Gibt es eine Nachrüstpflicht für Belüftungsöffnungen bei Gastherme?
Hallo zusammen,
der Schornsteinfeger fordert von mir, dass ich in meine Badezimmertür eine obere und untere Belüftungsöffnung einbauen lasse und in die Wohnzimmertür ebenfalls.
Kann er das fordern? Gibt es keinen Bestandsschutz für eine Sache die seit 30 Jahren so ist?
6 Antworten
Kann er schon, wenn das für die Sicherheit der Bewohner notwendig ist. Bei einem Bad ist das Luftvolumen meist zu klein. Für mein Wohnzimmer hatte ich mal nachgerechnet und es kam raus, dass ein Lüftungsgitter nicht notwendig war. Das habe ich ihm zugeschickt und das hat er auch akzeptiert.
So ein Lüftungsgitter kostet ca. 10€ im Baumarkt, mit einer Stichsäge kann man die Öffnungen einfach heraussägen.
Wie geht denn die Formel für das Wohnzimmer?
der macht dsa nicht aus Spass.
Jedes Jahr sterben hunderte von Menschen an CO, also Kohlenmonoxid Man sieht es nicht, man riecht es nicht, erst macht es leichte Kopfschmerzen, dann schläft man ein und oft für immer.
Die Menschen sterben regelrecht im Schlaf. Aus diesem Grund sind mitlerseile auch fsat alle Notärzte und sonstige Rettungskräfte mit einem Kohlenmonoxidwarner ausgestattet.
Das kannst du dir auch als Warnmelder im Baumarkt kaufen. 30 Euro die möglicherweise leben retten.
wenn es der Bezirksschornsteinfeger anordnet hat dann schon............
Ja, der Schornsteinfeger kann das einfordern.
Der Mann in Schwarz ist DIE Entscheidungsinstanz, wenn es um Heizung, Kamin, Schornstein oder Feuerstätten allgemein geht.
Quasi ist das was der Schornsteinfeger anordnet "Gesetz".
Im speziellen Fall geht es um die Schutzklassen 1 und 2, diese regeln verbindlich wie viel m³ Raumluft direkt oder über angeschlossene Räume zur Verfügung stehen MUSS.
Warum möchtest du dein Leben und das deiner Familie gefährden?
Wenn der Schornie dir die Therme stilllegt ist innerhalb kürzester Zeit das Gas abgestellt, zur Not für das gesamte Mehrfamilienhaus. Der Gasversorger reagiert SOFORT, wenn der Schornie anruft.
Und die Wiederinbetriebnahme kann schon mal länger dauern, jenachdem wie sehr du den Schornie geärgert hast.
Du hast keinen Bestandsschutz!
Der Schornsteinfeger darf das einfordern, du hast sicher eine Frist gesetzt bekommen bis wann du das Lüftungsgitter eingebaut haben sollst.
Wenn du dem nicht nachkommst, wird er die Meldung an die zuständige Kreisbehörde weiterleiten.
Nein, es gibt keinen Bestandschutz dafür, eine Sache beizubehalten, die schon vor 30 Jahren das Leben der Personen in der Wohnung gefährdet hat.
Eine Gastherme zieht nun mal den Sauerstoff ab. Und zwar auch dann, wenn Du den lieber selbst für Dich hättest.
Wohnzimmertür wundert mich. Aber der Feger wird dafür sicher eine Erklärung geliefert haben. Kommt halt immer auch auf die entsprechenden räumlichen Verhältnisse an.
Als kann er das fordern?