzt hat. (Das geht regelmäßig nur schriftlich mit Einschreiben u. Rückschein) Außnahmen gibt davon nur, wenn ein so genanntes Dauerschuldverhältniss besteht, d.h. es wurde schriftlich vereinbart das an jedem XX der Betrag XXX an den Gläubiger zu zahlen ist.
Gibt es keinerlei Vereinbarung für die Rückzahlung muss der Gläubiger den Ihnen gewährten Kredit kündigen (schriftlich- Einschreiben etc) und Ihnen eine angemessene Rückzahlungsfrist setzen (30 Tage gelten als angemessen). Sollten Sie eine Rückzahlungsvereinbarung (monatlich in kleinen Raten) getroffen haben und wurde die Vereinbarung von Ihnen eingehalten, hat der Gläubiger kein recht den Kreditvertrag zu kündigen.
Widersprechen Sie der Forderung des Inkassounternehmens schriftlich (Einschreiben etc) telefonieren Sie nicht mit dem Unternehmen, lassen Sie sich auf keinerlei Verpflichtungen ein. Akzeptieren Sie auf keinem Fall irgendwelche Inkassogebühren. Reagieren Sie danach auf keine weiteren briefe des Inkassounternehmens.
Reden Sie mit Ihrem Kollegen, halten Sie sich an Ihre eingegangenen Verpflichtungen. Ich denke es ist verständlich das Ihr Kollege das geliehene Geld zurückhaben möchte. Sollte es meinungsverschiedenheiten über die Rückzahlungsvereinbarung geben könnte eine Meditation helfen die Meinungsverschiedenheiten kostengünstig aus dem Weg zu räumen.
Ob ein Inkassoschreiben ohne "echte" Unterschrift gültig ist
Inkassobriefe sind nur Papier. Sie sind rechtlich belanglos ob mit oder ohne Unterschrift.
Das gilt aber nicht zwingend für die Hauptforderung selbst. Wenn diese zurecht besteht - was du selbst einräumst - und du in Zahlungsverzug bist, kann Verzugsschaden geltend gemacht werden. Inkassokosten sind i.d.R. kein Verzugsschaden, der von dir bezahlt werden müsste.
Zahle die Hauptforderung an deinen Gläubiger.