Schornsteinfeger bemängelt vom Ofenhersteller gelieferte Arretierung für Kaminofen

8 Antworten

Ich glaub, man muss bisschen unterscheiden: es geht nicht drum, ob arretierungen erforderlich sind oder nicht. Dass welche hin müssen, ist klar.

Die Frage ist, ob der Schornsteinfeger die technische Lösung in Frage stellen kann und darf, die der Hersteller entwickelt und von den gängigen prüfinstitutionen abnehmen lassen hat.

Guten Tag,

erstmal: Auch in NRW gilt die Bindung an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei hoheitlichen Tätigkeiten wie z.B. eine Abnahme oder die Feuerstättenschau. Nur freie Tätigkeiten wie Heizung messen, Schornstein kehren oder Beratung können von jedem Schornsteinfeger der Wahl erledigt werden.

zur Frage: Es gibt gewisse gesetzliche Bestimmungen, welche den Abstand vom Ofen zu brennbaren Bauteilen regelt. Aber in erster Linie zählt der Abstand, welcher vom Hersteller in seiner Beschreibung vorgegeben wird. Wenn der Hersteller den Ofen dann noch selber anbringt, oder eine Fachfirma, dann sollten diese auch über die Abstandsmaße bescheid wissen.

Man hätte auch im Vorfeld mit dem Bezirksschornsteinfeger die Rechte und Pflichten abklären können, oder aber auch mit einem neutralen freien Schornsteinfeger. In der Regel kostet ein solches Vorgespräch/Besichtigung nichts, zumindest nicht bei mir ;-)

Hier ist aber nun der Fachbetrieb in der Pflicht. Dieser muss den Ofen ggf. nun austauschen und einen geeigneten (gleiche Preiskategorie) liefern und anbringen. Denn die Fachfirma ist in einem solchen Fall haftbar zu machen. Der Kunde ist meist nur Laie.

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Gruß

Leider oft diskutiert...

der Schornsteinfeger hat "Hoheitsrechte" und ist ín seinen Entscheidungen DIREKT nicht anfechtbar. Klar, kannst du dagegen klagen, aber.... langer Weg.

Wenn der Schorni auf diese Art Befestig. besteht und den Kessel ansonsten nicht abnimmt, kann der Hersteller keine Argumente liefern, dass es bisher nie ein Thema war und als angebotene Lösung doch eigentlich reichen müsste.

Tu ihm den Gefallen und dreh irgendwelche Schrauben in die Platte anstellen der Steckbolzen - und denk dir deinen Teil.....

Grüße, ---->

Im Zweifel an die Innung und den Hersteller. 

Wenn der Hersteller Teile liefert, sollten diese den Vorgaben entsprechen. Sie sollten aber so angebracht und ausgelegt sein, dass sie nicht unbeabsichtigt entfernt werden (abfallen etc.).

Sollten sie jedoch vorsätzlich entfernt werden, ist es fahrlässig. Bei solch einer "Dummheit" hilft aber auch keine Schraube als Schutz.

Ja, das darf er. Er muss nämlich eine Abnahme unterschreiben. Und wenn er dies nicht tut, darfst du den Ofen nicht betrieben. Solltest du es dennoch tun, haftet deine Versicherung im Schadenfall nicht! Bei uns in NRW ist die Bindung an einen bestimten Schornsteinfeger aufgehoben. Ich weiß nicht, wie es bei euch ist. Ich würde einfach mal probieren einen anderen Schornsteinfeger für die Abnahme zu bestellen.