Ärger mit dem Schornsteinfeger-wer kann helfen?

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In solchen Fällen sollte man sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Dies ist entweder der KREIS oder die STADT. Je nach Augabenverteilung ist das BAUAMT oder das ORDNUNGSAMT zuständig. Am einfachsten einfach mal das Bürgertelefon anrufen und nachfragen

Wenn der Schornsteinfeger zudem bewußt versucht, zu viel zu kassieren, kann dies sogar den eigenen Straftatbestand der GEBÜHRENÜBERHEBUNG erfüllen.

Im Übrigen sollte man die Rechnungen des Schornsteinfegers NIE BAR bezahlen. Nur wenn diese per Überweisung beglichen werden, kann man die Kosten als "haushaltsnahe Dienstleistung" steuerlich geltend machen.

Infos und edie Möglichkeit zu Fragen und Diskussionen auch im Spezialforum: http://www.kontra-schornsteinfeger.de

Erstmal viiiiiiiielen Dank für Eure Antworten! Aber was Ihr vielleicht noch wissen solltet: er selbst ist schon seit ca. zwanzig Jahren nicht mehr im Kehrbezirk unterwegs, sondern macht meines Wissens nach nur noch den Bürokram und einen Anrufbeantworter hat er nicht. Es handelt sich übrigens um den BSFM Manfred R. aus SM, welcher schon seit Ewigkeiten für sein extrem "kundenfreundliches Verhalten" und seine hohe fachliches "Kompetenz" weithin bekannt ist. (Vielleicht ist er auch hier sogar den einen oder andern ein Begriff.) Ich habe auch den Verdacht, dass er ab 2013 nun endgültig seine Felle davon schwimmen sieht und er nun in seiner Panik nicht mehr so recht weiss was er tut. Aber egal, jedenfalls habt ih mir sehr weitergeholfen und dafür vielenn Dank! Wünsche der gesamten comunity noch ein schönes WE!

du kannst dich bei der Innung beschweren. Aber ich würde ihm erstmal die Kopien der Quittungen zeigen und darauf hin weisen das alle Rechnungen bezahlt sind und seine Forderungen unberechtigt sind. Wenn du keine Quittungen hast, dann kann es sein das einer seiner Mitarbeiter "auf eigenen Rechnung" gearbeitet hat. Auf deutsch, das Geld wurde unterschlagen. Versuch es aber erstmal in Ruhe zu klären!

JohannesJ54  12.10.2012, 20:31

Der Schornsteinfeger nimmt grundsätzlich kein Bargeld mehr an.

Die Rechnung wird überwiesen, der Betrag kann als "haushaltsnahe Dienstleistung" bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Der Schornsteinfeger kommt einmal in Jahr zum Messen und einmal zum Reinigen. Wenn eine neue Heizung in Betrieb genommen wird, kommt er natürlich auch..

Hallo Sancho98,

warum Ihr Schornsteinfeger so handelt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf der Rechnung sollte die Art der Leistung angegeben sein, z.B. kehren, messen, Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, etc. Da er sich auch noch nicht erreichen lässt (versuchen Sie es evtl. abends, ich bin z. Zt. auch lange unterwegs), würde ich mich a) bei der zuständigen Schornsteinfegerinnung Ihres Landkreises und zu guter letzt b) beim Aufsichtsamt der Schornsteinfeger melden. Aufsicht führen z.B. die Landratsämter oder Ordnungsämter. Das ist von Bundesland zu Bundesland, von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Auskunft gibt Ihnen ihre Gemeindeverwaltung / Ihr Bürgermeisteramt. Ich hoffe, Sie haben Ihre Quittungen aufgewahrt. Auch mir passieren Fehler, bei 2 - 3000 Rechnungen im Jahr kein Wunder. Aber so sollte man nicht arbeiten, dann hat man bald keine Aufträge mehr.

MfG.

Storteper

Die neue Schornsteinfegerverordnung, die am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, sorgt sicher bei manchen Schornsteinfegern für Panik, denn dann hat der Verbraucher die freie Auswahl und da steht dann Service im Vordergrund. Es wäre vielleicht sinnvoll, wenn die Arbeiten bisher zufriedenstellend erledigt wurden, darauf hinzuweisen, dass die Rechnungen vor Ort an ihn oder seinen Mitarbeiter (Name) bar bezahlt wurden und dass sie gerne auch ab 1. Januar wieder mit ihm zusammenarbeiten würden.

Wenn allerdings keine Quittungen vorliegen, sind Sie in Beweisnot. Auf der anderen Seite zeigt es, dass dieser Schornsteinfeger seinen Laden nicht im Griff hat. Mehr zur neuen Schornsteinfegerverordnung finden Sie hier http://www.buerodienste-in.de/2012/09/bueroservice-spezialisierung-anbieten/